Wer spenden will, sei es an gemeinnützige Vereine oder politische Parteien, muss einiges beachten, damit die gute Tat auch tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden kann. Wir zeigen Ihnen im Detail, welche Spenden Sie steuerlich geltend machen können und welche Nachweise dafür benötigt werden.

Spenden an gemeinnützige Vereine und Organisationen können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Bis zu 20 Prozent Ihres Jahreseinkommens dürfen Sie als Privatperson steuerlich geltend machen. Einzutragen ist der Spendenbetrag auf dem Hauptvordruck bzw. Mantelbogen auf der Seite 2 der Steuererklärung. Auch Sachspenden können Sie so absetzen. Generell brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung (ehemals Spendenbeschenigung) des Spendenempfängers. Bei Kleinspenden unter 200 Euro oder in Katastrophenfällen gilt eine Vereinfachungsregelung.

Dabei lassen Sie sich am besten von einem fachkundigen Steuerberater unterstützen. Den finden Sie bei uns genauso wie Informationen rund zum Thema Spenden von der Steuer absetzen.

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Inhaltsverzeichnis:

Wann können Spenden als Sonderausgaben abgesetzt werden?

Der Staat fördert Steuerzahler, die spenden wollen, durch die Möglichkeit, die Spende als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen zu können. Dabei werden drei Spendenarten unterschieden:

  • Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
  • Spenden an politische Parteien
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Damit der Sonderausgabenabzug greifen kann, muss die Spende zum einen freiwillig und zum anderen ohne Gegenleistung sein. Bei Mitgliedsbeiträgen von Vereinen ist somit zu beachten, dass der Verein einen gemeinnützigen Zweck erfüllt und keine direkten Vorteile für dessen Mitglieder bringt. Spenden an einen Sport- oder Musikverein sind somit nicht als Sonderausgaben absetzbar, die an Vereine wie die Caritas oder DLRG dagegen schon.

Unter Umständen können Kapitalgesellschaften Spenden als Betriebsausgaben abziehen. Selbstständige und Gesellschafter können die Spenden, genau wie Privatpersonen, nur als Sonderausgaben angeben. Stammt die Spende aus Betriebsmitteln, so kann sie jedoch in der Gewerbesteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch die zu zahlende Gewerbesteuer sich verringert (§ 9 Nr. 5 GewStG).

Bis zu welcher Höhe sind Spenden absetzbar?

Sie können einen Anteil von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte absetzen (§ 10b EStG). Der Betrag wird anschließend von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Als Unternehmer haben sie darüber hinaus die Möglichkeit, 4 Prozent der gesamten Umsätze inklusive der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter geltend zu machen (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG).

Sollten Sie in einem Jahr mehr als 20 Prozent Ihres Jahreseinkommens gespendet haben, so können Sie die überschüssigen Prozente im Folgejahr in der Steuererklärung eintragen.

Wie muss die Spende belegt werden?

Für die steuerliche Anerkennung von Spenden ist generell eine Spendenquittung (offiziell: Zuwendungsbestätigung) notwendig, die den Namen des Spenders sowie die Höhe der Spende enthält. Diese Quittung bekommen Sie vom Spendenempfänger – dieser kann die Bestätigung auch direkt elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ein Vorteil für Spender: Seit dem 01. Januar 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepficht. Das heißt, Sie müssen die Bescheinigung nicht mehr der Einkommensteuererklärung beifügen, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamts einreichen. Das bedeutet also nicht, dass sie die Quittung gar nicht mehr benötigen. Tatsächlich sollten Sie den Nachweis mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren.

Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?

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Was gilt bei Kleinspenden und in Katastrophenfällen?

Bei Spenden unter 200 Euro sowie in Katastrophenfällen gilt ein vereinfachtes Verfahren. Dabei gilt der Betrag von 200 Euro für eine Einzelspende und nicht für die Summe der getätigten Spenden in einem Jahr.

Ein Beispiel für einen Katastrophenfall ist die Flüchtlingskrise. Wer für Flüchtlinge Geld spendet, braucht auch bei einem Betrag, der über 200 Euro hinausgeht keine Spendenquittung vorzulegen. Diese vereinfachte Regelung für den spezifischen Fall galt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2018.

Anstelle einer Spendenquittung reicht in diesen beiden Fällen ein Bareinzahlungsbeleg bzw. ein Kontoauszug. Wichtig ist, dass aus diesem Nachweis Ihr Name, Ihre Kontonummer, der Buchungstag, die Durchführung der Zahlung sowie der Spendenbetrag ersichtlich wird. Angaben, die nichts mit Ihrer Spende zu tun haben, können Sie schwärzen. Bei der Nutzung von Online-Bezahldiensten wie PayPal reicht als Nachweis ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belegt.

Wie kann man Sachspenden absetzen?

Neben der Geldspende sind auch Gebrauchsgegenstände steuerlich absetzbar, wenn die Spende für steuerbegünstigte Satzungszwecke gedacht ist. Der Wert der Spende richtet sich dabei nach dem Markt- beziehungsweise dem Verkehrswert. Ist der Gegenstand neu, so wird der Neupreis angesetzt. Ist der Gegenstand dagegen gebraucht, so wird der Preis angegeben, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte. Auf diesem Weg werden Faktoren wie das Alter, die Qualität sowie die Nachfrage des Gegenstands berücksichtigt. Für die Preisermittlung können Sie Kleinanzeigen nach vergleichbaren Gegenständen durchsuchen.

Welche Formen der Spende gibt es noch?

Neben Geld- und Sachspenden gibt es noch die Vergütungs- und die Aufwandsspende. Bei der Vergütungsspende “spenden” Sie einem gemeinnützigen Verein quasi Ihre Arbeitszeit. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Verein, aus der die angemessene Vergütung hervorgeht oder es muss in der Vereinssatzung niedergeschrieben sein. Anstelle des Geldes bekommen Sie eine Zuwendungsbestätigung und können so den Betrag als Spende von der Steuer absetzen.

Bei der Aufwandsspende gilt das gleiche Prinzip. Fahren Sie Ihre Kinder und deren Mannschaft jedes Wochenende zu Turnieren, so können Sie anstelle des Benzingeldes eine Spende machen. Wieder brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung und bekommen eine Zuwendungsbestätigung für den entsprechenden Betrag, die Sie auf Nachfrage beim Finanzamt einreichen müssen.

Wie kann man Parteispenden absetzen?

Den größten steuerlichen Effekt erzielen Sie mit einer Parteispende. Spenden oder Mitgliedsbeiträge können in diesem Fall zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies gilt für eine Spendensumme bis zu 1.650 Euro. Das heißt, der maximale Abzug beträgt 825 Euro. Spenden Sie in einem Jahr mehr als diese Summe, können Sie den übersteigenden Teil als Sonderausgaben abziehen.

Ein Beispiel

Sie spenden 2.000 Euro an die Partei Ihres Vertrauens. Die Hälfte von 1.650 Euro, also 825 Euro, bekommen Sie als Steuererstattung zurück. Die restlichen 350 Euro können Sie als Sonderausgaben absetzen.

Was gilt bei Spenden an Stiftungen?

Spenden in das zu erhaltende Vermögen einer Stiftung, auch Vermögengensstock, sind bis zu einem Betrag von 1 Million Euro pro Zehnjahreszeitraum als Sonderausgabe absetzbar. Als Spender können Sie die Spende also flexibel auf die zehn Jahre verteilen.

Wenn Sie dank umfangreicher Spenden, Hilfe bei Ihrer Steuererklärung brauchen, dann sollten Sie sich am besten an einen Steuerberater wenden. Dieser ist ständig auf dem Laufenden, was die geltenden Steuergesetze zum Thema Spenden betrifft und kann Sie beraten, was Sie genau absetzen können.

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