Biersteuer

Was ist die Biersteuer?

Die Biersteuer ist unter den Verbrauchsteuern (siehe Getränkesteuer) kategorisiert und beschreibt Steuern auf Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur (Bier aus Malz), sowie Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zugeordnet sind (darunter zählt z.B. Alsterwasser oder auch Radler).

Das Steueraufkommen der Biersteuer steht den Ländern zu, und die Steuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Die Biersteuer gilt als eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter und trug im Mittelalter bereits Namen wie Bierziese, Bierungeld, Bierpfennig, Trankgeld, Schank- oder Malzaufschlag. Die Biersteuer bekam durch das Grundgesetz von 1949 eine Sonderstellung, da zwar die Erträgnisse den Ländern zugeteilt, ihre Verwaltung jedoch den Bundesfinanzbehörden (Zollverwaltung) übertragen wurden.

Wer zahlt die Biersteuer?

Wenn die Steuer durch den Verbrauch von Bier, oder durch die Entnahme von Bier, aus einem Steuerlager entsteht, dann gilt der Inhaber des Steuerlagers als Steuerschuldner. Darüber hinaus wird die Person Steuerschuldner, die bei der unrechtmäßigen Entnahme, wie z.B. durch Diebstahl aus dem Steuerlager, das Bier entnommen hat - genauso wie jede Person, die an der unrechtmäßigen Entnahme des Bieres beteiligt war.

Die Steuer entsteht mit der Herstellung des Bieres, wenn Bier ohne die rechtmäßige Erlaubnis produziert wird. Wird Bier durch die Entnahme aus dem Steueraussetzungsverfahren bei Aufnahme in den Betrieb des registrierten Empfängers in den freien Verkehr überführt, dann gilt der registrierte Empfänger als Steuerschuldner. Entstehen bei der Beförderung unter Steueraussetzung Unregelmäßigkeiten, dann wird er Inhaber des Steuerlagers als Versender oder der registrierte Versender, sowie jede weitere Person, die Sicherheit geleistet hat, zum Steuerschuldner.

Jemand, der das Bier aus der Beförderung entnommen hat oder im Namen von anderen das Bier entnommen hat - genauso wie jeder, der an der unrechtmäßigen Entnahme beteiligt war und es vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese Entnahme unrechtmäßig war - wird zum Steuerschuldner. Falls das Bier aus einem Steuerlager an eine Person abgegeben wird, die keine gültige Erlaubnis zur steuerfreien gewerblichen Verwendung besitzt, dann werden der Inhaber des Steuerlagers und die nicht zum Bezug berechtigten Personen zu Steuerschuldner.

Wie hoch ist die Biersteuer?

Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach der Stammwürze des Bieres, die in Grad Plato gemessen wird, und beträgt im Durchschnitt 9,44 € je Hektoliter

Beispielrechnung

  • Pro Hektoliter beträgt der Regelsteuersatz 0,787 € je Grad Plato. 
  • Ein Hektoliter von einem durchschnittlichen Starkbier hat einen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, und resultiert so in dem oben genannten Durchschnittssteuersatz 
  • 12 x 0,787 € = 9,44 € Biersteuer je Hektoliter

In dem Fall würde der Steuerbetrag bei einem Maß (ein Liter) bei 0,094 € liegen. 

Für eine Flasche Bier in Berlin würde es folgendermaßen aussehen: 

Biersteuer Grafik

Zur Biersteuer gehören jedoch auch Bier aus Malz und Mischungen von Bier mit nicht alkoholischen Getränken. Alkoholfreies Bier hingegen (mit 0,5% vol) unterliegt der Biersteuer nicht. Die Steuer wird nach der Jahresproduktion einer Brauerei bestimmt, wobei kleinere Brauereien kleinere Steuersätze haben.

Brauereien, deren jährliche Produktion weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Steuersätze bekommen. Menschen, die als Hobby ihr eigenes Bier brauen und dabei unter zwei Hektoliter (200 Liter) produzieren, unterliegen nicht der Biersteuer. Jedoch muss auch diese Hobbybrauerei bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.

Pro Jahr werden rund 800 Millionen € vom biertrinkenden Volk kassiert.

Steuerbefreiung

Bier kann von der Steuer befreit sein, wenn es:

  • als Probe innerhalb oder außerhalb eines Steuerlagers bei betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der Steuer- bzw. Gewerbeaufsicht entnommen wird
  • im Steuerlager zur Herstellung von Getränken verwendet wird, die nicht der Biersteuer unterliegen
  • als Probe zu einer Qualitätsprüfung der zuständigen Behörde vorgestellt oder auf Veranlassung dieser Behörde entnommen wird
  • unter Steueraufsicht vernichtet wird
  • von Brauereien unentgeltlich an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk abgegeben wird