Ich bin Steuerberater mit dem Schwerpunkt auf internationale Sachverhalte. Meine Arbeit beginnt folglich dort, wo sich die steuerpflichtige Person und die Einkunftsquelle in unterschiedlichen Steuerjurisdiktionen befinden.
Meine Expertise / Erfahrung umfasst insbesondere die folgenden Gebiete:
- Wegzugsbesteuerung (steuerliche Folgen der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland)
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Anwendung / Vermeidung innerstaatlicher Treaty Override-Klauseln
- Besteuerung im Ausland wohnhafter Personen in Deutschland
- Besteuerung in Deutschland wohnhafter Personen mit ausländischen Einkunftsquellen
- Sachverhalte mit mehr als zwei involvierten Staaten
- Hinzurechnungsbesteuerung (Beteiligung an Gesellschaften im niedrig besteuerten Ausland)
- fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Steuerausländern (§ 1 Abs. 3 EStG)
- erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
- Vereinbarkeit innerstaatlicher Vorschriften mit dem Recht der Europäischen Union
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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