Alle Jahre wieder ist es soweit und die leidige Steuererklärung muss gemacht werden. Auch wenn die Abgabefrist auf den 31. Juli verschoben wurde, muss man sich irgendwann damit herumschlagen. Während es für einige Glückliche eine freiwillige Aufgabe ist, muss der Großteil aller Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Einkommensteuererklärung abgeben. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung? Dann melden Sie sich bei uns.

Es spricht vieles dafür, für steuerliche Themen einen Steuerberater zur Hilfe nehmen. Ein fachkundiger Steuerberater kann viel Zeit und Nerven sparen und auch oft monetäre Steuervorteile für Sie herausholen. Ob Sie einen Steuerberater brauchen oder nicht, können Sie hier mit Hilfe unseres Ratgebers herausfinden: Brauche ich einen Steuerberater?

Haben Sie sich erstmal dazu entschieden, einen Steuerberater für Ihre Einkommensteuererklärung einzustellen, dann sollten Sie die wichtigsten Unterlagen schon für den ersten Termin parat haben. Fragen Sie unbedingt auch Ihren Steuerberater, welche Unterlagen und Nachweise er von Ihnen braucht. 

Unterlagen Checkliste für die Einkommensteuererklärung

Personalausweis/ Reisepass

Sie sind bei einer Erstberatung gesetzlich dazu verpflichtet, sich auszuweisen. Der Steuerberater macht vom Ausweis eine Kopie, sodass die Identifikation nur einmal notwendig ist.

Steuernummer & Steuer-Identifikationsnummer

Die Steuernummer wird nach und nach von der Steuer-Identifikationsnummer abgelöst. So kann es sein, dass einige Arbeitnehmer beide Nummern haben. Wer nach 2008 zum ersten Mal seine Steuererklärung abgibt, der hat nur noch eine Steuer-Identifikationsnummer. Im Gegensatz zur Steuernummer gibt es diese ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern. Eltern kriegen diese heute schon für ihre Kinder nach Anmeldung zugeteilt.

Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

Dieser kommt direkt vom Finanzamt. Sollte auch im Vorjahr schon Ihre Steuererklärung vom Steuerberater gemacht worden sein, so hat er den Einkommensteuerbescheid vorliegen.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)

Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber meistens am Ende des Jahres, spätestens aber bis Februar des Folgejahres.

Bankverbindung

Auch diese müssen Sie Ihrem Steuerberater nur einmal mitteilen. Achten Sie darauf, ihn und das Finanzamt rechtzeitig zu informieren, sollte sich Ihre Bankverbindungen ändern.

Versicherungs-Unterlagen

Auch die Nachweise für Versicherungen gehören zu den Unterlagen für die Steuererklärung. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragsnachweise für private Rentenversicherung, Riester-Rente, Lebensversicherungen
  • Beitragsnachweise für Kranken- und Pflegeversicherung (wenn diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt ist)
  • Beitragsnachweise für Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, etc.

Belege für Werbungskosten

Belege für Werbungskosten sollten Sie sammeln und aufheben, denn diese können Sie eventuell später von der Steuer absetzen. Während Sie solche Belege nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen, müssen Sie diese mindestens bis zum Erhalt des endgültigen Steuerbescheids aufheben. Wer selbständig oder gewerbetreibend ist, sogar noch länger.

Zu den Unterlagen für den Steuerberater gehören also nicht unbedingt die eigentlichen Belege, aber auf jeden Fall die Beträge. Damit Sie nicht vor einem Berg Papierkram sitzen, wenn es Zeit für die Steuererklärung ist, lohnt es sich, schon das ganze Jahr über Belege zu sortieren. Wer dabei Hilfe braucht, stellt dafür am besten einen fachkundigen Buchhalter ein.

Buchhalter finden

Werbemittel sind von Branche zu Branche unterschiedlich und können folgendes beinhalten:

  • Fahrtkosten oder Kilometernachweis, wenn Sie das eigene Auto verwenden
  • Berufsbekleidung
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur, Bürobedarf. Je nach Betrag können diese anteilig im Jahr abgesetzt werden.
  • Beiträge für Gewerkschaften und Berufsverbänden
  • Reisekosten
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Arbeitszimmer oder Büro

Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Spendenbelege

Mieten

Wer Mieteinnahmen hat, der muss darüber Nachweise (Mietvertrag, Überweisungen, etc.) erbringen und sollte auch Belege für Renovierungs-, Bau- und Reinigungskosten aufheben.

Zins-, Aktien- und Kapitaleinnahmen

Kinder

Wer Kinder hat, für den gehören auch Belege rund ums Kind zu den Unterlagen für den Steuerberater. Dazu gehören Nachweise über Betreuungskosten, Kindergeld, Schulgeld, private Versicherungen fürs Kind sowie eventuelle Lohnsteuerbescheinigungen.

Sonstiges

Wenn zutreffend dann brauchen Sie auch Bescheinigungen über Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Krankengeld.

Natürlich gibt es noch viele weitere Nachweise, die Ihr Steuerberater eventuell für Ihre Steuererklärung braucht und die von Fall zu Fall variieren. Darüber können Sie sich in einem Erstgespräch informieren und so alle Steuererklärungs-Unterlagen rechtzeitig zusammentragen.

Steuerberater finden

Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen zur Steuererklärung

Wie lange muss ich meine Steuererklärungs-Unterlagen aufbewahren? Um diese Frage zu beantworten, gilt es zu unterscheiden, ob Sie eine Privatperson oder Gewerbetreibend sind.

Selbstständige und Gewerbetreibende haben die Pflicht, die Unterlagen zur Steuererklärung zwischen 6 und 10 Jahre aufzubewahren. Für Privatpersonen gibt es diese Pflicht nicht. Trotzdem sollten Sie jegliche Belege, die Sie steuerlich geltend machen wollen aufheben, bis Sie den endgültigen Steuerbescheid erhalten haben. Auch wenn solche Belege nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, müssen sie in der Lage sein, diese dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen.

Wer als Privatperson Bau- oder Handwerkerleistungen von der Steuer absetzt, muss die dazugehörigen Rechnungen zwischen 2 und 5 Jahre aufbewahren.

Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie alles an Unterlagen für Ihre Steuererklärung brauchen und ob Sie alles zusammen haben, dann fragen Sie einfach Ihren Steuerberater. Den richtigen finden Sie bei Ageras. Schicken Sie uns eine Anfrage mit Ihrem Anliegen und wir stellen Ihnen bis zu 3 kostenlose und unverbindliche Angebote zusammen. Diese können Sie in Ruhe vergleichen und so den perfekten Steuerberater für sich und Ihre Belange finden.

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Zusammenfassung: Unterlagen für die Steuererklärung

Egal, ob Sie zum ersten Mal die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen oder gerade zu einem Neuen gewechselt sind stellt sich oft die Frage: was braucht der Steuerberater eigentlich? Die Unterlagen für die Steuererklärung zur Hand zu haben ist nicht nur wichtig, um Ihnen und dem Steuerberater die Arbeit zu erleichtern, Sie können sich damit auch Kosten sparen.

Übrigens, alle Unterlagen fertig zu haben hat auch finanzielle Vorteile: Die Kosten für einen Steuerberater sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt, die einen gesetzlichen Rahmen vorgibt. Dieser Rahmen ist allerdings recht groß und die tatsächlichen Kosten für Ihre Steuererklärung sind auch mit dem Arbeitsaufwand, den der Steuerberater hat, verbunden. Da können Sie schon einiges sparen, indem Sie alle Ihre Steuererklärungs-Unterlagen zusammenhaben. Außerdem gewährleisten Sie so die pünktliche Abgabe Ihrer Steuererklärung und vermeiden so Ärger mit dem Finanzamt und mögliche Säumniszuschläge.

Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?

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