Leider gibt es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach den Kosten für die Steuererklärung. Die Kosten für die Einkommensteuererklärung richtet sich generell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (§24 StBVV). Die dort gesetzlich verankerten Gebühren bilden jedoch nur einen Rahmen, sodass sich dem Steuerberater ein großer Ermessensspielraum zwischen Mindest- und Höchstgebühr bietet. 

Haben Sie Einkünfte von 30.000 Euro aus nichtselbstständiger Arbeit, so werden die Kosten für die Steuererklärung voraussichtlich zwischen 165,89 Euro und 1.160,49 Euro liegen - ein ziemlich großer Unterschied. Deswegen empfiehlt es sich Steuerberater nicht nur hinsichtlich ihrer Expertise und Fachwissen, sondern auch auf Grundlage des Preises zu vergleichen.

Wie genau setzen sich die Kosten für eine Einkommen­steuer­erklärung im Detail zusammen?

Um die Kosten einer Steuererklärung zu berechnen, müssen diverse Faktoren berücksichtigt werden :

  • Kosten Erstellung der Steuererklärung
  • Kosten Ermittlung der Einkünfte

Wollen Sie die einzelnen Schritte überspringen, können Sie sich hier direkt folgende Beispiele von Kosten für die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater ansehen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten für Ihre Steuererklärung anfallen, dann sind Sie bei Ageras richtig. Wir helfen Ihnen passende Steuerberater für Ihre Aufgabe zu finden und Sie können kostenlos und unverbindlich deren Leistungen und Preise vergleichen. Erfahren Sie, wie genau Ageras funktioniert oder beginnen Sie direkt mit der Suche.

Steuererklärung: Kosten anfragen

Kosten für die Erstellung der Steuer­erklärung

In der Steuerberatervergütungsverordnung (§ 24 StBVV) finden Sie folgende Informationen hierzu:

Leistung

Gebührenrahmen

Tabelle für Grundgebühr

Einkommensteuererklärung

1/10 - 6/10

Tabelle A

Prinzipiell sind die Kosten für die Anfertigung der Steuererklärung abhängig von der Höhe Ihres Einkommens sowie dem Umfang der zu bearbeitende Sachverhalte. Letzteres spiegelt sich im Gebührenrahmen wider. Das heißt, handelt es sich um eine einfache Steuererklärung, kann der Faktor 1/10 der Grundgebühr angewendet werden. Ergibt sich aus der Anfertigung jedoch ein sehr hoher Arbeitsaufwand für den Steuerberater, so kann unter Umständen der Faktor 6/10 auf die Grundgebühr angewendet werden. 

Der sogenannte “Gegenstandswert” ist bei der Einkommensteuererklärung die Summe Ihrer Einkünfte. Das heißt, bei Einkünften wie im obigen Beispiel von 30.000 Euro sieht die Verordnung eine volle Gebühr (also 10/10) von 796 Euro vor - diesen Wert müssen Sie in der Tabelle A der Verordnung nachschlagen. Die Mindestgebühr (1/10) entspricht somit 79,60 Euro und die Höchstgebühr (6/10) 477,60 Euro. Meistens werden Steuerberater jedoch die Mittelgebühr (3,5/10) berechnen - was in diesem Fall 278,60 Euro wären. Hier noch ein paar weitere Beispiele:

Gegenstandswert

Mindestgebühr

Mittelgebühr

Höchstgebühr

20.000,00 €

67,80 €

237,30 €

406,80 €

35.000,00 €

87,20 €

305,20 €

523,20 €

50.000,00 €

109,80 €

384,30 €

658,80 €

Neben Ihrer Einkünfte als Arbeitnehmer sind auch andere Einkünfte Grundlage für die Berechnung, wie zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Detail können dies unter anderem Folgende sein:

  • Einnahmen aus Zinsen
  • Einnahmen aus Dividenden
  • Einnahmen als stiller Gesellschafter
  • Einnahmen aus Vermietung
  • Einnahmen aus Verpachtung
  • Einkünfte aus Versorgungsleistungen,
  • Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft
  • Unterhaltsleistungen im Rahmen des Realsplittings
  • Abgeordnetenbezüge

Ermittlung der Ein­künfte

Ein Steuerberater muss nicht nur die Einkommensteuererklärung erstellen, sondern auch die sogenannte “Ermittlung der Einkünfte” vornehmen. Dabei wird unterschieden, ob die Einkünfte aus selbstständiger beziehungsweise gewerblicher Tätigkeit stammen oder aus nichtselbstständiger Arbeit. Darüber hinaus müssen auch hier Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

Einkünfte aus selbständiger oder gewerb­licher Tätig­keit

Werden die Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Arbeit durch eine Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist der Gegenstandswert der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben ergibt. Es wird jedoch von mindestens 12.500 Euro ausgegangen. Als Grundlage der Berechnung der Kosten dient hier die Steuerberatervergütungsverordnung § 25:

Leistung

Gebührenrahmen

Tabelle für Grundgebühr

Ermittlung der Einkünfte

5/10 - 20/10

Tabelle B

Gehen wir von einem Gegenstandswert von 175.000 Euro aus, so liegt die volle Gebühr (10/10) laut Tabelle B bei 431 Euro. Die Mindestgebühr (5/10) beträgt somit 215,50 Euro, die Höchstgebühr (20/10) 862 Euro. Wie bereits bei den Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, werden Steuerberater häufig einen Mittelwert (12,5/10) wählen. Somit würden die durchschnittlichen Kosten in diesem Beispiel bei 538,75 Euro liegen. Hier noch ein paar weitere Beispiele:

Gegenstandswert

Mindestgebühr

Mittelgebühr

Höchstgebühr

20.000,00 €

75,00 €

187,50 €

300,00 €

250 000,00 €

258,00 €

645,00 €

1032,00 €

750 000,00 €

407,50 €

1018,75 €

1630,00 €

Einkünften aus nicht­selbständiger Arbeit

Bei der Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird der Jahresbruttoarbeitslohn als Gegenstandswert herangezogen. Als Grundlage der Berechnung der Kosten dient hier die Steuerberatervergütungsverordnung § 27:

Leistung

Gebührenrahmen

Tabelle für Grundgebühr

Ermittlung der Einkünfte

1/20 - 12/20

Tabelle A

Bei einem Jahresbruttoarbeitslohn von 30.000 Euro beträgt die Mindestgebühr (1/20) 39,80 Euro, die Mittelgebühr (6,5/20) 258,70 Euro und die Höchstgebühr (12/20) 477,60 Euro.

Sonstige Einkünfte

Auch die Gebühren zu der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen oder auch aus Vermietung und Verpachtung (und auch andere, wie zum Beispiel Einkünfte aus der Rente) muss berücksichtigt werden. Die Rahmengebühr ist dabei die Gleiche wie bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das heißt, sie liegt zwischen 1/20 und 12/20 nach Tabelle A. Der Gegenstandswert bei Kapitalvermögen sowie für jedes Vermietungsobjekt beträgt mindestens 8.000 Euro.

Was kostet meine Steuererklärung?

Vergütungsbeispiele für die Steuererklärung

Beispiel 1

Ehepaar, beide Arbeitnehmer, mit zwei vermieteten Einliegerwohnungen

  • Jahresbruttolohn Ehemann: 37.000 Euro
  • Jahresbruttolohn Ehefrau: 32.000 Euro
  • Einkünfte aus Vermietung Objekt 1: 6.500 Euro
  • Einkünfte aus Vermietung Objekt 2: 9.000 Euro
  • Positive Einkünfte gesamt: 84.500 Euro

Leistung

Gegenstandswert

Gebühr/ Tabelle

Anfallender Betrag

Anfertigung der
Einkommensteuererklärung - § 24

84.500,00 €

2/10 A

268,20 €

Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit (Ehemann) - § 27

37.000,00 €

2/20 A

94,70 €

Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit (Ehefrau) - § 27

32.000,00 €

2/20 A

87,20 €

Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung (Objekt 1) - § 27

8.000,00 €

4/20 A

86,60 €

Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung (Objekt 2) - § 27

9.000,00 €

4/20 A

94,20 €

Post- und Telekommunikations-
dienstleistungsentgelte - § 16

   

20,00 €

Netto

   

650,90 €

Gesetzliche USt. 19 % - § 15

   

123,70 €

Voraussichtliche Kosten für die Einkommensteuererklärung

774,60 €

Achtung:

Es können zusätzliche Kosten durch Vorarbeiten im Bereich Vermietung entstehen. Denkbar wäre ein Arbeitsaufwand von drei Stunden, den der Steuerberater mit 70 Euro pro angefangene 30 Minuten berechnet. Somit werden zusätzlich 420 Euro fällig.

Beispiel 2

Ehepaar, Ehefrau Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Ehemann Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, mit vermietetem Mehrfamilienhaus

Jahresbruttolohn Ehemann: 37.000 Euro
Jahresbruttogehalt Ehefrau: 165.000 Euro (Betriebsausgaben 25.000 Euro)
Einkünfte aus Vermietung: 60.000 Euro
Positive Einkünfte gesamt: 237.000 Euro

Leistung

Gegenstandswert

Gebühr/ Tabelle

Anfallender Betrag

Anfertigung der
Einkommensteuererklärung - § 24

237.000,00 €

2/10 A

431,00 €

Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit (Ehemann) - § 27

37.000,00 €

2/20 A

94,70 €

Ermittlung der Einkünfte aus
selbstständiger Arbeit (Ehefrau) - § 25

165.000,00 €

13/10 B

560,30 €

Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung - § 27

60.000,00 €

4/20 A

234,80 €

Post- und Telekommunikations-
dienstleistungsentgelte - § 16

   

20,00 €

Netto

   

1.341,80 €

Gesetzliche USt. 19 % - § 15

   

254,95 €

Voraussichtliche Kosten

1.596,75 €

Beispiel 3

Arbeitnehmer mit Sparvermögen

Jahresbruttolohn: 40.000 Euro
Sparzinsen: 16.000
Positive Einkünfte gesamt: 56.000 Euro

Leistung

Gegenstandswert

Gebühr/ Tabelle

Anfallender Betrag

Anfertigung der
Einkommensteuererklärung - § 24

56.000,00 €

2/10 A

235,80 €

Ermittlung der Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit - § 27

40.000,00 €

2/20 A

94,70 €

Kapitalvermögen - § 27

16.000,00 €

1,5/20 A

44,55 €

Post- und Telekommunikations-
dienstleistungsentgelte - § 16

   

20,00 €

Netto

   

395,05 €

Gesetzliche USt. 19 % - § 15

   

75,06 €

Voraussichtliche Kosten

470,11 €

Kosten Steuererklärung - Einschätzung von Ageras

Wie Sie sehen, kann die Antwort auf die Frage was zahlt man für eine Steuererklärung, je nach Fall sehr unterschiedlich sein. Neben dem Ermessensspielraum des Steuerberaters werden die Kosten vor allem durch persönliche und individuelle Gegebenheiten bestimmt. Wollen Sie eine Einschätzung über die Kosten Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung bekommen? Dann rufen Sie uns gerne unter 089 38036 880 an und wir werden Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung geben. Alternativ können Sie sich kostenlose und unverbindliche Angebote von bis zu 3 Steuerberatern in Ihrer Nähe einholen.

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