Einkommensteuer

Aktualisiert im September 2022

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer. Alle natürlichen Personen, die Ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sind unbeschränkt mir Ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig und müssen ihr Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit versteuern. Grundlage der Einkommensteuer bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer wird grundsätzlich von den Bundesländern erhoben. Es handelt sich um die bedeutendste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte.

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Das Einkommensteuerrecht wird durch folgende Prinzipien geprägt:

  • Die Besteuerung erfolgt nach der Leistungsfähigkeit: Einkommensteuerpflichtige Personen werden nur nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet
  • Welteinkommensprinzip: Besteuert wird das das weltweite Gesamteinkommen
  • Nettoprinzip: Es werden nur Einnahmen abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben besteuert.
  • Prinzip der gestaffelten Steuersätze: Das Einkommen wird progressiv versteuert. Abhängig vom Einkommen steigt der Steuersatz.
  • Periodizitätsprinzip: Das Einkommen wird nach Perioden versteuert.

Wer zahlt die Einkommensteuer?

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Natürliche Personen die nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Der Einkommensteuer unterliegen sieben Einkunftsarten:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§13 bis 14a EStG)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§18 EStG)

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§19 EStG)

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG)

Sonstige Einkünfte (§22 EStG)

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Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs veranlagt. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Das jährlich zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif. Der Einkommensteuertarif gibt an wieviel Steuern auf ein gegebenes Einkommen zu sind. Für Deutschland wird es in §32a EStG festgelegt.

  • 0 bis 8 820 Euro (Grundfreibetrag)
  • Von 8 821 Euro bis 13 769 Euro: (1 007,27 · y + 1 400) · y
  • Von 13 770 Euro bis 54 057 Euro: (223,76 · z + 2 397) · z + 939,57
  • Von 54 058 Euro bis 256 303 Euro: 0,42 · x – 8 475,44
  • Von 256 304 Euro an: 0,45 · x – 16 164,53

Die Werte x, y und z werden wie folgt ermittelt: 

x = Das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen

y = 1/10.000 des Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens

z = 1/10.000 des 13 769 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens

Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Beispiel

Nehmen wir an, dass ein Arbeitnehmer, nicht verheirtet, 40.000 Euro verdient. Die Durchschnittsbelatung beträgt 21,92%. Die Einkommensteuererklärung schlüsselt sich wiefolgt auf: 

  • 21,92% von 40.000 = 8.766 Euro 

Die zu zahlendende Einkommensteuer beträgt 8766 Euro. Dazu gerechnet wird der Solidaritätszuschlag. In diesem Beispiel wird ein Durchschnittssatz in der Höhe von 1,21 % angewendet. 

  • 1,21% von 8.7666 = 482,13 Euro

Der Arbeitnehmer muss 9.248,13 Euro Einkommensteuer zahlen.

Der Aufbau des Einkommensteuertarifs wird dadurch bestimmt, dass die Steuerbelastung, aufgrund steuerlichen Gerechtigkeit und sozialen Gründen, der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angepasst sein muss. Die Steuerbelastung steigt linear an, sprich bei steigendem Einkommen steigt auch die Steuerbelastung. Hier können Sie die Einkommensteuer berechnen und weitere Informationen erhalten. 

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Einkommensteuererklärung

Abgabestichtag ist der 31. Mai. Die Abgabefrist verlängert sich, wenn ein die Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt wird.

Trifft einer der unten genannten Punkte zu, sind Sie zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Haben Sie einer dieser Einkünfte bezogen?

  • Steuerpflichtige Nebeneinkünfte über 410 Euro, etwa Mieteinnahmen oder eine Rente.
  • Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen, etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
  • Freibetrag eintragen lassen und daher während des Jahres weniger Steuern abgeführt.
  • Parallel für mehrere Arbeitgeber gearbeitet.
  • Ein Ehe- oder Lebenspartner war zeitweise oder durchgängig in Steuerklasse fünf oder sechs veranlagt.
  • Es gab Kapitalerträge, auf die noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde.
  • Das Finanzamt hat im Vorjahr einen Verlust festgestellt.

Es besteht die Möglichkeit die Steuererklärung freiwillig abzugeben.

Einkommensteuererklärung für Unternehmen

Einzelunternehmer oder Personengesellschaften müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Steuererklärung fließen Einkünfte aus verschiedenen Tätigkeiten ein. Wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung
  • Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb: Es besteht die Möglichkeit die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen.
  • Neben der Einkommensteuererklärung sind auch die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Gewerbesteuer für Gewerbetreibende fällig.

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