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Beim Jahresabschluss handelt es sich um die Schlussrechnung des Geschäftsjahres. Diesen müssen alle zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen in den ersten Geschäftsmonaten des neuen Jahres erstellen. Dabei gelten für verschiedene Unternehmensformen unterschiedliche Formen und Fristen für den Jahresabschluss.
Der Jahresabschluss stellt den rechnerischen Abschluss der Buchführung des jeweiligen kaufmännischen Geschäftsjahres dar. Hierbei wird dargestellt, wie die finanzielle Situation des Unternehmens aussieht, wie das Betriebsvermögen zusammengesetzt ist und ob das Geschäftsjahr für das Unternehmen als erfolgreich beschrieben werden kann. Ohne Jahresabschluss ist eine Rechnungslegung über das abgelaufene Jahr nicht möglich.
Die Erstellung des Jahresabschlusses sollte gründlich und ordnungsgemäß erfolgen. Verschiedene Experten können bei der Erstellung eines Jahresabschlusses helfen oder diese komplett übernehmen. Wir können Ihnen kostenlos Vorschläge von Steuerberatern und Finanzexperten vermitteln, die Sie fachkunding beraten und betreuen. Füllen Sie dazu einfach die Expressanfrage aus und wir suchen für Sie nach passenden Spezialisten. Innerhalb von 48 Stunden finden wir so für Sie den richtigen Berater für Ihren Jahresabschluss.
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So funktioniert die Beratersuche:
Inhaltsverzeichnis
Kleine Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Demnach müssen diese Unternehmen bis zum 30. Juni des Folgejahres ihre Bilanz nebst Steuererklärungen eingereicht haben.
Einzelkaufleute
Einzelkaufleute profitieren von einer großzügigen Regelung und sind dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb von sechs bis neun Monaten aufzustellen (§ 243 Abs. 23 HGB).
Große Kapitalgesellschaften
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Geschäftsjahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Einreichungsfrist für diese Unternehmen läuft demnach am 31.03. des Folgejahres ab.
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Berater vergleichenGewinnrechnung und Verlustrechnung
Ein wichtiger Teil Ihres Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung. Hierbei kann bei kleineren Unternehmen in vereinfachter Form als so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch an dessen Stelle treten.
Erfassung von Debitoren
Als Debitoren bezeichnet man Schuldner Ihres Unternehmens. Diese treten beispielsweise auf, wenn es offene Kundenrechnungen gibt.
Bilanzierung von Kreditoren
Umgekehrt sind Kreditoren Gläubiger Ihrer Firma. Dies trifft zum Beispiel auf Lieferanten zu, deren Waren noch nicht bezahlt wurden.
Führung von Bilanzkonten
Mit so genannten Bilanzkonten (oder auch Bestandskonten) erfasst man Veränderungen der Einzelpositionen innerhalb Ihrer Bilanz.
Abschreibungen richtig durchführen
Bilanzpflichtige Unternehmen führen bei den Vermögenswerten des Unternehmens Abschreibungen durch. Die dadurch reduzierten Werte des Vermögensgegenstände werden in der Bilanz aufgeführt.