Bored Ape Yacht Club, Pak, Beeple. Kunst kann längst auch in rein digitaler Form erschaffen werden – als Pixelbild, digital gespeicherter Film oder als Musikdatei.
Das Problem: Diese digitale Form eines Kunstwerkes ist mit einem einfachen Mausklick reproduzierbar. Original und Kopie sind nicht zu unterscheiden.
Nicht reproduzierbar sind aber Zertifikate, die auf das Original verweisen – also sogenannte NFTs.
Aber was sind NFT’s eigentlich und wie kann man sie versteuern?

Was sind NFT’s?

NFT steht für Non-Fungible Token, zu Deutsch: Eine nicht austauschbare Wertmarke. Das digitale Gut kann über einen NFT nicht mehr repliziert werden. Es ist somit einzigartig. Dies ist möglich, indem beispielsweise ein Bild oder ein Video auf der Blockchain abgelegt werden.

Sie ermöglichen die Zertifizierung von GIFs, Videos, JPEGs, MP3s und nahezu jedem anderen Dateiformat als Unikat. Diese Technologie ermöglicht eine neue Art von „Besitz“ für digitale Dateien, die bisher nicht möglich war. NFTs können wie physische Gegenstände gekauft, gesammelt, verkauft und sogar zerstört werden. Dank der Blockchain verfügen sie über eine transparente Transaktions- und Preishistorie, die für jeden mit Internetverbindung sichtbar ist.

Die Bandbreite der NFTs ist endlos, da so ziemlich jedes Asset oder jeder Gegenstand tokenisiert werden kann:

  • Kunstwerke
  • Musik
  • Videos, GIFs und Bilder
  • Twitter-Tweets
  • virtuelle Grundstücke
  • Memes (wie z.B. die Nyan Cat, die für 600.000 Dollar als NFT verkauft wurde)

Der Anwendungsbereich von NFT ist jedoch nicht auf digitale Inhalte beschränkt.
Vielmehr können auch Informationen, Berechtigungen und Authentifizierungen als NFT gespeichert werden.
Durch diese Funktion können NFTs prinzipiell als Nachweiszertifikat für jeden Vermögenswert dienen.
Die Einzigartigkeit des NFT, verbunden mit der Fälschungssicherheit der Blockchain-Technologie, offenbart den Mehrwert und eröffnet eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten.

  • tokenisierte Immobilien und Grundstücke (oder Anteile daran)
  • individuelle Eintrittskarten
  • Identitätsnachweise (z.B. Reisepass)
  • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Zertifikate)

Selbstverständlich entfällt damit zukünftig nicht das Original, die Idee ist vielmehr, die Inhaberschaft an dem jeweiligen NFT mit der Inhaberschaft an dem jeweiligen Gegenstand zu synchronisieren.

Wie werden NFTs steuerrechtlich behandelt?

NFTs dürfen als Kunst- oder Wertgegenstände betrachtet werden, die somit wie Kryptowährungen versteuert werden müssen. 
Hier muss man zwischen selbständiger Arbeit, privaten Veräußerungsgeschäften sowie gewerblichen Handel unterscheiden. 
Da dieser Bereich noch sehr neu und jung ist, fehlen bislang noch steuerrechtliche Vorgaben seitens der Finanzaufsicht.
Aber, anders als bei Kryptowährungen, liegt der wahre Wert des NFT in dem Wirtschaftsgut, der hinter dem NFT steckt.
Aktuell werden NFTs (noch) hauptsächlich als digitale Kunstwerke betrachtet.

Welche Steuern fallen an, wenn ich eigene Kunst als NFT verkaufe?

Wenn du deine eigenen digitalen Kunstwerke (NFTs) herstellst und sie verkaufst, fällt dies unter der Kategorie “Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit”. 
Wenn du eigene NFTs “mintest" (herstellst), musst du die Einnahmen aus deiner künstlerischen Tätigkeit versteuern.
Eine künstlerische Tätigkeit liegt aber nur dann vor, wenn du eine eigenschöpferische Leistung bringst, in der deine individuelle Anschauung sowie eine hinreichende Beherrschung einer Technik zum Ausdruck kommen.
Diese Regeln gilt es zu beachten:

  1. Umsatzsteuer
    Die Umsätze unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, wobei der Regelsteuersatz 19 Prozent und der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent beträgt. Es gibt aber noch keinerlei Aussagen der Finanzaufsicht darüber, welcher Steuersatz genau für den Verkauf eigener NFTs gilt.
    Wenn du aber nebenberuflich deine eigenen NFTs verkaufst, kannst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen. In diesem Fall müssen deine Umsätze im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegen.
     
  2. Einkommensteuer
    Die Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit sind als selbständige Einkünfte zu erfassen. Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hängt von deinen Umsätzen bzw. deinem Gewinn ab: Je mehr du verdienst, desto höher ist auch der Steuersatz. 
    Die durch die Tätigkeit anfallenden Ausgaben kannst du von den Einnahmen abziehen. Wenn du eigene NFTs nebenberuflich versteuert, ist der Gewinn mit deinem weiteren Einkommen zu versteuern.
     
  3. Gewerbesteuer
    Die Einkünfte aus der selbständigen Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. 

Handlungsempfehlung in Sachen NFT

Da es weder Aussagen der Finanzverwaltung noch Rechtsprechung zu NFTs gibt, ist eine lückenlose Dokumentation des Steuerpflichtigen dringend zu empfehlen. Außerdem sind Gewinne dem Finanzamt zu erklären, um die die Gefahr einer Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Insbesondere sollten folgende Punkte vom Steuerpflichtigen zur Vorbereitung auf eine Steuererklärung dokumentiert werden:

  1. Schaffungszeitpunkt des NFT
  2. Schaffungszeitpunkt des / der dem NFT zugrunde liegenden Wirtschaftsguts/ Wirtschaftsgüter
  3. Inhalte des NFT (Art und Umfang)
  4. Nachweis der eigenen Erschaffung der zugrunde liegenden Wirtschaftsgüter (um ggf. Gewerbesteuer zu vermeiden)
  5. Kauf und Verkaufszeitpunkte des NFT
  6. Kauf- und Verkaufsbeträge (inkl. Umrechnungskurse der Kryptowährungen)
  7. Datum des Zuflusses des Verkaufserlöses

Wichtig

Kaufen Sie nur dann einen NFT, wenn Sie das Konzept verstanden haben und die Eigenschaften des konkreten NFTs genau kennen.
In der Regel werden Sie zwar Eigentümer des NFTs, aber ob Sie zugleich auch Eigentümer der Datei oder des Kunstobjekts werden, ist damit nicht gesagt.
Sie sollten immer einen guten Plan für Ihre gesamte Geldanlage haben.


Non-fungible tokens: Fazit

Die steuerliche Erfassung von Kryptowerten im Betriebsvermögen ist übersichtlich, komplex und unausgereift. Als anerkannt gilt, dass Kryptowerte als immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz auszuweisen und sämtliche Gewinne steuerpflichtig sind. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium bisher lediglich einen Entwurf zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Tokens vorgelegt. Betroffene Unternehmen sollten auch die steuerrechtliche Entwicklung verfolgen und die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten im Kryptobereich gut vorbereiten. 

Auch in der virtuellen Realität halten NFTs Einzug. Dort können sich Menschen einen Avatar zulegen, sich vernetzen und virtuelle Gegenstände erwerben oder damit handeln. Hier hat der Bundesfinanzhof in einem Verfahren zur spielinternen Vermietung von virtuellem Land bereits entschieden, dass eine umsatzsteuerbare Leistung erst beim Umtausch der virtuellen Währungen in ein gesetzliches Zahlungsmittel entsteht

Viele der Rechtsfragen werden in den nächsten Jahren Gegenstand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sein. Die Beraterschaft wird sich kurz- bis mittelfristig mit diesen neuen Beratungsfeldern auseinandersetzen müssen, denn NFTs und die Blockchaintechnologie im Ganzen sind gekommen um zu bleiben.

Das Ageras-Partnernetzwerk bietet Ihnen seine Expertenmeinung und Beratung an.
 

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