Aus- und Fortbildungen werden häufig mittels Darlehen beziehungsweise Kredit finanziert. Nach Abschluss des Studiums und mit Beginn des ersten Jobs fallen die Tilgungsraten für den Studienkredit an. Sind diese Tilgungsraten steuerlich absetzbar? Und wie sieht das eigentlich mit Studien- und Fortbildungskosten, die von dem Bildungskredit bezahlt werden, aus? 
Sie haben einen Studienkredit bezogen und sind sich unsicher, ob Sie diesen in der Steuererklärung angeben können? Wir haben zusammengetragen, was steuerlich abgesetzt werden kann.

 

Was sind Studienkredite/-darlehen und kann man sie von der Steuer absetzen?

Studienkredite dienen dazu, Finanzierungslücken oder -engpässe während des Studiums zu überbrücken. Sie werden häufig für einen Studienabschnitt bzw. den Studienabschluss in Anspruch genommen. Einige Studienkredite dienen wiederum konkret der Finanzierung der Studiengebühren. Kredite für Studierende müssen, ebenso wie andere Kredite, ab einem festgelegten Zeitpunkt in Raten getilgt werden. Zusätzlich zahlst du als Kreditnehmer/in eine Gegenleistung in Form von Zinsen an den Kreditgeber.

Um alle Missverständnisse auszuräumen, sei an dieser Stelle gesagt: Studienkredite und -darlehen sind nicht gleichwertig mit BAföG. Du solltest dich nie fragen, ob du BAföG ODER einen Studienkredit beantragen solltest, sondern OB du zusätzlich zum BAföG einen Studienkredit brauchst.
Denn: BAföG ist günstig, transparent und zinsfrei. Kaum ein Studienkredit kann all diese Konditionen zu 100 Prozent erfüllen. Zum einen bezahlst du maximal die Hälfte der Gesamtsumme, die du während des Studiums erhalten hast, zurück. Da das BAföG-Darlehen zinsfrei ist, ist für dich jederzeit nachvollziehbar, wie viel Geld du zurückzahlen musst.
Zwar erhältst du die Rückzahlungsaufforderung bereits fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungsdauer, unabhängig davon, ob du einen Beruf gefunden hast und die gesetzlich geregelte Rate (derzeit 130 Euro im Monat) zahlen kannst. Allerdings sind bis zu einem bestimmten Gehalt Stundungen möglich und die Rückzahlung kann auf einen Zeitraum von 20 Jahren gestreckt werden. Die maximale Rückzahlungssumme liegt übrigens bei 10.010 Euro, auch wenn du wesentlich mehr als das Doppelte an BAföG-Zahlungen erhalten hast.

Und jetzt kommt die schlechte Nachricht:  Studienkredite/-darlehen kann man nicht von der Steuer absetzen. Sie zählen weder zu Werbungskosten noch zu Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

Schon gewusst?

Aus dem Studienkredit-Test 2021 des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh geht hervor, dass derzeit insgesamt 90.000 Studierende in Deutschland Gelder aus einem Studienkredit oder Bildungsfonds beziehen.

Kann man Studienkreditzinsen absetzen?

Jetzt kommt die gute Nachricht: Die Zinsen sind absetzbar! Schuldzinsen kann man in die Steuererklärung einfließen lassen – entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben.
Die Zinsen können als Sonderausgabe abgesetzt werden, falls ein Studienkredit zur Finanzierung des Erststudiums dient, ohne dass vorher eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen wurde. Dazu werden sie in das Feld „Aufwendungen für Berufsausbildung“ bei den Sonderausgaben eingetragen. Dabei ist jedoch ein maximaler Höchstbetrag von 6.000 € pro Kalenderjahr einzuhalten.
Wird der Studienkredit für ein Zweitstudium benötigt, können die Schuldzinsen später als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu müssen die Zinsen in der Anlage N, unter „Fortbildungskosten“ angegeben werden.

Aha!

Eine andere Form der Studienfinanzierung ist das Modell der nachlaufenden Studiengebühren. Hier wird auf eine Vorfinanzierung durch einen Studentenkredit verzichtet. Stattdessen müssen Studiengebühren erst nach Abschluss des Studiums gezahlt werden. Nachlaufende Studiengebühren werden ebenfalls vom Finanzamt anerkannt. Diese Ausgaben können ohne Probleme in der Einkommensteuererklärung festgehalten werden.

Welche Studienkosten kann man absetzen?

Neben den Kreditzinsen gibt es die Möglichkeit anfallende Studienkosten abzusetzen.
Dazu zählen:

  1. Anschaffungskosten von Lehrmitteln: Dazu gehören Fachliteratur, Laptop, Schreibtisch und weiteres Büromaterial
  2. Fahrtkosten: Für Studierende gilt, wie für Arbeitnehmer*innen, die Pendlerpauschale. Diese beschränkt sich auf den Weg von zu Hause zur Universität als einfache Fahrt und darf mit 0,30€ pro Kilometer bei der Steuer abgesetzt werden. Seit 2021 gelten neue Bestimmungen bei der Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer dürfen 0,35 Euro/km geltend gemacht werden.
  3. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für vorgeschriebene Studienreisen: Auch bei vorgeschriebenen Exkursionen, Praktika oder vergleichbaren Aktivitäten des Studiums, bei denen man länger von zu Hause weg bist.
  4. Unterbringungskosten am auswärtigen Ausbildungsort: Meist werden diese als Sonderausgaben angegeben. Wollen Sie Ihre Miete als Werbungskosten absetzen? Dann darf der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt sein. Dafür muss ein anderer Erstwohnsitz angegeben werden, bei dem mindestens 10% der laufenden Kosten gezahlt werden - das muss mit Hilfe von Belegen (Bahnfahrkarten, Tankquittungen, Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes) nachgewiesen werden können.

Müssen Studenten bei einem Nebenjob Steuern zahlen?

Viele Studierende verdienen während ihres Studiums mit einem Nebenjob Geld. Bleiben sie unter der Verdienstgrenze von durchschnittlich 450€ pro Monat (Minijob), müssen sie keine Steuern zahlen. Verdienen sie in einem Jahr mehr als den Freibetrag von insgesamt 5.400€ (12x450€) müssen Steuern gezahlt werden. Bei einem Minijob werden von den Arbeitgebern pauschal 2% Lohnsteuer abgeführt. Ein Minijob ist zudem sozialversicherungsfrei und lediglich bedingt rentenversicherungspflichtig (3,6%). Studierende können sich aber von der Rentenversicherung befreien lassen.

Wie können Studenten ihre Steuererklärung erstellen?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten eine Steuererklärung anzufertigen. Studenten können ihre Steuererklärung in den meisten Fällen eigenständig anfertigen. Wenn die Steuererklärung komplizierter wird, lohnt es sich fast immer einen Steuerberater zu beauftragen. Wir helfen gerne dabei den passenden Steuerexperten zu finden, der bei Problemen aller Art mit Rat und Tat zur Seite steht.

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