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Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Unverbindliche Angebote von Ageras Partnern einholen
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist bisher noch kein Ageras-Partner. Für mehr Transparenz in der Finanzbranche listen wir auch Unternehmen in unserem Branchenverzeichnis, die noch nicht Teil der Ageras-Plattform sind. Bitte nehmen sie bei Interesse mit Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. direkt auf.

STEUER­ERKLÄRUNG EINFACH GEMACHT: AKTUELL LOHN­STEUER­HILFE­VEREIN - IHR PARTNER FÜR LOHNSTEUER & EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 700 Beratungsstellen deutschlandweit helfen wir rund 240.000 Mitgliedern rund um ihre Einkommensteuererklärung.

Wir beraten Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionäre:innen bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Zögern Sie nicht länger! Entscheiden Sie sich für die Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein. Dann haben Sie nie wieder Stress mit der Steuererklärung.



Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Pasinger Str. 8
82166 Gräfelfing

  • Private Steuererklärung

Qualität
Verfügbarkeit
Fachwissen
Zeitplan
Budget

Ageras sammelt kontinuierlich Bewertungen von Unternehmen. Die Bewertungen beruhen auf 5 verschiedenen Parametern. Die unterschiedlichen Beurteilungen werden in einer gesamten Bewertung zusammengefasst.


Super professionell und Kundenorientiert

Frau Fischer kümmert sich immer sehr schnell um meine Angelegenheiten und ist fachlich sehr kompetent.
Klare Weiterempfehlung!

- Kristina Hötzinger
Überprüft 09/03/2022

Unkompliziert und schnell

Ich war wegen meiner Steuer bei Frau Fischer,

schneller Termin, super Beratung. Sehr freundlich, kompetent, unkompliziert und schnell. Unterlagen per Mail geschickt und in kurzer Zeit alles zurück bekommen und eine saftige Erstattung. Sie hat an alles gedacht. Top!

- Ruppert Christian
Überprüft 08/03/2022

Kompetenz von A bis Z

Eine angenehme Atmosphäre die von Kompetenz, Fachwissen und Leichtigkeit geprägt ist. Fragen werden umgehend nicht nur beantwortet sondern auch verständlich erklärt. Klar empfehlenswert und für die Zukunft in Sachen steuern meine erste Wahl.

- Peter Maczurek
Überprüft 08/03/2022


Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustraße 6
84323 Massing
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Tel.: (08724) 965 300 100
Fax: (08724) 965 300 75

Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: VR 10607

Vertretungsberechtigter Vorstand
Christian Staller, Ulrich Danner, Sandra Staller

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 197627670

Aufsichtsbehörde
Bayerisches Landesamt für Steuern, Krelingstr. 50, 90332 Nürnberg, www.lfst.bayern.de

Alle im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. tätigen Beratungsstellenleiter:innen haben die nach § 23 StBerG notwendige Qualifikation und wurden von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine und ihrer Beratungsstellen eingetragen.

Haftpflichtversicherung
Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Tel.: (0221) 308 00
Fax: (0221) 308 103
E-Mail: [email protected]

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens § 25 Abs. 2, Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 9 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (DV in der Fassung des Verordnungsentwurfs des BMF vom 2.8.2010)

Berufsrecht
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Lohnsteuervereine und Steuerberater:

Steuerberatungsgesetz (StBerG), insbes. §§ 4 Nr. 11, 13 – 31
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)

Die genannten berufsrechtlichen Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine sind unter www.gesetze-im-internet.de (Homepage des Bundesministeriums der Justiz) einsehbar.
Inhaltlich Verantwortlicher
Ulrich Danner
(Anschrift wie oben)

Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

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