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P-Solution UG (haftungsbeschränkt)

Unverbindliche Angebote von Ageras Partnern einholen
P-Solution UG (haftungsbeschränkt) ist bisher noch kein Ageras-Partner. Für mehr Transparenz in der Finanzbranche listen wir auch Unternehmen in unserem Branchenverzeichnis, die noch nicht Teil der Ageras-Plattform sind. Bitte nehmen sie bei Interesse mit P-Solution UG (haftungsbeschränkt) direkt auf.

Ihr Spezialist im Bereich Baulohn mit allen Nebenleistungen - Generationenberater

"Visionen zu entwickeln, an Ihren Ideen weiter zu träumen, Mut zu haben Dinge zu ändern die wir ändern können, die Gelassenheit Dinge hinzunehmen die wir nicht ändern können und das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Wir möchten Ihnen Mut machen und Sie für äußergewöhnliches zu gewinnen und mit Ihnen gemeinsam diesen Weg gehen"

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in den genannten Bereichen.

Bei uns ticken die Uhren noch anderst!

Hier wird Service und der persönliche Betreuung und der Umgang mit den Kunden noch GROSS geschrieben!

"Wir beurteilen einen Tag auch nicht danach, welche Ernte wir am Tagesende eingefahren haben, sondern welche Samen wir gesät haben."



P-Solution UG (haftungsbeschränkt)

In Lange Hirschen 14
72116 Mössingen

  • Lohnbuchhaltung

Qualität
Verfügbarkeit
Fachwissen
Zeitplan
Budget

Ageras sammelt kontinuierlich Bewertungen von Unternehmen. Die Bewertungen beruhen auf 5 verschiedenen Parametern. Die unterschiedlichen Beurteilungen werden in einer gesamten Bewertung zusammengefasst.


Nur zum Empfehlen

Sehr guter Service, kann ich nur empfehlen, sauber, schnell, seriös!
Wickelt alles ab in Sachen Lohn- und Gehalt.

- Karl Rieker GmbH & Co KG
Überprüft 29/03/2021

Immer da und immer kompetent

Herr Poddig ist immer engagiert und weißt einen auch ohne eigenes Zutun auf Sachverhalte hin die einem zum Vorteil gereichen .
Man kann Herrn Poddig uneingeschränkt empfehlen .

- Schmidt Georg
Überprüft 22/03/2021


P-Solution UG (haftungsbeschränkt)
In Lange Hirschen 14
72116 Mössingen
Tel.: +49 (7473) 271 271
Fax: +49 (7473) 271 270
Mobil: +49 170 76 22 220
E-Mail: [email protected]

Geschäftsführung: Wolfgang Poddig
Handelsregister: AG Stuttgart - HRB 774066


Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Wolfgang Poddig (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Landratsamt Tübingen

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen

Berufsrechtliche Regelungen
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vermögensschadens-Haft­pflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 1 Mio. Euro sind vorhanden bei der R&V Versicherung AG