Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Rechtsgrundlage ist das Energiesteuergesetz. Besteuert wird der Verbrauch von Energieerzeugnissen. Darunter zählen Mineralöle, Erdgas, Kohle. Der nichtenergetische Verbrauch ist von der Besteuerung ausgenommen. Eine Reihe von Begünstigungen besteht für umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel, um diese zu fördern. Für die Wirtschaft bestehen auch Vergünstigungen, um Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischer Konkurrenz zu minimieren. In der kombinierten Nomenklatur wird genau geregelt, welche Waren einer Besteuerung als Energieerzeugnis unterliegen. Die Energiesteuer wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund als Einnahme zu.
Als Verbrauchersteuer wird die Energiesteuer vom Verbraucher getragen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird sie in der Regel beim Hersteller oder Weiterverkäufer erhoben. Dieser kann sie anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher abwälzen.
Die Steuersätze befinden sich im §2 EnergieStG. Hier werden einige Steuersätze aufgelistet:
Flüssigase, Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe unterliegen auch der Energiesteuer. Bis 2018 besteht ein ermäßigter Steuersatz.
Folgende Grafik veranschaulicht den Anteil an Steuern in einem Liter Benzin. Für einen Liter um 1,38 Euro ergibt die gesamte Steuerbelastung 0,87 Cents. In Prozent beträgt die Steuerbelastung 63%.
Hier finden Sie eine Auflistung einiger Steuerbegünstigungen:
Weitere Steuerbegünsitgungen und -Befreiungen finden sich im Abschnitt 4 des EnergieStG.
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