Kaffeesteuer

Was ist die Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer gilt als Verbrauchssteuer dessen Einnahmen dem Bund zustehen. Ziel dieser Besteuerung ist die Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben, und es werden sowohl Kaffee als auch in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren besteuert. Darüber hinaus unterscheidet das Kaffeesteuergesetz zwischen Röstkaffee, löslichen Kaffee, und kaffeehaltigen Waren (Bundesfinanzministerium):

  • Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann (aus Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur).
  • Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können (aus Unterposition 2101 11 der Kombinierten Nomenklatur). Die Kaffeemenge für löslichen Kaffee in Form von flüssigen Auszügen, Essenzen und Konzentraten bestimmt sich nach der Trockenmasse.
  • Kaffeehaltige Waren sind Produkte, die ein einem Kilogramm 10 bis 900 Gramm Kaffee enthalten.

Die Kaffeesteuer wird als Fertigproduktsteuer seit dem 1. Januar 1993 mit einheitlichen Steuersätzen erhoben, auf Röstkaffee mit einem Steuertarif in Höhe von 2,19 Euro je Kilogramm und auf löslichen Kaffee mit 4,78 Euro je Kilogramm (Statistisches Bundesamt).

Die Infografik zeigt die Steuereinnahmen durch die Kaffeesteuer in Deutschland in den Jahren von 2002 bis 2016. Im Jahr 2016 lagen die Steuereinnahmen durch die Kaffeesteuer in Deutschland bei rund 1,04 Milliarden Euro (Statistik-Portal).

Kaffeesteuereinnahmen

Wer zahlt die Kaffeesteuer?

Es gibt für die Kaffeesteuer keine Geringfügigkeitsgrenze. Somit sind Privatpersonen, die nur geringe Mengen an Kaffee aus dem EU-Ausland einführen, ebenso verpflichtet die Kaffeesteuer abzuführen. Die Mehrwertsteuer für den Endverbraucherpreis berechnet sich nach dem Nettowert inkl. Kaffeesteuer.

Wie hoch ist die Kaffeesteuer?

Eine vereinfachte Berechnung der Kaffeesteuer:

  • Kaffeeeinkaufspreis + Kaffeesteuer = Nettowarentwert, dann:
  • Nettowarenwert + 19% MwSt. = Verbraucherpreis im Supermarkt

Z.B.: Wenn der Kaufpreis 3,99 € pro Pfund beträgt, dann sind davon 1,10 € Kaffeesteuer und 0,26 € MwSt. 34,09% sind damit Steuern. Dadurch dass die Kaffeesteuer pro Pfund immer gleich ist, wirkt der Anteil der Kaffeesteuer somit geringer bei einem höheren Kaufpreis. Z.B: 5,99 € Kaufpreis pro Pfund, mit 1,10 € Kaffeesteuer und 0,39 € MwSt (also sind 24,87% des Kaufpreises Steuern).

Berrechnen Sie selbst einmal Ihren Kaffeesteuer-Preis mit dem Kaffeesteuer-Rechner.

Wann wird man von der Kaffeesteuer befreit?

Kaffee (nicht kaffeehaltige Waren) können von der Steuer befreit werden, wenn er:

  • unter Steueraufsicht vernichtet wird
  • als Probe zu betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen oder zu Zwecken der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird
  • bei der Erprobung von Maschinen zum Herstellen von Kaffee anfällt und nicht zum Verbrauch an Dritte abgegeben wird von Rohkaffeehändlern probeweise hergestellt wird, um Qualität und Eigenschaften
  • von Rohkaffee festzustellen und zu überprüfen in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird

Diese Steuerbefreiungen gelten nur für Kaffee, nicht für kaffeehaltige Waren!

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