Was ist Schankerlaubnissteuer?

Was ist die Schankerlaubnissteuer?

Die Schankerlaubnissteuer ist eine Kommunalabgabe und gehört damit zu den örtlichen Steuern. Somit wird sie in der Regel von Gemeinden, zum Teil von Landkreisen und kreisfreien Städten erhoben. Besteuert werden alle, die die Erlaubnis zum Betrieb eines Kleinhandels mit Branntweinen oder einer Gastwirtschaft erhalten.

Schankerlaubnis

Wer muss die Steuer bezahlen?

Die Steuer wird von den Gastronomiewirten oder des Branntweinhandels selbst übernommen. Die Schankerlaubnissteuer wird als Ordnungssteuer beschrieben, da der Betrieb einer Gastwirtschaft allgemein schon besondere Vorschriften vorliegen, deren Einhaltung überwacht werden muss.

Wie hoch ist die Schankeerlaubnissteuer?

Als Steuermaßstab sind der Umsatz, der Jahresertrag, das Betriebskapital, die Betriebsfläche oder eine Kombination dieser Parameter gebräuchlich. Bezugsgröße ist in der Regel der Umsatz des Eröffnungsjahres oder des darauf folgenden Kalenderjahres von dem ein bestimmter Prozentsatz abzuführen ist. Rechtsgrundlage sind kommunale Schätzungen, die auf den Kommunalabgabegesetzen der Länder beruhen.

Geschichte der Schankerlaubnissteuer

Schon in den deutschen Städten des Mittelalters wurden Abgaben von Schankberechtigten erhoben, die unter anderem als Schankgelder oder Zapfgelder beschrieben und besteuert wurden. Im 19. Jahrhundert gingen diese Abgaben teilweise in die Stempelabgabengesetze der deutschen Einzelstaaten ein. Die Stempelabgabe wurde 1906 dann als kommunale Konzessionssteuer übernommen, als Preußen das Kreis-Provinzial-Abgabengesetz einführte. Nach 1945 wurde die Schankerlaubnissteuer als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer in den Kommunalgesetzen verankert.

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