Kirchensteuer

Was ist die Kirchensteuer?

Besteuert wird die Zugehörigkeit einer Person zu einer Religionsgesellschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Die Kirchensteuer ist eine Annexsteuer bzw. Zuschlagsteuer (vgl. §51a EStG). In Deutschland kann jede Glaubensgemeinschaft eine Kirchensteuer erheben, wenn sie den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts hat. Die Kirchensteuer wird aufgrund des Kirchensteuergesetzes erhoben. Die Steuer wird vom Staat eingezogen, kommt jedoch den Kirchen zu.

Wer zahlt Kirchensteuer?

Steuerpflichtig sind die Mitglieder oder Angehörigen einer Glaubensgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt. Die Frage der Zugehörigkeit richtet sich nach innerkirchlichem Recht.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer richtet sich nach dem Wohnort. In Bayern oder Baden-Würtenberg, zahlen Kirchangehörige 8%. In allen anderen Bundesländern beträgt die Kirchensteuer 9%. Grundlage ist die Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird jedem Gemeindemitglied von der Einkommenssteuer berechnet. Kindefreibeträge werden berücksichtigt.

Wenn die zu zahlende Kirchensteuer ca. 3% des zu versteuernden Einkommens übersteigt, wird die Kirchensteuer begrenzt. Diese Begrenzung wird auch „Kappung“ genannt. In Bayern gibt es keine Begrenzung der Kirchensteuer.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Dies gilt aber nicht wenn sie als Zuschlag zur Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer gezahlt worden ist.

Beispiel

A. lebt in Bayern und bezieht monatlich ein Bruttoeinkommen in der Höhe von 2000 Euro. In Bayern beträgt die Kirchensteuer 8%. Grundlage ist die Einkommensteuer. Angenommen die monatliche Einkommenssteuer beträgt 190,67 Euro: A. muss monatlich 15,25 euro Kirchensteuer zahlen. Auf ein Jahr gerechnet entspricht dies einer Kirchensteuer in der Höhe von 183,04 Euro. 

Muss die Steuer gezahlt werden?

Wer die Steuer nicht zahlen möchte, kann aus der Kirche austreten. In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde persönlich erklärt werden. Für den Austritt wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen bzgl. Kosten und Bescheinigung. Eine Kirchenaustrittsbescheinigung sollte beantragt werden, um den Austritt nachweisen zu können. Die Kirchensteuer endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde. 

Was ist das Kirchensteuermerkmal?

Das Kirchensteuermerkmal (KiStAM) zeigt die Religionsangehörigkeit einer Person an. Diese Angabe befindet sich auf der Lohnsteuerbescheinigung bzw. auf der elektronischen Lohnsteuerkarte. Das Kirchensteuermerkmal muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?

Die Erhebung der Steuer ist berechtigt, um die Aufgaben der Kirche zu erfüllen. Darunter fallen, unter anderen: Pfarrdienste und Religionsunterricht, Kindertagesstätten, Bildung und Wissenschaft, allgemeine Gemeindearbeit, Erhaltung und Betrieb der kirchlichen Gebäude, Verwaltung,...

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