Steuerlager

Was ist ein Steuerlager?

Ein Steuerlager ist ein Ort, an dem oder auch von dem verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung, also unversteuert, produziert, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder auch versandt werden dürfen. Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind z.B. Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Alkopops, Tabakwaren, Kaffee, sowie Branntwein und branntweinhaltige Erzeugnisse. Je nach der Art der verbrauchsteuerpflichtigen Waren werden die Handlungen bestimmt, die in dem Steuerlager ausgeführt werden dürfen.

Wer ist Steuerlagerinhaber?

Eine Person, die ein oder mehrere Steuerlager betreibt, benötigt eine Erlaubnis als Steuerlagerinhaber. Die Steuerlager müssen nach den Regeln so eingerichtet werden, dass nach der Steueraufsicht der Ablauf der Herstellung, der Be- oder Verarbeitung sowie der Verbleib der verbrauchsteuerpflichtigen Waren nachvollziehbar sind. Unter angemessener Einrichtung zählen insbesondere die Funktionen der Räumlichkeiten und Flächen. In der Beantragung des Steuerlagers werden weiterhin Unterlagen wie die Betriebserklärung geprüft.

Waren dürfen zwischen zwei Steuerlager bewegt werden, und erst der Übergang der Ware aus den Steuerlagern in den freien Verkehr führt zur Steuerpflicht.

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