Grundfreibetrag

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist eine steuerliche Erleichterung, dabei handelt es sich um einen steuerfreien Jahresbetrag. Man spricht von einem Freibetrag, der jedem Einkommensteuerpflichtigen zusteht. Personen die im Jahr 2017 nur 8.829 Euro verdienen, müssen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dadurch soll die finanzielle Lebensgrundlage abgesichert werden, denn es gibt Dinge die jeder Mensch im Leben braucht. Dazu gehören Essen, Bekleidung, eine Wohnung und medizinische Notfallversorgung. Der Staat hat ein Existenzminimum festgelegt, um sicherzustellen, dass am Ende des Monats jedem so viel Geld übrig bleiben, dass er sich die lebensnotwendigen Dinge kaufen kann.

Es handelt sich um einen Begriff aus der Einkommensteuer. Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag wird in die Berechnung der Einkommensteuer nicht miteinbezogen.

Wem steht der Grundfreibetrag zu?

Der Grundfreibetrag steht allen steuerpflichtigen Personen in Deutschland zu. Dazu zählen. Arbeitnehmer, Selbständige, Studenten, Auszubildende und Rentner. Des Weiteren gilt der Grundfreibetrag für Ledige und Paare, dabei unterscheidet sich die Höhe des Grundfreibetrages. 

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Das Existenzminimum wird auf Basis des sächlichen Existenzminimums berechnet. Folgende Kriterien legen die Höhe des Existenzminimums fest: Essen, Bekleidung, Körperpflege, Wohnung, Heizkosten, Kranken- und Pflegeversicherung, Mobilität, Bildung, Freizeit und Kultur. Er steigt jährlich geringfügig, da die Lebenshaltungskosten sich jährlich erhöhen.

In 2017 beträgt der Grundfreibetrag 8.820 Euro im Jahr, sprich 735 Euro pro Monat. Ehepaaren steht der doppelte Betrag zu, sprich 17. 640 Euro.

In 2018 wird der Grundfreibetrag 9.000 Euro für Ledige betragen und 18.000 Euro für verheiratete

Das Einkommen übersteigt den Grundfreibetrag

Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die den Grundfreibetrag übersteigen. Wer mehr als 8.820 Euro verdient (im Jahr 2017), muss jeden zusätzlich verdienten Euro versteuern. Es handelt sich um das zu versteuernde Einkommen. Wichtig zu wissen ist, dass der Grundfreibetrag unberührt bleibt. Des Weiteren können Werbungskosten abgezogen werden, diese vermindern die Steuerlast. 

Wo wird der Grundfreibetrag eingetragen?

Der Grundfreibetrag wird in der Steuerberechnung berücksichtigt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Denken Sie daran, dass Sie in der Steuererklärung, Werbungskosten geltend machen können. Wenn nach Abzug der Werbungskosten, das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag sinkt, dann müssen Sie keine Steuer zahlen.

Wie kann ich Steuern sparen?

Wenn das Gehalt den Grundfreibetrag übersteigt, bedeutet das nicht, dass alles versteuert werden muss. Als Arbeitnehmer können Werbungskosten anfallen. Dabei handelt es sich um Kosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Tätigkeit aufkommen und daher von der Steuer abgesetzt werden können.  

Das können unter anderen Kosten für Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Dienstreisekosten oder Bewerbungskosten und Weiterbildungskosten sein. Lesen Sie mehr über Werbungskosten.

Grundfreibetrag für Rentner

Wenn die Jahresrente den Grundfreibetrag übersteigt, fallen auch für Rentner Steuern an. Steuerpflichtige Rentner können eine Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung anfornern. Diese Bescheinigung enthält alle Beträge und soll die Arbeit erleichtern. Zu beachten ist, dass Rentner keine Fahrtkosten als Werbungskosten steuermindernd geltend machen können. Folgende Kosten können jedoch geltend gemacht werden: 

  • Werbungskosten in der Höhe von 102 Euro pauschal. Darüber liegende Kosten müssen nachgewiesen werden. 
  • Außergewöhnliche Belastungen für Medikamente, Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte oder Bestattungskosten bei Tod des Ehepartners. Diese Ausgaben müssen die individuelle zumutbare Belastungsgrenze übersteigen, dann können sie teilweise angerechnet werden.
  • 20% des Handewerkerlohns für Arbeiten in der Mietwohnung oder im eigenen Haus.
  • Versicherungsbeiträge
  • Rentner die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, steht ein individueller Altersentlastungsbetrag zu. 

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