Quellensteuer

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer beschreibt einen Steuerabzug, der am Ort der Entstehung der steuerpflichtigen Einkünfte abgeführt wird. Dabei wird die Quellensteuer nicht vom Steuerzahler selbst bezahlt, sondern wie der Name sagt, an der Quelle abgezogen (BPD).

 Inhaltsverzeichnis

 Was wird besteuert?
 Wie hoch ist die Quellensteuer? 
 Wer nimmt die Quellensteuer bei Kapitalerträgen ein? 
 Was muss bei ausländischen Quellensteuern beachtet werden? 
 Vereinfachtes Beispiel 
 Übersicht über ausländische Quellensteuersätze 

Was wird besteuert?

Es werden Zinsen und Dividenden besteuert, wobei die entsprechende Bank, der die Kapitalerträge zufließen, die Quellensteuer als Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt.

Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer der Arbeitnehmer nach dem Prinzip der Quellensteuer behandelt. Der Arbeitgeber überweist somit nicht nur das monatliche Gehalt an den Arbeitnehmer, sondern auch die Lohnsteuer an das Finanzamt.

Wie hoch ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist von der Steuerart abhängig.

  • Je nach Höhe des Gehalts liegt die Lohnsteuer so zwischen 14 und 45 Prozent.
  • Bei Kapitalerträgen gilt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent

Wer nimmt die Quellensteuer bei Kapitalerträgen ein?

Bei deutschen Kapitalerträgen behandelt das Kreditinstitut die Abgeltungssteuer, wenn die Erträge über dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € (für Ledige) und 1.602 € (für Verheiratete) liegen.

Was muss bei ausländischen Quellensteuern beachtet werden?

Bei Aktien von ausländischen Unternehmen bezieht der Staat, in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat, die Quellensteuer - und wird damit zum Quellenstaat. Zudem gilt dazu auch grundsätzlich in Deutschland die Abgeltungssteuer. Die entsprechenden Formulare der im Ausland zuständigen Behörden zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern können beim Bundeszentralamt für Steuern heruntergeladen werden. Falls die Entlastung im Quellenstaat nicht durchführbar ist, kommt eine Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer in Betracht. Diese wird mit der Einkommensteuererklärung bei dem entsprechenden Finanzamt beantragt.

Wenn zwischen dem Wohnsitzland und dem jeweiligen Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Investoren einen Teil der Quellensteuer zurückholen. Dabei einigen sich die Finanzbehörden auf einen maximalen Steuersatz (der oft bei 15 Prozent liegt), den ausländische Investoren auf Kapitalerträge zahlen müssen. Der Prozentsatz liegt dabei meist niedriger als der Quellensteuersatz. Liegt der ausländische Steuersatz höher als der deutsche Steuersatz, so kann ein Teil der Quellensteuer zurückerstattet werden.

Vereinfachtes Beispiel:

  • Eine Dividendenauszahlung von 2000 Euro sein wurde bei einem ausländischen Unternehmen erzielt, in diesem Fall in Belgien
  • Der volle ausländische Quellensteuersatz liegt bei 30%

Voller ausländischer Quellensteuersatz 30 %

600,00 €

Anrechenbare Quellensteuer

300,00 €

Rückforderbare Quellensteuer 15%

300,00 €

In diesem Beispiel kann eine Rückerstattung von 300,00 € beantragt werden.

Übersicht über ausländische Quellensteuersätze

Die folgende Auswahl an Steuersätzen beschreibt die entsprechende nationale Quellensteuer auf Dividendenerträge. Dabei wurde das Doppelbesteuerungsabkommen nicht berücksichtigt.

LAND

QUELLENSTEUERSATZ

Belgien

30 %

Dänemark

27 %

Finnland

30 %

Frankreich

21 %

Italien

26 %

Luxemburg

15 %

Niederlande

15 %

Österreich

27,5 %

Portugal

28 %

Schweden

30 %

Schweiz

35 %

Spanien

19 %

USA

30 %

Die vollständige Liste finden Sie bei dem Bundeszentralamt für Steuern 2017.

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