Steuern

Was sind Steuern?

In der Abgabenordnung werden Steuern wie folgt definiert: “Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.” (§ 3 Abs. 1 AO)
Somit unterschieden sich Steuern  in wesentlichen Punkten von Gebühren und Beiträgen für staatliche Aufgaben, denn in diesen Fällen gibt es eine Gegenleistung, z.B. bei Gebühren für die Müllentsorgung. Ein weiterer Punkt, der in der Definition deutlich hervorgeht, ist das Prinzip der Leistungsfähigkeit, d.h. wer mehr verdient, soll sich stärker am Gemeinwesen beteiligen.

Generell kassiert der Staat die Steuereinnahmen - wobei er in dieser Rolle als Fiskus bekannt ist. Der Bund, die Länder und Gemeinden legen jedes Jahr im Haushaltsplan fest, welche Einnahmen zu erwarten sind und welche Ausgaben vorgesehen sind.

Wozu dienen Steuern?

Steuern dienen der Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben. Doch wie die Definition in der Abgabenordnung zeigt, können Einnahmen auch ein “Nebenzweck” sein. Steuern können z.B. auch dazu dienen, Verhalten zu lenken. So soll die hohe Besteuerung von Tabak und Alkopops den Konsum von diesen Produkten einschränken.

Zunächst dienen die Einnahmen jedoch der Finanzierung der staatlichen Institutionen und Einrichtungen, wie die Polizei und den Justizapparat. Ein weiterer großer Teil der Einnahmen fließt in Sozialausgaben. Nach Spiegel Online gibt der Staat pro Einwohner ungefähr 16.000 Euro aus. Für das Jahr 2016 belaufen sich die Ausgaben somit auf 1.326 Milliarden Euro.

Seit wann gibt es Steuern?

Tatsächlich gab es Frühformen von Steuern, wie z.B. die Abgabe von Naturalien, bereits vor 5.000 Jahren. Auch im Alten Testament wird die Abgabe des “zehnten Teil der Ernte” beschrieben (siehe z.B. Maleachi 3:8-10). Diese Abgaben wurden lange Zeit von der Kirche beansprucht. Mit der Einführung von Geld als Zahlungsmittel, formte sich zwar langsam ein Steuersystem aus, wie wir es heute kennen, doch waren es vor allem die Herrscher, die zunächst die Steuer einnahmen, um ihren luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.

Wer muss Steuern zahlen?

Es ist zwar sehr unterschiedlich welche Steuern Privatpersonen und Unternehmen zahlen müssen, doch generell zahlen alle Menschen auf irgendeine Weise Steuern. Hier einige Beispiele: Arbeitnehmer bezahlen auf ihr Gehalt die Lohnsteuer, Selbstständige zahlen auf den Gewinn aus ihrer Tätigkeit die Einkommensteuer, Anleger zahlen auf ihre Gewinne entweder eine Kapitalertragsteuer oder einen persönlichen Einkommensteuersatz, Kapitalgesellschaften bezahlen eine Körperschaftssteuer, alle Unternehmen zahlen die Gewerbesteuer, Hundebesitzer zahlen die Hundesteuer, Autobesitzer zahlen die Kraftfahrzeugsteuer und auch Rentner müssen grundsätzlich Steuern zahlen.  

Welche Arten von Steuern gibt es?

In Deutschland gibt es rund 40 verschiedene Steuern, die sich nach folgenden Kriterien einteilen lassen:

  • Bundes-, Länder-, Gemeinde- und Gemeinschaftssteuern
  • Direkte und indirekte Steuern
  • Besitz- und Verkehrsteuern
  • Personen- und Objektsteuern
  • Ertrags- und Kostensteuern
  • Allgemeine und zweckgebundene Steuern
  • Laufende und einmalige Steuern
  • Abhängige und selbstständige Steuern

Bundes-, Länder-, Gemeinde- und Gemeinschaftssteuern

Es gibt Steuern, die stehen ausschließlich dem Bund, den Ländern oder den Gemeinden zu:

Bundessteuern

Ländersteuern

Gemeindesteuern

Alkopopsteuer

Biersteuer

Getränkesteuer

Branntweinsteuer

Erbschaft-/ Schenkungsteuer

Gewerbesteuer

Energiesteuer

Grunderwerbsteuer

Grundsteuer

Kaffeesteuer

Feuerschutzsteuer

Hundesteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Rennwett- und Lotteriesteuer

Jagd- und Fischereisteuer

Luftverkehrsteuer

Spielbankabgabe

Schankerlaubnissteuer

Schaumweinsteuer

 

Spielautomatensteuer

Solidaritätszuschlag

 

Vergnügungsteuer

Stromsteuer

 

Zweitwohnungsteuer

Tabaksteuer

   

Zoll

   

Zwischenerzeugnissteuer

   

Darüber hinaus gibt es sogenannte Gemeinschaftssteuern, die in einem bestimmten Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden.

Steuer

Bund

Länder

Gemeinden

Abgeltungsteuer

44 %

44 %

12 %

Körperschaftsteuer

50 %

50 %

0 %

Lohn- und Einkommensteuer

42,5 %

42,5 %

15 %

Umsatzsteuer

49,4 %

48,3 %

2,2 %

Quelle: bmf

Direkte und indirekte Steuern

Für einige Steuern müssen die Steuerzahler direkt aufkommen. Diese Steuern belasten somit ohne Umweg das Einkommen bzw. das Vermögen von Verbrauchern. Das heißt, Steuerschuldner sowie Steuerträger ist die gleiche Person. Ein Beispiel für eine direkte Steuer ist die Hundesteuer. Der Hundebesitzer muss die Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Die wohl wichtigste direkte Steuer ist die Einkommensteuer. Sie wird persönlich vom Steuerträger gezahlt.
Manche Steuern werden dagegen indirekt erhoben und belasten den Verbraucher somit über einen Umweg. Das heißt, Unternehmen, die Dienstleistungen oder Waren verkaufen, müssen die Steuer an das Finanzamt überweisen, aber die Steuer wird auf den Endpreis aufgeschlagen. Dieses Abwälzen der Steuer führt dazu, dass Steuerschuldner und Steuerträger nicht die gleiche Person sind. Die bedeutendste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer, die als Mehrwertsteuer auf fast alle Waren und Dienstleistungen fällig wird. Darüber hinaus zählen u.a. die Tabak- sowie die Stromsteuer dazu.

Besitz- und Verkehrsteuern

Die Unterscheidung der beiden Steuern hat ihren Grund in der Verwaltungsorganisation.

Verkehrsteuern sind Steuern, die vorliegen, wenn Güter in den Rechts- und Wirtschaftsverkehr übertragen werden z.B. aus dem Verkauf von Waren oder auch Grundstücken. Beispiele hierfür sind die Umsatzsteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Hat die Übertragung von Gütern keine Auswirkung auf den Steuertatbestand, so handelt es sich um Besitzsteuern.

Besitzsteuern sind somit bestimmte Steuern, deren Bemessungsgrundlagen an einen Besitz anknüpfen. Bemessungsgrundlage kann entweder das Einkommen oder auch der Ertrag aus dem Vermögen von Personen und Unternehmen sein. So zählen z.B. die Grund- sowie die Gewerbesteuer zu dieser Kategorie.

Personen- und Objektsteuern

Personen- oder auch Subjektsteuern knüpfen an eine Person an und richten sich nach den persönlichen Verhältnissen wie Alter oder Familie. Dazu gehören u.a. die Einkommensteuer sowie die Erbschaftsteuer.
Objekt- oder Realsteuern knüpfen dagegen an ein Objekt an ohne persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Hierzu gehören die Grund- sowie die Gewerbesteuer.

Ertrags- und Kostensteuern

Ertragsteuern sind vom Gewinn oder Einkommen zu entrichtende Steuern, wie z.B. die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Kostensteuern dagegen sind betriebliche Steuern, die gewinnunabhängig sind. Hierzu gehört die Grundsteuer.

Allgemeine und zweckgebundene Steuern

Fast alle Steuern fließen unabhängig ihrer Art in den Gesamthaushalt und werden dann, je nach Notwendigkeit, verteilt. Ein Beispiel wäre die Hundesteuer. Die Steuereinnahmen dienen nicht der Straßenreinigung von Hundedreck, sondern können auch für das Renovieren eines Rathauses verwendet werden.

Eine zweckgebundene Steuer ist dagegen die Feuerschutzsteuer, die ausschließlich für den Brandschutz bestimmt ist.

Laufende und einmalige Steuern

Zu den laufenden Steuern gehört u.a. auch die Hundesteuer. Diese muss jährlich vom Hundebesitzer entrichtet werden.
Einmalige Steuern werden auf unregelmäßige Ereignissen erhoben. Ein Beispiel hierfür ist die Grunderwerbsteuer. Diese wird für das jeweilige gekaufte Grundstück nur ein einziges Mal fällig.

Abhängige und selbstständige Steuern

Die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer sind von den lokalen Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde abhängig. Das heißt, jede Gemeinde setzt für das jeweilige Rechnungsjahr einen Prozentsatz fest, mit dem der Steuermessbetrag zu vervielfältigen ist. 

Die meisten Steuern sind jedoch selbständig, wie z.B. die Kraftfahrzeugsteuer.