Viele Unternehmen stellen sich die Frage wie es jetzt weiter geht. Ungewissheit und Unsicherheit bleiben bestehen. Wie können sich Unternehmen jetzt vorbereiten? Sie erhalten hier einen Überblick über die aktuelle Situation sowie Informationen zum harten Brexit. Des Weiteren haben wir die Konsequenzen für deutsche Unternehmen zusammengefasst. 

Überblick über die aktuelle Situation

Ab dem 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich offiziell kein EU-Mitglied mehr. Am 23. Juni 2016 stimmte das Land per Referendum ab, die Europäische Union zu verlassen. Im März 2017 hat die britische Regierung Artikel 50 des Vertrags von Lissabon ausgerufen und damit den Startschuss für den Austritt gegeben. Ein EU-Austritt ist historisch einmalig, die Folgen sind daher nur schwer abzuschätzen.

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sind noch nicht abgeschlossen und es herrscht immer noch viel Verwirrung und Unsicherheit. In einer ersten Phase erörtern die betroffenen Parteien unter anderem die Grenze zwischen Nordirland und Irland sowie die Rechte britischer Bürger in der EU und EU-Bürger im Vereinigten Königreich. In der zweiten Phase sind derzeit Pläne für eine Übergangszeit nach dem Brexit geplant (siehe unten). Die wirklichen Verhandlungen werden erst beginnen, wenn der Austritt eine Tatsache ist.

Derzeit versuchen die Verhandlungsparteien innerhalb von sechs Monaten mehr Klarheit zu schaffen. Dabei geht es um Fragen über das Handelsabkommen und Reisen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Das Vereinigte Königreich hat bereits angekündigt, dass es den europäischen Binnenmarkt und die Zollunion verlassen will. Dies würde das Zollverfahren stark verändern.  

Nach mehreren Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und Großbritanien wurde das Austrittsdatum (am 28.10.2019) auf den 31.01.2020 verlängert. Wegen mehreren gescheiterten Versuchen das Austrittsabkommen vom englischen Parliament bestätigt zu bekommen, legte Theresa May das Amt der Prime Ministerin nieder und Boris Johnson tritt als neuer Prime Minister an. Johnson hat nun Zeit bis zur Frist, 31.01.2020, um ein Austrittsabkommen vorzustellen.

Danach beginnt eine Übergangsfrist von 21 Monaten. Während dieser Zeit können sich Unternehmen und Privatpersonen auf die Veränderungen in einer Post-Brexit-Gesellschaft vorbereiten. Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital wird während dieser Übergangszeit fortbestehen. Die britische Regierung prüft, welche Elemente der europäischen Gesetzgebung sie behalten wollen und welche nicht (Great Repeal Bill).

Was sind die Konsequenzen für deutsche Unternehmen?

Viele Unternehmen haben nicht mit dem Brexit gerechnet und haben daher vorab keine Vorbereitungen getroffen. Der Brexit wird auch für deutsche Unternehmen Konsequenzen haben und das Geschäftsumfeld verändern. Vor allem Wirtschaftszweige die stark exportieren werden besonders betroffen sein. Einen großen Anteil an Exporten in das Vereinigte Königreich macht die Autoindustrie aus. Des Weiteren, sind der Energiesektor, die Telekommunikationsbranche, Hersteller von Elektronik, Metallproduktion, Finanzdienstleister und Einzelhandel betroffen.

Ganz unabhängig von der Branche und der Größe, Unternehmen müssen sich auf neue Richtlinien einstellen. Viele Unternehmen befürchten höhere Komplexität und Kosten, aufgrund von neuen Regulierungen, einen höheren steuerrechtlichen Aufwand und tarifäre Handelshemmnisse. Besonders kleinere Unternehmen, könnten Schwierigkeiten haben, die neuen Regelungen zu verstehen und richtig zu implementieren. Die meisten Klein- und Kleinstunternehmen in Deutschland exportieren in EU-Mitgliedstaaten und haben daher wenig Erfahrung mit den Prozessen für den Exporthandel mit Nicht-EU-Staaten. Des Weiteren können neue Hürden in Bezug auf Kooperationen mit britischen Unternehmen sowie die Mobilität der Mitarbeiter beeinträchtigt werden.

Unter folgenden Umständen werden Sie die Folgen von Brexit spüren:

  • Sie importieren / exportieren aus / in das Vereinigte Königreich oder Sie erbringen Dienstleistungen, die von einem Unternehmen im Vereinigten Königreich erbracht werden. Sie arbeiten mit britischer Teilproduktion. Beispielsweise, wenn Sie Gardinen mit britischen Textilien produzieren.  
  • Sie denken über die Gründung eines Unternehmens im Vereinigten Königreich nach.

Die genauen Konsequenzen hängen von den Vereinbarungen ab, die das Vereinigte Königreich mit der EU treffen wird. Im Moment gibt es noch keine signifikanten kurzfristigen Konsequenzen. Sie sollten als Unternehmer die aktuellen Ereignisse genau im Auge behalten. Vor allem, wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien haben. Wenn Sie langfristige Verträge mit britischen Unternehmen haben, empfiehlt es sich, neue Klauseln aufzunehmen. Zum Beispiel können sich nach dem Brexit Ihre Verträge ändern, wenn beispielsweise das Vereinigte Königreich strengere Produktanforderungen vorschreibt.

Die Auswirkungen eines harten Brexit

Die Europäische Union hat Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern geschlossen. Sobald das Vereinigte Königreich die EU verlässt, werden diese Verträge für die Briten auslaufen und Sie werden neue Kontakte knüpfen müssen, um Ihre eigenen Handelsabkommen zu entwerfen. Diese Vereinbarungen können sich wiederum auf die Handelsbeziehungen mit nicht EU-Ländern auswirken. Der Brexit könnte sich daher auch auf deutsche Unternehmen auswirken, die nicht direkt mit dem Vereinigten Königreich handeln.

Wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne Handelsabkommen verlässt, würde man von einem “harten“ Brexit sprechen. Der gesamte Handel muss nach den Regeln der Welthandelsorganisation erfolgen. Das bedeutet, dass Reisende längere Zollkontrollen durchlaufen müssen und höhere Transitkosten (Import- und Export Tarife) entstehen. Aufgrund des neuen und wahrscheinlich komplizierten Güterverkehrs zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist auch eine doppelte Mehrwertsteuer möglich (siehe unten).

Über die Europäische Kommission können Sie herausfinden, welche Auswirkungen ein schwerer Brexit für Ihre Branche haben könnte. Auf der Webseite des Zolls erfahren Sie, welche neuen Regeln für den Handel zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich gelten.

Handel mit Nicht-EU-Staaten  

Im Moment ist es unmöglich vorherzusagen, wie der Handel zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit genau aussehen wird. Hier finden Sie einige Informationen über die aktuellen Richtlinien in Bezug auf den Handel zwischen Deutschland und einem nicht-EU-Land.

Import von Waren aus einem Land außerhalb der EU

Alle Waren die aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt werden, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Sehr oft müssen Zoll und in bestimmten Fällen Verbrauchssteuern bezahlt werden. Des Weiteren fällt auch oft die Einfuhrumsatzsteuer an. Es gibt ein spezielles Verfahren, das beachtet werden muss. Alle Waren müssen zu einem Zollverfahren angemeldet werden.

INCOTERMS

Liefer- und Zahlungsbedingungen müssen mit dem Exporteur und Importeur geregelt werden. Dabei können Sie sich auf international festgelegte Standards, sogenannte INCOTERMS berufen. Es werden die Pflichten der Käufer und Verkäufer geregelt. Lesen Sie hier mehr zu den INCOTERMS und die einzelnen Klauseln.

Ermittlung der Warennummer und Deklaration der Waren

Sie müssen die Waren beim Zoll anmelden. Dafür benötigen Sie eine Zolltarifnummer. Diese dient dazu, die Waren beim Zollamt präzise zu deklarieren und zuordnen zu können. Hier finden Sie mehr Informationen zum Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistiken. Es ist jedoch zu beachten, dass das Warenverzeichnis jährlichen Änderungen unterliegt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Merkblätter, die dazu dienen Fragen zur Exportkontrolle sowie der Antragstellung umfassend zu erläutern.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer wird mit den gleichen Sätzen (19 % Regelsatz, 7 % ermäßigter Satz) vom Zollamt erhoben. Für welche Waren der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt können Sie hier nachlesen.

Exportieren Sie Waren in ein Land außerhalb der EU

Wenn Sie Waren in ein Land liefern, das nicht der EU angehört - wie das der Fall sein für das Vereinigte Königreich sein wird - müssen Sie dies dem Zoll mittels einer Ausfuhrerklärung mitteilen. Möglicherweise können Sie das an einen Spediteur auslagern.

Für ausführende Waren müssen Sie keinen Zoll bezahlen. Diese sind auch Umsatz- und Verbrauchsteuebefreit. Allerdings kann im Bestimmungsland Zoll anfallen. Zollpräferenzen können den Zoll reduzieren. Die Waren müssen beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet werden. Die zwei Stufen bei der Warenausfuhr sind:

  • Die erste Stufe: Die Eröffnung des Ausfuhrverfahrens bei der Ausfuhrzollstelle. Sie gestellen die Ware bei der für Ihren Geschäftssitz zuständigen Zollstelle. Das heißt, es muss angezeigt werden, dass eine Ware die ausgeführt werden soll, sich bei der Zollstelle befindet.
  • Die zweite Stufe: die Ware muss bei der Ausgangszollstelle gestellt sein. Die Ausgangszollstelle prüft, ob es Unregelmäßigkeiten gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Waren zum Ausgang überlassen und das Ausfuhrverfahren wird beendet.

Liefern Sie Dienstleistungen in ein Land außerhalb der EU

In diesem Fall benötigen Sie möglicherweise ein Visum oder eine Genehmigung zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen. Sie benötigen einen Reisepass, der oft mindestens einige Monate noch gültig sein muss. Sie müssen dies vorab prüfen. Wenn Sie bestimmte Waren benötigen, um Ihre Dienstleistungen im Nicht-EU-Land anbieten zu können, müssen Sie diese vorübergehend außerhalb der Europäischen Union einführen. Dies bedeutet, dass Sie doppelte Einfuhrzölle zahlen müssen. Sie können dies vermeiden, indem Sie eine Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr und Ausfuhr beim Zoll oder ein Carnet ATA beantragen. Dabei handelt es sich um eine Art Reisepass für Waren. Mit diesem Carnet bezahlen sie normalerweise keine Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle oder Einlagen.

Carnets ATA werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Neben Carnet Gebühren, fällt auch noch ein Versicherungsentgelt an. Des Weiteren besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Carnets ATA.

Wie kann Ageras helfen?

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