Was ist Datenschutz?

Bevor man festlegt, welche Datenschutz-Maßnahmen sinnvoll und angemessen sind, ist es sehr hilfreich erst einmal zu definieren, was wirklich Datenschutz ist. Die Grundlage ist unsere Verfassung. Und dort haben vor über 70 Jahren die Autoren in Artikel 1 (1) GG festgelegt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Und genau das ist Datenschutz heute. In die Neuzeit gebracht: Gehen Sie angemessen (würdevoll) mit den Ihnen anvertrauten Daten um.

Von welchen Daten handelt der Datenschutz?

Es sind immer nur die Daten, die eine Person identifiziert. Dies können der Vorname, Nachname und andere Indikatoren wie deren Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sein. Jedoch auch Daten, die wenn sie in die falschen Hände geraten, eine Gefahr für den Betroffenen bedeuten können. Bei den Letztgenannten spricht man von besonders schützenswerten Daten, wie z.B. den Gesundheitsdaten oder den biometrischen Indikatoren. Und genau bei diesen verschiedenen Daten erfolgt die Definition des Begriffs „Angemessenheit“. Der Vor- und Nachname ist nicht so stark zu schützen wie die Information über eine chronische Krankheit.

Wer ist verantwortlich für den Datenschutz?

Da es sich bei den schützenswerten Daten ausschließlich um Personendaten handelt, hat ein Unternehmen kein Recht auf Datenschutz. Vielmehr hat es den Datenschutz der Personen im Umfeld des Unternehmens, wie Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten einzuhalten. Im Unternehmen ist immer der Chef, Geschäftsführer oder der Inhaber verantwortlich für einen angemessenen Datenschutz. Diese Verantwortung kann er nicht delegieren, wohl aber die Umsetzung.

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Was sind die wichtigsten Maßnahmen?

Als erstes ist es sehr sinnvoll, dass man ermittelt, worüber reden wir hier in meinem Unternehmen. Welche Daten habe ich? Wie schützenswert sind diese? Wo sind diese? Wer hat darauf Zugriff? Wie geschützt habe ich sie?


Dann spiegelt man diese Information auf die 3 Säulen des Datenschutzes:

  1. Außendarstellung
    • a. Gebäude:
      Ist der Zugang zum Büro/ Praxis/ Firmensitz angemessen geschützt?
    • b. Online:
      Habe ich eine aussagekräftige und verständliche Datenschutzerklärung?
      Ist meine Internetpräsenz geschützt?
  2. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    • a. Als Betroffener:
      Wo lagern die Personalakten?
      Wer hat extern Zugriff auf die Personaldaten? Achtung besonders schützenswert!
    • b. Als verlängerter Arm des Verantwortlichen:
      Sind meine MitarbeiterInnen angemessen sensibilisiert?
      Wissen die MitarbeiterInnen was Datenschutz ist, und wie wir damit umgehen?
  3. Kunden / Lieferanten:
    Haben wir das Recht, die Daten des Kunden / Lieferanten zu verarbeiten?
    Hat nur derjenige Zugriff auf die Kunden / Lieferantendaten, der diese auch benötigt ?

Was passiert, wenn ich keinen angemessenen Datenschutz umsetze?

Um es sehr praktisch auszudrücken: Die Einschläge kommen näher. Die Aufsichtsbehörden der Länder prüfen zunehmend die Unternehmen auf Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes. Des Weiteren gehen sie sehr konzentriert den Eingaben von Betroffenen nach.
Falls die Aufsichtsbehörde in das Unternehmen kommt, ist es erst einmal entscheidend, ob der Verantwortliche nachweisen kann, dass er sich um einen angemessenen Datenschutz gekümmert hat. Dass ihm bewusst ist, wie wichtig es ist und er Maßnahmen durchgeführt hat. Erst dann ist die Frage zu beantworten, ob es wirklich angemessen war.

Wer hilft mir bei einem angemessenen Datenschutz, der Ruhe schafft?

Ein guter Basisschutz hilft aus zwei Richtungen. Der Verantwortliche hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und Maßnahmen eingeführt. Des Weiteren macht er sinnhafte Umsetzungen, die akzeptabel sind und den Datenschutz nicht als Belastung darstellen.
Einen Basisschutz erhält ein jeder, ob als Selbständiger oder Unternehmer mit Mitarbeitern dadurch, dass er ein System hat, dass ganz individuell auf ihn zugeschnitten ist. Ganz nach dem Motto: Gehen Sie angemessen mit den Ihnen anvertrauten Daten um. Da hilft im Kleinen ein Paket mit aktuellen Formularen und Hilfestellungen. Diese Pakete werden von Datenschutzexperten erstellt. In Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ist der Datenschutzbeauftragte, derjenige, der sich um alles kümmert. Da gilt die Formel: Ein Externer ist immer günstiger als ein Interner.

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Fazit

Datenschutz ist wichtig und betrifft einen jeden Menschen. Um diesen Schutz sicherzustellen, gilt der Leitsatz: Gehen Sie angemessen mit den Ihnen anvertrauten Daten um. Die Angemessenheit in diesem entscheidenden Satz bewirkt eine individuelle und meist einfache Vorgehensweise mit diesem Thema. Und dann wird Datenschutz nicht als Belastung sondern als Selbstverständlichkeit angesehen.

 

 

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