Hilfe zu Gründung, Rechtsformen & Lohnbuchhaltung

Planen Sie ein eigenes Bauunternehmen zu gründen? Oder haben Sie bereits eine Baufirma? 

  • Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte sich umfassend über die Voraussetzungen informieren denn die richtige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Entscheiden Sie sich für eine passende Rechtsform und melden Sie sich bei den zuständigen Behörden an.
  • Wer bereits ein Bauunternehmen gegründet hat, muss für die Baubranche spezifische gesetzliche Regelungen beachten. Themen wie die Bauabzugsteuer, Umsatzsteuer, Lohnabrechnung, SOKA-Bau sind oft eine Herausforderung für Bauunternehmer.

Brauchen Sie Unterstützung vom Steuerberater?

Die spezifische gesetzliche Rechtslage sowie Sonderregelungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden und müssen fehlerfrei angewendet werden. Dabei kann ein spezialisierter Steuerberater individuell auf die Bedürfnisse des Bauunternehmers eingehen und ihn professionell unterstützen.

Einen Steuerberater für Bauunternehmer finden

Gründung eines Bauunternehmens

Ein Bauunternehmen oder eine Baufirma ist ein Unternehmen, das Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau erbringt. Ein Bauunternehmen übernimmt eine Reihe an Aufgaben und ist für folgende Bereiche verantwortlich: Herstellung, Instandhaltung sowie die Beseitigung und Änderung von Bauwerken. Für die Gebäudeplanung ist ein Architekt zuständig. In der Regel stellt der generelle Bauunternehmer den Rohbau fertig und beschäftigt für die übrigen Aufgabenbereiche Handwerksfirmen als Subunternehmer.

Brauche ich einen Steuerberater?

Wer sich dazu entscheidet ein Bauunternehmen zu gründen, sollte sich von einem Steuerberater beraten lassen. Er kann seinen Mandanten bei folgenden Themen unterstützen:

  • Hilfe bei den Voraussetzungen, um ein Bauunternehmen zu gründen.
  • Hilfe um sich für eine passende Rechtsform zu entscheiden.
  • Hilfe bei der Anmeldung und Gründung. Unterstützung bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
  • Hilfe bei der Erstellung eines Finanzierungskonzepts.
  • Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans. Wie soll das Bauunternehmen ausgerichtet sein? Wie wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bewertet?
  • Hilfe bei der Standortanalyse. Fokus auf den Einzugsradius, die Verkehrsanbindung und das Platzangebot.

Voraussetzungen zur Gründung einer Baufirma

Es ist von Vorteil, wenn Sie bereits in dieser Branche tätig waren. Um ein Bauunternehmen zu gründen, besteht grundsätzlich die Meisterpflicht. Auch ohne entsprechender Ausbildung besteht jedoch die Möglichkeit ein Bauunternehmen zu gründen.

In Deutschland werden Handwerksberufe abgegrenzt:

  • Handwerksberufe mit Meisterpflicht
  • Handwerksähnliche Gewerbe
  • Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Handwerksberufe mit Meisterpflicht

Üben Sie einen zulassungspflichtigen Handwerksberuf aus? Wenn dies der Fall ist, besteht Meisterpflicht, bevor Sie ein Bauunternehmen gründen können.

In Deutschland besteht für die meisten Handwerksberufe Meisterpflicht. Dazu gehören unter anderem die folgenden: Augenoptiker, Bäcker, Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseur, Gerüstbauer, Glaser, Installateur, Maurer / Betonbauer, Schornsteinfeger, Tischler, Zahntechniker.

Gründen ohne Meisterpflicht

Wer einen Handwerksberuf ausübt und keine Meisterprüfung ablegen will, hat dennoch Möglichkeiten Bauunternehmer zu werden. Es bestehen die zwei folgende Alternativen:

Ausnahmeregelung für Gesellen

Nach § 7b der Handwerksordnung (HwO) besteht eine Ausnahmeregelung für Gesellen. Wer bereits sechs Jahre praktische Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen kann und keine Meisterprüfung abgelegt hat, kann dennoch ein Bauunternehmen gründen. Des Weiteren muss der Geselle in den sechs Jahre, vier davon in einer leitenden Position gewesen sein. Bei der zuständigen Handwerkskammer kann eine Ausübungsberechtigung angefragt werden.

Einen angestellten Meister als Betriebsleiter einstellen

Sie können ein Bauunternehmen gründen, wenn Sie einen Meister als Betriebsleiter einstellen. Dafür brauchen Sie selber keinen Meister und können dadurch die Meisterprüfung umgehen.

Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Es gibt Berufe in denen Sie auch ohne Meister ein Bauunternehmen gründen können. Die Liste der zulassungsfreien Handwerksberufe sind in Anlage B der Handwerksordnung aufgelistet. Wenn Sie einen dieser Berufe ausüben, können Sie ein Bauunternehmen ohne Meisterpflicht gründen.

Unter anderem sind die folgenden Handwerksberufe zulassungsfrei und es bestehen keine Arbeitsbeschränkungen: Estrichleger, Feinoptiker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fotograf, Galvaniseur, Gebäudereiniger, Graveur, Maßschneider, Raumausstatter, Schuhmacher, Uhrmacher.

Die passende Rechtsform für Ihr Bauunternehmen

Wurde die erste Frage geklärt, gehen die Vorbereitungen für einen erfolgreichen Start weiter. Sie müssen sich für eine Rechtsform entscheiden. Dabei ist es wichtig, sich umfangreich zu informieren, denn diese Entscheidung spielt bezüglich Steuerrecht und Finanzierungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle.

Die Rechtsformen unterscheiden sich aufgrund der persönlichen Haftung und hinsichtlich benötigtem Stammkapital. Ein spezialisierter Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, eine passende Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick:

Baufirma gründen: Einzelunternehmen

Wer sich als Einzelunternehmer selbstständig machen möchte, kann schnell und unkompliziert ein Unternehmen gründen. Es bestehen nur sehr wenige Anforderungen und es wird kein Stammkapital benötigt. Es besteht jedoch keine Haftungsbeschränkung. Sie haften daher mit Ihrem Privatvermögen bei Schäden, die von Ihrem Bauunternehmen verursacht wurden. Da es oft zu Schäden kommt und die Kosten sehr schnell steigen können, wird im Baugewerbe von dieser Rechtsform abgeraten. Des Weiteren ist die Kreditwürdigkeit im Vergleich zu einer GmbH sehr gering. Finanzierungsmöglichkeiten seitens Banken und Kreditinstituten könnten daher eingeschränkt sein.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG

Bei dieser Rechtsform handelt es sich um eine "Mini-GmbH". Bei dieser Rechtsform wird ein Startkapital von einem Euro benötigt. Ein großer Vorteil liegt in der Haftungsbeschränkung. Bei Schäden haften Sie nur mit dem Betriebsvermögen, nicht mit Ihrem Privatvermögen. Eine Einschränkung ist die verpflichtende jährliche Rückstellung in der Höhe von 25%. Dies gilt so lange bis 25.000 Euro erreicht wurden. Es handelt sich dabei, um das benötigte Stammkapital für die Gründung einer GmbH. Wenn 25.000 Euro Stammkapital erreicht wurden, kann die Umwandlung von einer Unternehmergesellschaft zu einer GmbH vorgenommen werden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR zählt zu der Rechtsform der Personengesellschaften. Sie können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einfach, schnell und kostengünstig gründen. Des Weiteren benötigen die Gründer weder ein Stammkapital noch eine Mindestrücklage. Um eine GbR zu gründen, sind zwei Personen oder mehr erforderlich, alleine können Sie keine GbR gründen. Eine Einschränkung ist die persönliche Haftung. Die Gesellschafter übernehmen gesamtschuldnerisch die Haftung der GbR weshalb diese Rechtsform für den Bauunternehmer ein erhöhtes Risiko bringt.

Baufirma gründen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Um eine GmbH zu gründen werden 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Die Summe muss nicht von einem Gesellschafter erbracht werden, sondern kann auf mehrere Gesellschafter verteilt werden. Eine GmbH haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Für Unternehmer ist das Risiko leichter kalkulierbar, da sie nur mit dem Stammkapital haften. Dies stellt vor allem für Unternehmen im Bauwesen einen großen Vorteil dar.

Die GmbH lässt sich allerdings nicht so schnell gründen und benötigt Vorlaufzeit. Für Unternehmer die schnell und günstig gründen wollen, eignet sich diese Rechtsform daher nicht.

Eine spezialisierte und umfangreiche Beratung kann Ihnen bei der Entscheidung helfen. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile und die richtige Rechtsform ist der Schlüssel zum Erfolg. Weitere Informationen zur passenden Rechtsform für Existenzgründer finden Sie hier:

Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Anmeldungen für Ihr Bauunternehmen

Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, müssen Sie Ihr Bauunternehmen anmelden. Es stellt sich die Frage: Wo, wann und weshalb? Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick:

Gewerbe anmelden

Ihr neues Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung ist verpflichtend. Die ausgewählte Rechtsform spielt hier keine Rolle. Das Gewerbeamt übernimmt die Meldung beim Finanzamt, den Eintrag im Gewerberegister und die Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, wird Ihr Unternehmen im Gewerbezentralregister geführt und Sie erhalten einen Gewerbeschein, mit dem Sie tätig werden können.

Im Handelsregister eintragen

Die Eintragung ins Handelsregister ist für UG und GmbH verpflichtend. Wer als Einzelunternehmer gründet muss sich nicht zwingend eintragen lassen. Gesellschafter einer GbR müssen sich eintragen lassen, wenn Sie Kaufleute sind. Wer sich im Handelsregister eintragen lässt, profitiert von einem größeren Vertrauensbonus seitens Banken und anderen Unternehmen. Ein Nachteil ist die Bilanzierungspflicht. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht aus.

Handwerkskammer

Ihr Bauunternehmen muss in der Handwerkskammer eingetragen werden. Wer eine meisterpflichtige Handwerkstätigkeit ausübt, wird in der Handwerksrolle aufgeführt. Bei Handwerkstätigkeiten ohne Meisterpflicht, ist das Unternehmen in den entsprechenden Verzeichnissen zu finden. Die Kosten der Eintragung liegen zwischen 50 und 200 Euro und variieren je nach Region. Die Höhe der Gebühr ist im Gebührenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer festgelegt.

SOKA-Bau

Die Mitgliedschaft der SOKA-Bau ist für Betriebe des Baugewerbes verpflichtend. Es handelt sich um die Dachmarke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen. Es ist besonders wichtig sich über die Mitgliedschaft umfassend zu informieren, da sie die Kranken- und Rentenversicherung verwaltet.

Bundesverbände

Bundesverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und sind eine Anlaufstelle für fachliche Beratung der deutschen Bauindustrie. Des Weiteren können sie Fragen zur Gründung und Führung von Bauunternehmen fachspezifisch beantworten. Die zwei größten Bundesverbänden der Bauindustrie in Deutschland ist der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

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Steuerberatung für Ihr Bauunternehmen

Wer bereits eine Baufirma gegründet hat, muss steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Regelungen im Überblick behalten. Ein spezialisierter Steuerberater ist für folgende Themen der richtige Ansprechpartner:

Informieren Sie sich über die Bauabzugsteuer, Umkehr der Steuerschuldnerschaft und das Lohnwesen, um Ihr Unternehmen richtig und erfolgreich zu führen.

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Was ist die Bauabzugsteuer?

Bei der Bauabzugsteuer handelt es sich um einen Steuerabzug in Höhe von 15 %.

Der Leistungsempfänger ist dazu verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 % vorzunehmen. Dies gilt, wenn eine Bauleistung im Inland an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbracht wird.

Bauleistungen sind nach §48 EStG: alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

Leistender ist auch derjenige, der die Leistung abrechnet, ohne sie jedoch erbracht zu haben.

Zu beachten sind einige Ausnahmen. In folgenden Fällen muss der Steuerabzug nicht vorgenommen werden:

  • Wenn der Leistende dem Leistungsempfänger, zum Zeitpunkt der Gegenleistung, eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
  • Wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 15.000 Euro nicht übersteigt und der Leistungsempfänger nur steuerfreie Umsätze ausführt. Dies gilt gem. § 48 2 Absatz 1 Satz 1 EstG.´
  • In den übrigen Fällen: Wenn 5.000 Euro nicht überstiegen werden.

Der Betrag wird wie folgt berechnet: Es werden die erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen des Leistungsempfängers zusammengerechnet. Als Gegenleistung gilt das Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer.

Umkehr der Steuerschuldnerschaft

Laut § 13b UstG müssen Bauunternehmen in bestimmten Fällen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies gilt, wenn der Leistungsempfänger auch ein Bauunternehmer ist. Der Leistungsempfänger führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab und kann diese als Vorsteuer wieder abziehen. Dieser Vorgang ist einem innergemeinschaftlichen Erwerb ähnlich. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gilt auch für das Reinigungsgewerbe.

Steuerberater für Reinigungsunternehmen

Wie wird der Lohn im Bauwesen berechnet?

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anmelden. Schwarzarbeit ist im Bauwesen ein großes Thema und darf in Ihrem Bauunternehmen keinen Platz haben. Der Lohn setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Des Weiteren sind Überbrückungsgeld, Saisonkurzarbeiten und Beiträge für die Zusatzversorgungskasse zu beachten.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung, um Lohnbuchhaltung und Personalwesen ordnungsgemäß durchzuführen. Es ist oft schwierig den Baulohn zu berechnen, Sofortmeldungen zu erstellen und Arbeitszeitkonten zu führen. Bei der Erstellung der Baulohnabrechnung sollten Sie unter anderem folgendes beachten:

  • Achten Sie auf die unterschiedlichen Verträge: Rahmentarifverträge, Manteltarifverträge, Tarifverträge.
  • Bei der Abrechnung müssen die Vorschriften für Saison-Kurzarbeitergeld und Kurzarbeit beachtet werden.
  • Zum Thema Meldewesen der Sozialversicherung sind branchenspezifische Vorschriften zu beachten.
  • Bei der Baulohnabrechnung müssen die Sozialabgaben jeden Monat neu berechnet werden, da die Bruttolöhne variieren.

Bei Ageras können Sie einen Steuerberater finden, der auf das Bauwesen spezialisiert ist und Sie bei der Gründung und Führung Ihres Unternehmens tatkräftig unterstützen kann.

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