Für die Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht sind Kenntnisse komplexer gesetzlicher Bedingungen erforderlich. In diesem Artikel informieren wir Sie über die verschiedenen Regelungen und klären, was der Jahresabschluss einer GmbH enthalten muss.

Folgende Fragen klären wir: 

  • Was muss der Jahresabschluss einer GmbH enthalten?
  • Was gehört in den Anhang zum Jahresabschluss der GmbH?
  • Was gehört in den Lagebericht mittelgroßer und großer GmbHs?
  • Wer stellt den Jahresabschluss der GmbH auf?
  • Wann muss eine GmbH den Jahresabschluss veröffentlichen?
  • Wie wird der Jahresabschluss an den Bundesanzeiger übermittelt?
  • Wie berechnen sich Kosten und Gebühren für den Jahresabschluss einer GmbH?

Tipp: Aufgrund der Komplexität empfiehlt es sich als Gesellschafter einer GmbH einem Steuerberater das Mandat zu übertragen und mit der Erstellung des Jahresabschlusses zu beauftragen.

Steuerberater für Jahresabschluss finden

Was muss der Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Die Bestandteile des Jahresabschlusses einer GmbH sind nach § 267 HGB:

  • Bilanz

  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

  • Anhang

  • Lagebericht (nur mittelgroße und große GmbHs)

  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zur Ergebnisverwendung (nur mittelgroße und große GmbHs)

Kleinst-GmbHs müssen keine GuV beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Sie sind lediglich zu einer verkürzten GuV verpflichtet, die den Bilanzgewinn ohne Gewinnverwendung ausweist. Die verkürzte GuV enthält:

  • Umsätze

  • sonstige Erträge

  • Personal- und Materialaufwand

  • Abschreibungen

  • sonstige Aufwendungen

  • Steuern

  • Jahresüberschuss

Tipp:

Unternehmen, die zu den Kleinstkapitalgesellschaften gehören, müssen u. U. keinen Anhang erstellen. Vorausgesetzt, dass folgende Angaben in der Bilanz ergänzt werden:

  • Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 268 HGB, die nicht auf der Passivseite auszuweisen sind

  • gewährte Vorschüsse und Darlehen

Einteilung der Unternehmen in Größenklassen

Der Gesetzgeber bestimmt Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten eines Jahresabschlusses nach der Unternehmensgröße.

Die Einteilung der Kapitalgesellschaften erfolgt nach drei Parametern: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer. Wobei zwei erfüllte Parameter bereits die Größenklasse der GmbH bestimmen:

  Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst-Kapitalgesellschaft 0 bis 350.000 € 0 bis 700.000 € 0-10
Kleine Kapitalgesellschaft 350.001 bis 6 Mio. € 700.001 bis 12 Mio.€ 11 bis 50
Mittlere Kapitalgesellschaft 6 Mio. bis 20 Mio. € 12 Mio. bis 40 Mio.  51 bis 250
Große Kapitalgesellschaft >20 Mio. € >40 Mio. € >250

 

Was gehört in den Anhang zum Jahresabschluss der GmbH?

Nach §§ 284, 285 HGB muss der Anhang des Jahresabschlusses einer GmbH u. a. diese Bestandteile enthalten:

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und GuV und deren Abweichungen inkl. Begründung

  • Zinsen für Fremdkapital, die in Herstellungskosten eingerechnet wurden

  • Abschreibungen und deren Änderungen

  • Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit größer 5 Jahren und solcher, die durch Pfand- und ähnliche Rechte gesichert sind

  • Auswirkungen, Risiken und Vorteile wesentlicher Geschäfte, die nicht in der Bilanz enthalten sind, soweit diese maßgeblich für die Finanzlage der GmbH sind

  • Altersvorsorge

  • Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer nach Gruppen

  • Unternehmensbeteiligungen, bei denen die GmbH als unbeschränkt haftende Gesellschafterin handelt (Bezeichnung, Sitz, Rechtsform)

  • ggf. Aufschlüsselung des Honorars des Wirtschaftsprüfers

Was gehört in den Lagebericht mittelgroßer und großer GmbHs?

Erfüllt eine GmbH die Kriterien mittelgroßer oder großer Kapitalgesellschaften, ist ein Lagebericht verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 289 HGB):

„Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft zu enthalten….Ferner ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben...“

Wer stellt den Jahresabschluss der GmbH auf?

Der Jahresabschluss wird im Rahmen einer Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Daraufhin wird er bei kleinen GmbHs hinterlegt, bei mittelgroßen und großen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Erstellung erfolgt zum Ende eines Geschäftsjahres. Bei mittelgroßen und großen Unternehmen wird ein Lagebericht ergänzt. Dabei ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB, § 243 HGB) in deutscher Sprache klar und übersichtlich zu erstellen. Alle Beträge sind in Euro anzugeben.

Grundlage dafür ist die Buchhaltung, die vom Unternehmen nach den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ betrieben werden muss.

Wann ist ein Beschluss über die Gewinnverwendung notwendig?

Der Gewinn oder Jahresüberschuss einer GmbH steht den Gesellschaftern zu. Voraussetzung ist der Gesellschafterbeschluss. Die Entscheidung über die Gewinnverwendung kann wahlweise vor oder nach dem Jahresabschluss getroffen werden.

Es sei denn, das Unternehmen hat eine Verpflichtung zur Auflösung oder Bildung von Rücklagen. In diesem Fall muss über die Gewinnverwendung bzw. über Rückstellungen bereits vor Erstellung des Jahresabschlusses entschieden werden.

Wann muss eine GmbH den Jahresabschluss veröffentlichen?

Mit welcher Frist der Jahresabschluss erstellt werden muss, ist nach § 264 HGB von der Größe der Kapitalgesellschaft abhängig. Eine kleine Kapitalgesellschaft kann sich bis zu sechs Monate Zeit lassen, mittelgroße bis große dagegen nur 3 Monate.

Beispiel: Das Geschäftsjahr endet bei einer großen GmbH am 31.12. und deren Abgabefrist am 30.03. des Folgejahres, wobei eine Fristverlängerung beantragt werden kann.

Die Öffentlichkeit hat das Recht, den Jahresabschluss einer GmbH einzusehen. Die gesetzliche Offenlegungspflicht richtet sich ebenfalls nach der Größe der Kapitalgesellschaft.

Welche Publikationspflichten erfüllt werden müssen, richtet sich nach diesen Größenklassen:

  • Kleinst-Kapitalgesellschaften müssen nur eine verkürzte Bilanz und einen Anhang hinterlegen, sodass diese gegen Gebühr eingesehen werden können. Eine GuV muss nicht enthalten sein. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer ist freiwillig.

  • Kleine GmbHs müssen innerhalb von 12 Monaten im Handelsregister oder Bundesanzeiger keine GuV und keinen Lagebericht veröffentlichen, jedoch eine Bilanz, die verkürzt sein darf. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer ist freiwillig.

  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen innerhalb von 12 Monaten im Handelsregister oder Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sodass sie online und öffentlich einsehbar sind.

Voraussetzung: Der Jahresabschluss wurde durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Dabei wird geprüft, ob die Vorschriften der Rechnungslegung eingehalten wurden. Das Testat des Wirtschaftsprüfers darf nicht mehr wie früher nachgereicht werden.

Geschäftsführer haben die Publizitätspflichten der Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen, andernfalls droht ein Bußgeld von 2.500 EUR bis zu 25.000 EUR.

Wie wird der Jahresabschluss an den Bundesanzeiger übermittelt?

Die meisten GmbHs nutzen die Unterstützung eines Steuerberaters. Dieser erstellt nicht nur den Jahresabschluss einschließlich aller Unterlagen, sondern er übernimmt auch die Veröffentlichung. Dazu nutzen Steuerberater eine Schnittstelle ihrer Steuersoftware.

Ergeben sich womöglich nach Veröffentlichung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses noch Änderungen, beispielsweise aufgrund einer Betriebsprüfung, muss die Publizierung bzw. Hinterlegung erneut vorgenommen werden.

Steuerberater für Jahresabschluss finden

Wie berechnen sich Kosten und Gebühren für den Jahresabschluss einer GmbH?

Wer sich den Jahresabschluss der GmbH mit Unterstützung eines Steuerberaters erstellen lässt, lernt die Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV, kennen. Diese bildet den Rahmen für die Kosten eines Jahresabschlusses.

Die detaillierten Kosten hängen von der Größe der GmbH, eventueller Buchhaltungsaufwände etc. und dem Erstellungsaufwand insgesamt ab. Dazu kommen noch Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger etc.

Um die Kosten nicht ausufern zu lassen, kann das Unternehmen einen Vertrag auf Basis der Gegenstandswerte oder auf Stundenbasis mit dem Steuerberater abschliessen. Der Steuerberater hat nach der StBVV einen Ermessensspielraum.

Fazit: Der GmbH-Jahresabschluss unterliegt unterschiedlichen Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten

Handelsgesetzbuch, MicroBilG, Abgabenordnung und BilRUG bilden den klar strukturierten Rahmen. Zwar werden Kleinst- und Klein-Unternehmen handelsrechtlich deutlich entlastet, steuerlich ist dies nicht relevant.

Tipp: Die Steuerbilanz unterliegt auch bei kleinen GmbHs den unbeschränkten gesetzlichen Vorgaben.

Es empfiehlt sich daher—unabhängig von der Größe der GmbH—einen versierten Steuerberater zum Jahresabschluss hinzuzuziehen. Klären Sie vorher dessen Spezialisierung und die vorhandenen Kapazitäten ab. Da sich der Jahresabschluss einer GmbH als sehr aufwendig erweisen kann.

 

 

 

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