Üben Sie einen handwerklichen Beruf aus und haben weder Zeit noch Nerven alle steuerlichen Regelungen im Überblick zu behalten? Sie sind nicht der Einzige! Ein spezialisierter Steuerberater kann Sie beraten und Ihnen bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen helfen. Er kennt die spezifischen Anforderungen bei handwerklichen Berufen und kann Sie über die aktuelle Rechtslage informieren.

Steuerberater finden

Hier finden Sie wichtige Informationen zu Gründung sowie zur Übernahme eines handwerklichen Betriebs.

Vorbereitung zur Handwerksgründung

Haben Sie sich dazu entschieden, den großen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Die richtige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Die erste und wichtigste Frage, wenn Sie einen handwerklichen Beruf ausüben und Ihre eigene Firma gründen wollen, lautet: Haben Sie die erforderliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen?

Nicht alle Gewerbe, die als Handwerk zählen, haben die gleichen Zugangsberechtigungen. Die Unterscheidung zwischen Handwerken mit Meisterpflicht und zulassungsfreien handwerklichen Berufen spielt eine große Rolle.

Steuerberater für Existenzgründer

Handwerksberufe mit Meisterpflicht

In Deutschland besteht für die meisten Handwerksberufe Meisterpflicht. Nachzulesen sind diese in Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Handwerksberuf mit Meisterpflicht ausübt, muss eine Meisterprüfung ablegen, bevor er eine Firma gründen kann.

Zu den Handwerksberufen mit Meisterpflicht gehören u.a. die folgenden: Augenoptiker, Bäcker, Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseur, Gerüstbauer, Glaser, Installateur, Maurer / Betonbauer, Schornsteinfeger, Tischler, Zahntechniker.

Handwerksähnliche Gewerbe

Wer ein Handwerksähnliches Gewerbe ausübt, muss keine Meisterprüfung ablegen, um eine Firma zu gründen. Die Liste der Handwerksähnlichen Gewerbe finden Sie in Anlage B der Handwerksordnung. Eine Ausübungsberechtigung ist jedoch notwendig.

Laut  §7 der Handwerksordnung, werden außerdem folgende Handwerksrollen eingetragen:

  • Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk, die dem Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.
  • Dies gilt auch für Personen, die eine andere, der Meisterprüfung für die Ausübung des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Dazu gehören auch Prüfungen, die aufgrund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, gleichwertig sind.
  • Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind Diplome, die nach Abschluss einer Ausbildung von mindestens drei Jahren oder einer Teilzeitausbildung von entsprechender Dauer an einer Universität, Hochschule oder anderen Ausbildungseinrichtung mit gleichwertigem Ausbildungsniveau in einem EU Land erteilt wurden. Das Gleiche gilt für Institute anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. Falls neben dem Studium eine Berufsausbildung gefordert wird, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass diese abgeschlossen ist.

Informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer, denn die trifft die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt werden.

Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Eine weitere Möglichkeit besteht bei zulassungsfreien Handwerksberufen. Die Liste der zulassungsfreien Handwerksberufe ist in Anlage B der Handwerksordnung aufgelistet.

Folgende Handwerksberufe sind u.a. zulassungsfrei und es darf uneingeschränkt ein Unternehmen gegründet werden: Estrichleger, Feinoptiker, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fotograf, Galvaniseur, Gebäudereiniger, Graveur, Maßschneider, Raumausstatter, Schuhmacher, Uhrmacher.

Ausnahmereglung für Gesellen

Es besteht eine Ausnahmeregelung für Gesellen. Wer bereits sechs Jahre praktische Berufserfahrung in einem Handwerk nachweisen kann und keine Meisterprüfung abgelegt hat, kann dennoch einen handwerklichen Betrieb gründen. Des Weiteren muss der Geselle in den sechs Jahren, vier davon einer leitenden Position verbracht haben. Sie müssen Ihre Erfahrung mit einem Arbeitszeugnis oder einer Stellenbeschreibung belegen können. Die örtliche Handwerkskammer erteilt die Ausübungsberechtigung.

Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für folgende handwerkliche Berufe:

  • Augenoptiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Orthopädietechniker und -schuhmacher
  • Zahntechniker
  • Schornsteinfeger

Gründen ohne Meister – diese Risiken sollten Sie kennen:

Wer sich dazu entschieden hat zu gründen, aber keine Meisterprüfung abgelegt hat, sollte sich über mögliche Risiken bewusst sein. Dazu gehört unter anderem:

  • Sie brauchen das Fachwissen, auch ohne Meisterbrief.
  • Bei vielen Kunden hat die Bezeichnung “Meisterbetrieb” eine große Bedeutung und wird als Qualitätssiegel wahrgenommen. Ohne Meisterbrief sollten Sie bereits einen Kundenstamm haben oder spezielle Leistungen anbieten.
  • Sie müssen jemanden mit Meistertitel einstellen.
  • Bei Banken liegt der Fokus auf Ihrem kaufmännischen Know-how. Sie müssen einen konkreten und gut durchdachten Businessplan vorlegen können.
  • Wer ein Gewerbe gründet, muss sich steuerrechtlich gut informieren. Informieren Sie sich rechtzeitig über rechtliche Regelungen bezüglich Leistungserbringung, Gewährleistungsfrist, Erteilen von Aufträgen.
  • Denken Sie daran eine Gewerbeversicherung abzuschließen. Es können unerwartet Schäden entstehen für die Sie haften müssen.

Schritt für Schritt zum eigenen Handwerksunternehmen

Die richtige Planung und Vorbereitung sind der Schlüssel zum Erfolg. Wer sich zur Existenzgründung im Handwerk entschieden hat, sollte an folgende Punkte denken:

Experten-Beratung: Lassen sie sich von einem unserer Experten beraten. Des Weiteren gibt es Seminare für Existenzgründer. Diese können sehr hilfreich sein, um Ihr betriebswirtschaftliches Know-how aufzufrischen oder zu verbessern.

Rechtsform: Wählen Sie die passende Rechtsform. Sie unterscheiden sich aufgrund der persönlichen Haftung und hinsichtlich dem benötigten Stammkapital. Einzelunternehmen, Unternehmergesellschaft (UG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), wobei jede Rechtsform Vor- und Nachteile hat.

Gewerbe anmelden: Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Denken Sie daran, dass die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtend ist. Des Weiteren ist die Eintragung ins Handelsregister für eine UG und GmbH verpflichtend. Auch die Eintragung in der Handwerkskammer ist für meisterpflichtige Handwerksberufe verpflichtend.

Liquiditätsplanung: Für den Erfolg Ihres Betriebes ist eine gründliche Finanzplanung entscheidend. Denken Sie daran, dass die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden nicht garantiert ist. Kleine Handwerksbetriebe geraten oft in Schwierigkeiten, wenn Kunden nicht zahlen können und die eigene Zahlungsunfähigkeit wird gefährdet.

Konkurrenz: Eine detaillierte Konkurrenzanalyse ist für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit besonders wichtig. Was bieten Ihre Mitbewerber an? Für die Kundenakquise und um schnell Aufträge an Land zu ziehen, sollten Sie den Markt genau durchleuchten.

Marketing: Digitalisierung ist ein großes Thema auch in der Handwerksbranche. Heutzutage werden Handwerker nicht nur im Telefonbuch gesucht, sondern auch auf Online-Portalen. Bieten Sie ein attraktives Angebot an und erweitern Sie dadurch Ihren Kundenkreis.

Der Marketingplan – So bringen Sie Ihr Business auf den richtigen Kurs

Ausrüstung: Investieren sie in qualitative Ausrüstung. Die Ausgaben können als Aufwendungen geltend gemacht werden.

Gründungsberater finden

Übernahme eines Handwerksbetriebes

Sie müssen nicht immer neu gründen. Eine andere Option ist es einen Betrieb zu übernehmen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass der Kundenstamm bereits vorhanden ist und Sie diese nicht neu aufbauen müssen. Ein handwerklicher Betrieb kann durch Schenkung, Verkauf oder Verpachtung auf einen Gründer übertragen werden. Aber auch dabei ist die richtige Planung unabdingbar, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Auch bei einem Familienunternehmen sollte die Übergabe innerhalb der Familie gut geplant werden.

Wenn Sie ein Unternehmen übernehmen wollen, sollten Sie sich vorab folgende Fragen stellen:

  • Wollen Sie das Unternehmen, wie Ihr Vorgänger weiterführen?
  • In welchen Bereichen können Sie das Unternehmen verändern oder ausbauen?
  • Wollen Sie Änderungen langsam einführen oder nach der Übernahme das Unternehmen komplett verändern?
  • Werden Sie das Unternehmen alleine führen, mit einem Partner oder mit dem früheren Inhaber?

Förderungen für Handwerker

Je nach Bundesland stehen Betrieben unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung. Online finden Sie diverse regionale Unterstützungsangebote der unterschiedlichen Bundesländer. Auch die Handwerkskammern bieten Unterstützung auf regionaler Ebene an. In Bezug auf Finanzierung und Liquiditätsplanung ist finanz- und betriebswirtschaftliches Know-how gefragt. Ein spezialisierter Steuerberater kann Ihnen beratend zur Seite stehen und Handlungsvorschläge abgeben.

Steuerberatung im Handwerk: Wie kann mir ein Steuerberater helfen?

Wer einen handwerklichen Beruf ausübt, muss sich mit vielen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Neue Gesetze sowie Gesetzesänderungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Das Übersehen oder Ignorieren von Regelungen kann kostspielige Folgen haben. Des Weiteren kostet es viel Zeit und Nerven sich mit betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen zu beschäftigen. Ein auf handwerkliche Berufe spezialisierter Steuerberater nimmt Ihnen diese Sorgen ab. Er kann seinem Mandanten folgende Leistungen anbieten:

  • Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung, unter anderen auch Baulöhne.
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärungen und Einkommensteuererklärung
  • Steuerberatung: Gestaltung und Optimierung für Ihre Firma
  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Gründung, Übernahme oder Abgabe Ihrer Firma.
  • Stundensatzkalkulationen, Investitionsrechnungen, Finanz- und Liquiditätsplanungen, Unterstützung bei der Rechtsformwahl Ihres Betriebes, Nachkalkulation von Aufträgen
  • Existenzgründung und Beratung zu Fördermittel
  • Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
  • Beratung zur Vermögens- und Vorsorgeplanung

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