Viele Unternehmer sind zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Damit geht sowohl die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung als auch die Umsatzsteuererklärung einher. Für viele ein undurchsichtlicher Bürokratie-Dschungel.

Wir bringen Licht ins Dunkle und erklären Ihnen, wer überhaupt eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss, wie es mit den Terminen und Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung 2022 aussieht und wie ein Steuerberater Ihnen konkret dabei helfen kann.

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Was ist die Umsatz­steuer­vor­anmel­dung und wer muss sie machen?

Die Umsatzsteuer auch gerne mal Mehrwertsteuer genannt bezeichnet die Steuer, die auf einen generierten Umsatz gezahlt werden muss. Sie liegt entweder bei 7%, meistens aber bei 19%. Um dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatzsteuer Sie bezahlen müssen, gibt es die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung.

Umsatzsteuerpflichtig sind alle Unternehmen, die im Vorjahr mehr als 17.500 € generiert haben. Wenn Sie darunter liegen, dann kann die Kleinunternehmerreglung greifen und Sie sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen sich also als Kleinunternehmer auch nicht um eine Umsatzsteuervoranmeldung kümmern. Ausgenommen sind auch bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Heilpraktiker und Versicherungsmakler.

Umsatz­steuer­voranmeldung Beispiel:

Was muss ich an Umsatzsteuer anmelden und abführen? Die Berechnung dafür ist eigentlich ganz einfach und basiert aus der Differenz von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Ein Unternehmer stellt in einem Monat Rechnungen im Wert von  2.380 €. Die darin enthaltene Umsatzsteuer von 19% beträgt 380 €. Zeitgleich kauft der Unternehmer Waren im Wert von 595 €. Auch darin sind 19% Umsatzsteuer, hier 95 €, enthalten. Der Unternehmer muss also 380 € Umsatzsteuer abführen und erhält im Gegenzug € 95 Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Die Differenz dieser beiden Summen, in unserem Rechenbeispiel also 285 € müssen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung dieses Monats an das Finanzamt abgeführt werden.

Wann muss die Umsatz­steuer­voran­mel­dung 2022 eingereicht werden?

Die Umsatzsteuervoranmeldung-Frist ist nicht einheitlich, denn es gibt Unterschiede, ob Sie Ihre Anmeldung monatlich, quartalsweise oder nur einmal im Jahr abgeben müssen.

Dabei kommt es auf Ihre Umsatz­steuerlast aus dem Vorjahr an.

  • Monatliche Voranmeldung & Zahlung bei mehr als 7.500 € Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr.
  • Quartalsweise Voranmeldung & Zahlung bei 1.000 € bis 7.500 € Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr.
  • Jährliche Zahlung bei weniger als 1.000 € Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr. Wenn das für Sie der Fall ist, informiert Sie das Finanzamt oder Sie können einen entsprechenden Antrag stellen.

Wer ein Unternehmen neu gegründet hat, ist für die ersten zwei Jahre nach der Gründung des Unternehmens zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Die Regelung, dass die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder im Quartal abgeben werden muss, sorgt dafür, dass die damit einhergehende Zahlung nicht die Liquidität des Unternehmens gefährdet, wie es bei einer höheren Jahreszahlung leicht der Fall sein könnte. Außerdem bekommt der Unternehmer so schneller die Vorsteuer zurück, da diese mit der Umsatzsteuer bei der Voranmeldung verrechnet wird.

Egal ob Sie monatlich oder quartalsweise abgeben müssen, fällt die Umsatzsteuervoranmeldung-Frist dabei immer auf 10. Kalendertag des Folgemonats. Ausnahmen bestehen, wenn der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt; dann gilt der nächste Werktag. So liegen zum Beispiel die Termine der Umsatzsteuervoranmeldung 2022 im Quartal am 11. April, 11. Juli, 10. Oktober 2022, sowie den 10. Januar 2023.

Auch wenn Sie in einem gewissen Zeitraum keine Umsatzsteuer eingenommen haben, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung mit Null-Werten abgeben. Sonst kommt eine Mahnung vom Finanzamt!

Schonfrist & Dauer­frist­verlängerung für die Umsatz­steuer­voranmeldung

Auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es die Möglichkeit zur Fristverlängerung. Gerade wer monatlich anmelden muss, der kann schnell ins Schleudern geraten. Und wer die Frist verpasst, muss eventuell einen Verspätungszuschlag bezahlen. Um das zu vermeiden, gibt es die sogenannte Schonfrist. Diese räumt Unternehmern eine dreitägige Fristverlängerung ein, um die Umsatzsteuer zu bezahlen. Das heißt konkret, dass Sie sich zum Beispiel mit der Umsatzsteuerzahlung für das erste Quartal bis zum 14. April Zeit lassen können (statt dem 11. April).

Außerdem kann das Finanzamt eine Dauerfristverlängerung gewährleisten, mit der dem Unternehmer jeweils ein weiterer Monat gewährt wird. So ist dann die Voranmeldung für den März nicht am 14. April, sondern erst am 10. Mai 2022 fällig. Auch hier gilt wieder eine Schonfrist von drei Tagen. So wäre in unserem Beispiel der Termin für den April mit Dauerfristverlängerung und Schonfrist erst am 13. Mai 2022.

Wer monatlich abgeben muss, der muss für eine solche Dauerfristverlängerung allerdings jährlich eine Sondervorauszahlung leisten. Dabei lassen Sie sich am besten von einem fachkundigen Steuerberater helfen, der Überblick über die Termine für Sie schafft.

Wer die Umsatzsteuer jährlich abführen muss, der muss keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, sondern nur eine Umsatzsteuererklärung. Diese geht mit der Einkommensteuererklärung Hand in Hand. Der Termin dafür ist der 31. Juli bzw. der letzte Februartag des übernächsten Jahres, wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen.

Steuerberater finden

Wie übermittle ich meine Umsatz­steuer­voranmeldung 2022?

Wie die meisten anderen Voranmeldungen, muss heute auch die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen geht das noch in Papierform.

Auf der ELSTER Webseite finden Sie das zweiseitige Formular, das nach Ausfüllen und Prüfen ans Finanzamt übermittelt wird. Nachdem Sie sich einmal bei ELSTER angemeldet haben und ein elektronisches Zertifikat zur Identifizierung erhalten haben, gelangen Sie ganz leicht zum Formular für die Umsatzsteuer – Steuerdaten und allgemeine Angaben können Sie sogar von Monat zu Monat übernehmen.

So hilft der Steueberater bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Auch wenn das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung nur zwei Seiten lang ist, kann es für Laien ganz schön verwirrend sein, es ordnungsgemäß auszufüllen. Da hilft der Steuerberater!

Besonders wenn im Formular diverse Beträge einzutragen sind. Dazu gehören zum Beispiel steuerfreie Umsätze von innergemeinschaftlichen Lieferungen, also Dienstleistungen/Produkte, die innerhalb der EU ohne Umsatzsteuer verkauft wurden. Außerdem gibt es die steuerpflichtigen Nettobeträge, die nach 7% oder 19% Mehrwertsteuer aufzuteilen sind sowie der Umsatzsteuerbetrag, der für Ihre Ausgaben getätigt wurde.

Wer da Zeit sparen will und Fehler vermeiden möchte, sollte einen Steuerberater engagieren. Diesem können Sie die nötige Berechtigung erteilen und er übernimmt die Umsatzsteuervoranmeldung für Sie.

Nach der Umsatzsteuervoranmeldung folgt dazu noch die Umsatzsteuererklärung, denn wie der Name schon sagt, ist die Voranmeldung noch keine finale Erklärung für das Finanzamt. Auch wenn Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, müssen Sie trotzdem eine Umsatzsteuererklärung machen. Auch da hilft der Steuerberater, wenn Sie sich nicht selber mit ELSTER rumschlagen wollen.

Die Kosten für die Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung durch den Steuerberater sind wie die meisten Leistungen sehr unterschiedlich. Der Rahmen ist von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgeben, aber die tatsächlichen Kosten hängen sowohl vom Steuerberater, dem Umsatz und dem Arbeitsaufwand ab.

Wenn Sie sich also noch unsicher sind, ob Sie sich für Ihre Umsatzsteuervoranmeldung 2022 einen Steuerberater nehmen wollen, dann wenden Sie sich an Ageras. Wir stellen Ihnen kostenlos und unverbindlich bis zu 3 Angebote von Steuerberatern in Ihrer Nähe zusammen. Diese können Sie in Ruhe prüfen und vergleichen und so den passenden Experten für Ihre Belange finden.

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