Neben der Steuererklärung ist die Buchhaltung ein weiteres oft leidiges Thema mit dem man sich als Selbstständiger und Unternehmer rumschlagen muss. Im Prinzip muss kein Unternehmer für die Steuererklärung oder die Buchführung einen Steuerberater engagieren. Will man sie jedoch selbst erledigen, sollte man dringend Wissen im Umgang mit den täglichen Belegen, Rechnungen und Abrechnungen besitzen.

Dazu ist nicht nur Disziplin nötig, sondern auch Fachwissen – welche Belege können eingereicht und abgesetzt werden, wo können Spesensätze geltend gemacht werden und wie können Sie letztendlich am schlausten Steuern sparen? Zudem gibt es viele Formulare auszufüllen, was ohne Vorkenntnisse nicht nur Zeit, sondern auch viele Nerven kosten kann. Dabei kann Sie ein Buchhalter unterstützen und Ihnen viel Arbeit abnehmen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Buchhaltung intern oder doch lieber extern machen lassen sollten, finden Sie die wichtigsten Vor- und Nachteile für Inhouse vs. externen Buchhalter.

Übrigens, es kann sich durchaus lohnen, einen Steuerberater für die Buchhaltung zu Rate zu ziehen, denn im Gegensatz zu einem Buchhalter kann ein Steuerberater auch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und den Jahresabschluss für Sie übernehmen. Wollen Sie mehr wissen, dann lesen Sie hier weiter: Steuerberater vs. Buchhalter - Was ist der Unterschied?

Wir bei Ageras helfen Ihnen, einen Überblick über die Kosten für einen Steuerberater für Ihre Buchhaltung zu bekommen und den richtigen Fachmann für Ihre Belange zu finden.

Steuerberater für die Buchhaltung finden

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Buchhaltung - Kosten für den Steuerberater

Zunächst hängen die tatsächlichen Kosten damit zusammen, ob der Steuerberater die gesamte Buchführung übernimmt oder nur teilweise. Darüber hinaus, werden die Kosten im Gegensatz zu denen eines Buchhalter gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Nur bei der Einrichtung einer Buchführung werden Buchhaltungskosten pro Stunde abgerechnet.

Die Steuerberatervergütungsverordnung bildet jedoch nur einen Rahmen, innerhalb dessen der Steuerberater einen großen Ermessensspielraum hat. Nach der StBVV darf der Steuerberater für die Buchführung Kosten in Höhe von 2/10 bis 12/10 der vollen Gebühr verlangen. Die volle Gebühr richtet sich nach dem Jahresumsatz beziehungsweise der Summe der Betriebsausgaben, sollten diese höher sein, und kann in der Tabelle C der StBVV nachgeschlagen werden.

Kosten für Buchhaltungsarbeiten

Bei einem Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz) von 200.000 Euro beträgt die volle Gebühr 231 Euro. Das heißt, Sie müssten mit Kosten zwischen 46,20 Euro (2/10) und 277,20 Euro (12/10) rechnen. Welchen Faktor der Steuerberater berechnet hängt mit dem Arbeitsaufwand zusammen, also unter anderen wie viele Belege und Rechnungen Sie im Monat haben. Häufig wird ein Mittelwert von 7/10 als Kosten für Buchhaltungsarbeiten angerechnet.

Achtung: Es handelt sich dabei um die Kosten der Buchhaltung pro Monat, die für das gesamte Jahr demnach mit 12 multipliziert werden muss. Die jährliche Rechnung bei einem mittleren Wert (7/10) würde sich demnach auf 1.940,40 Euro netto belaufen.

Kosten für das Kontieren

Das oben genannte Beispiel ist für die Buchführung, einschließlich des Kontierens der Belege. Will man jedoch den Steuerberater nur für das Kontieren der Belege einsetzen (= Buchungsanweisung), so muss die Höhe der Kosten zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr liegen.

Bleiben wir beim Beispiel, wären dies zwischen 23,10 Euro (1/10) und 138,60 Euro (6/10). Der gleiche Gebührenrahmen gilt auch, wenn der Steuerberater die kontierten Belege von Ihnen bekommt und lediglich die Buchführung übernimmt oder auch die Buchführung laufend überwacht.

Kontieren Sie Ihre Buchführungsunterlagen selbstständig und erfassen diese mit einem Programm, wie zum Beispiel über DATEV und geben die erfassten Daten an Ihren Steuerberater weiter, gelten andere Kosten. Der Gebührensatz für die Buchführung nach erstellten Datenträgern liegt zwischen 1/20 und 10/20 der vollen Gebühr.

Überblick: Kosten für Buchhaltungsarbeiten

Bleiben wir bei dem Beispiel von oben mit einem Jahresumsatz von 200.000 Euro und somit der Gebühr von 231 Euro ergeben sich folgende mögliche Kosten für die unterschiedlichen Leistungen:

Leistung

Gebühren-
rahmen

Mindest-
gebühr

Mittel-
gebühr

Höchst-
gebühr

Buchführung

2/10 - 12/10

46,20 €

161,70 €

277,20 €

Kontieren der Belege

1/10 - 6/10

23,10 €

80,85 €

138,60 €

Buchführung nach
kontierten Belegen

1/10 - 6/10

23,10 €

80,85 €

138,60 €

Datenverarbeitung

1/20 - 10/20

11,55 €

63,53 €

115,50 €

Überwachung der
Buchführung

1/10 - 6/10

23,10 €

80,85 €

138,60 €

Hinzu kommen Buchhaltungsservice Preise für Porto und Telefon nach § 16 StBVV. Diese darf der Steuerberater mit maximal 20 Euro anrechnen. Zudem erhält der Steuerberater für Hilfeleistungen bei sonstigen Arbeiten im Rahmen der Buchführung die Zeitgebühr.

Steuerberater für die Buchhaltung im Vergleich

Je nach Anspruch und Umfang sehen Sie, dass sich die Kosten für einen Steuerberater für Ihre Buchhaltung in einem großen Rahmen bewegen können. Deshalb lohnt es sich, nicht nur die Expertise verschiedener Steuerberater, sondern auch ihre Preise zu vergleichen.

Mit so einer Recherche und dem Anfragen verschiedener Steuerberater geht leider meistens im Vorfeld viel Zeit drauf und die Buchhaltung ist immer noch nicht gemacht. Da kommt Ageras gerade richtig, um Ihnen zu helfen, denn wir übernehmen diese Aufgabe für Sie kostenlos und unverbindlich.

Beschreiben Sie uns kurz Ihren Fall und Ihre Anforderungen und wir suchen für Sie die passenden Steuerberater für Ihre Buchhaltung. Sie bekommen anschließend bis zu drei Angebote von Experten in Ihrer Region, die Sie leicht vergleichen können. So haben Sie eine direkte Übersicht der Kosten von Steuerberatern für Ihre Buchhaltung und finden schnell den passenden Fachmann.

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