Wirtschaftsprüfer werden öffentlich bestellt. Die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus. Des Weiteren handelt es sich um einen freien Beruf, die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers ist kein Gewerbe. Doch nicht jeder braucht einen Wirtschaftsprüfer. In den folgenden 5 Situationen kann sich eine Wirtschaftsprüfung jedoch richtig lohnen.

Wirtschaftsprüfer finden

Bei welchen Tätigkeiten hilft ein Wirtschaftsprüfer?

Ein Wirtschaftsprüfer hat die berufliche Aufgabe betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen. Darunter fallen insbesonders die Prüfung von Jahresabschlüssen, Konzernabschlüsse sowie das erteilen von Bestätigungsvermerken. Der Bestätigungsvermerk ist das abschließende Gesamturteil, das nach einer nach anerkannten Berufsgrundsätzen durchgeführten ordnungsmäßigen Prüfung abgegeben wird. Durch den Bestätigungsvermerk bestätigt der Abschlussprüfer, dass Jahresabschluss und Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Interessensvertreter wie zum Beispiel, Gesellschafter, Gläubiger aber auch Arbeitnehmer, sollen dadurch über das Ergebnis der Prüfung informiert werden.

Berater für Ihren Jahresabschluss finden

Des Weiteren ist ein Wirtschaftsprüfer dazu befugt, seinen Auftraggeber in steuerlichen Angelengenheiten zu beraten und zu vertreten. Diese Tätigkeit steht gelegentlich im Zusammenhang mit der Prüfung. Die Gefahr besteht, dass der Wirtschaftsprüfer seine Unbefangenheit verliert, wenn er ein Unternehmen gleichzeitig prüft und berät.

Wirtschaftsprüfer sind außerdem dazu befugt als Sachverständiger und Gutachter aufzutreten. Darüber hinaus sind Wirtschaftsprüfer zur treuhänderischen Verwaltung berechtigt. 

Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Mandanten aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistung. Außerdem können Freiberufler sowie Privatpersonen einen Wirtschaftsprüfer beauftragen.

Brauche ich einen Wirtschaftsprüfer?

Oft stellt sich die Frage, ob ein Wirtschaftsprüfer benötigt wird. Für folgende Tätigkeiten kann ein Wirtschaftsprüfer herangezogen werden und sich in vielen Fällen richtig lohnen:

Prüfungstätigkeiten

Prüfungspflichtig sind Unternehmen die zwei der folgenden drei Merkmale überschreiten:

  • Eine Bilanzsumme von 6.000.000 Euro
  • Jahresumsatz von 12.000.000 Euro (in den 12 Monaten vor dem Abschlußstichtag)
  • Im Durchschnitt 50 Arbeitnehmer

Im Sinne des §267 Abs. 1 HGB sind der Jahresabschluss und Lagebericht zu prüfen, wenn es sich um keine kleine Kapitalgesellschaft handelt. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden muss. Auch ein vereidigter Buchprüfer kann die Abschlussprüfung vornehmen. Überschreitet jedoch die Bilanzsumme 19,25 Millionen Euro, einen Jahresumsatz von 38,5 Millionen Euro oder eine Mitarbeiterzahl von 250 Arbeitnehmern, dann ist die Prüfung nur noch Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers. 

Zu den Leistungen zählen unter anderen:

  • Prüfen von Jahresabschlüssen und Lageberichten
  • Prüfen von Konzernabschlüssen und Lageberichten
  • Unternehmensbewertungen
  • Analysen bei Fusionen, Übernahmen und Unternehmensverkauf
  • Sonderprüfungen (Unterschlagungs-, Kreditwürdigkeitsprüfungen)

Rechtsberatung

In Angelegenheiten bei denen ohne Rechtsberatung die sachgemäße Erledigung der Aufgaben nicht möglich ist, kann ein Wirtschaftsprüfer die Tätigkeiten eines Steuerberaters ausführen.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Beratung zur Steuergestaltung
  • Beistand bei Außenprüfungen
  • Erstellung von Steuererklärungen für private Mandanten und Unternehmen
  • Beratung in Steuerstrafsachen

Unternehmensberatung

Ein Wirtschaftsprüfer kann Unternehmen, aber auch privat Personen, bei unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Wenn Unternehmenstransaktionen bevorstehen, wie zum Beispiel Fusionen oder Übernahmen, kann er eine beratende Funktion annehmen. Oft haben Wirtschaftsprüfer daher ein Mitspracherecht bei Preisverhandlungen, da sie das Unternehmen im Vorhinein beraten haben.

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Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Gründungsberatung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Sanierungs- und Insolvenzberatung

Gutachter-/Sachverständigentätigkeit 

Ein weiteres Tätigkeitsfeld für Wichtschaftsprüfer ist im Bereich der wirtschaftlichen Betriebsführung als Gutachter. Gutachten können unterschiedliche Sachverhalte beinhalten.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Bewerten von Unternehmenswerten
  • Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter
  • Erstellen von Unterhaltsgutachten
  • Verlassenschaftsverfahren
  • Schadenersatz-Angelegenheiten
  • Entgang von Verdiensten
  • Betriebsunterbrechungsschäden

Treuhänderische Verwaltung

Wenn der Wirtschaftsprüfer als Treuhänder agiert, hat er verschiedene überwachende und verwaltende Tätigkeiten. Treuhänderische anvertraute Vermögens- und Rechtsinteressen können von Wirtschaftsprüfern wahrgenommen werden. Der Treuhänder ist bevollmächtigt für den Treugeber im fremden Namen zu handeln. Das übergebene Treugut wird vom Treuhänder, im eigenen Namen, verwaltet. Dabei hat er verschiedene treuhänderische Pflichten im Innen- und Außenverhältnis. 

Zu den Leistungen zählen unter anderem: 

  • Verwaltung fremden Vermögens
  • Wahrnehmung von Gesellschaftsrechten
  • Konkurs-/Vergleichsverwaltung 
  • Notgeschäftsführung
  • Nachlassverwaltung 
  • Testamentsvollstreckung

Im §43a Abs. 3 WPO findet man die Tätigkeiten, die ein Wirtschaftsprüfer nicht wahrnehmen darf. Darunter fällt das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten. Für Wirtschaftsprüfer existiert keine berufsspezifische Gebührenordnung. Oft werden die Prüfungsleistungen nach Stunden-, Tagessätzen oder Pauschalen abgerechnet. Tätigkeit, Umfang, Schwierigkeitsgrad und Haftungsrisiko beeinflussen die Höhe der Stunden- und Tagessätze und können stark variieren. Prinzipiell orientiert sich der Wirtschaftsprüfer an den allgemeinen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches. Beratungskosten und Kosten der Treuhandtätigkeit werden üblicherweise anhand des Zeitaufwandes berechnet und orientiert sich an den rechtlichen Normen des BGB. Neben den Honorarkosten können auch Kosten anfallen, die im Rahmen der Tätigkeit für den Mandanten angefallen sind. Es kann sich um Post- und Telekommunikationskosten, sowie um Reise und Übernachtungskosten handeln. 

So hilft Ageras bei der Wirtschaftsprüfersuche

Es ist nicht leicht den richtigen Wirtschaftsprüfer zu finden. Nicht nur dessen Fachkenntnisse sind wichtig, sondern auch seine Spezialisierung, um Ihnen schnell und kompetent zu helfen. Ageras vermittelt Buchhaltungs-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsaufträge zwischen Kunden und Unternehmen. Wir vermitteln Ihnen einen relevanten Buchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Unser umfassendes Netzwerk an Wirtschaftsprüfungskanzleien, stellt sicher, dass wir Ihre spezifischen Anforderungen zur Wirtschaftsprüfung erfüllen können.

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