Steuern zählt für die meisten nicht zu den Lieblingsthemen - und das aus gutem Grund. Das deutsche Steuersystem ist kompliziert und ständig ändert sich etwas. Dass man deswegen nicht gerade Lust hat, seine Steuererklärung am Ende des Jahres zu machen, ist nur zu verständlich. Aber wer seine Steuererklärung nicht macht, muss gegebenenfalls für deftige Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen aufkommen. Darüber hinaus, lässt sich einiges an Geld sparen, wenn man ein paar leichte Tricks zum Steuersparen kennt. Zwar gibt es viele Pauschbeträge, von denen Sie Gebrauch machen können, doch häufig liegen die tatsächlichen Ausgaben über diesem Betrag. Setzen Sie diese Kosten ab, können Sie am Ende des Jahres viel Geld sparen.

Wir haben ein E-Book zusammengestellt, mit konkreten Beispielen und Tipps, wie Sie das meiste aus Ihrer Steuererklärung herausholen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren privaten PC teilweise von der Steuer absetzen können? Auch den Weg zur Arbeit - egal ob Sie den Weg mit Auto oder zu Fuß zurücklegen - können Sie steuerlich geltend machen. Laden Sie sich unseren kostenlosen Guide herunter und finden Sie mit heraus was Sie wie von der Steuer absetzen können.

Was bedeutet “von der Steuer absetzen”?

Wenn das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung prüft, werden optimalerweise alle Ausgaben, die Sie angegeben haben, zusammengezählt und von Ihren Einkünften abgezogen. Auf den übrigen Betrag müssen Sie dann Steuern zahlen - das nennt man von der Steuer absetzen. Es verringert sich somit das Jahreseinkommen, wodurch Sie im Endeffekt weniger Steuern zahlen müssen. Schließlich ist der Steuersatz nicht linear aufgebaut, sondern steigt mit dem Einkommen kontinuierlich an. Dieser “persönliche Steuersatz” kann zwischen 14 Prozent und 42 Prozent liegen (wenn man die Reichensteuer von 45 Prozent kurz außen vor lässt).

Was kann abgesetzt werden?

Es gibt einige Ausgaben, an denen der Staat sich beteiligt. Ein Beispiel: Der Arzt verschreibt Ihnen Medikamente und die Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es gibt viele verschiedene Posten, die Sie absetzen können. Diese lassen sich grundlegend in drei Kategorien einteilen.

Werbungskosten:

Werbungskosten werden in § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen definiert. Streng genommen sind es also Kosten, die für die Ausübung Ihres Berufs entstehen. Dazu gehören Kosten für Bewerbungen, Weiterbildungen oder auch die Fahrtkosten, die auf dem Weg zur Arbeit entstehen.

Sonderausgaben:

Sonderausgaben betreffen nicht den Beruf, sondern sind förderungswürdige Ausgaben, wie zum Beispiel Spenden. Darüber hinaus beteiligt sich der Fiskus auch an gewissen privaten Ausgaben, wie zum Beispiel Bestattungskosten.

Außergewöhnliche Belastungen:

Sind Ihre Ausgaben aufgrund Krankheit oder anderer Ereignisse zwangsläufig höher als bei der überwiegenden Mehrzahl der Personen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können Sie von den außergewöhnlichen Belastungen Gebrauch machen. Der Staat beteiligt sich zum Beispiel an Kosten, die aufgrund einer Krankheit entstehen.

Um letztendlich etwas von der Steuer abzusetzen, müssen Sie Ihre Steuererklärung machen. Da es in manchen Fällen durchaus kompliziert werden kann, sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein oder sogar einem Steuerberater holen sollten. Hier können Sie nachlesen, ob Sie einen Steuerberater brauchen.

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