Für Zahnärzte lohnt es sich, einen Branchenspezialisierte Steuerberater zu haben. Wie so ein Experte Sie in Fragen zur Umsatzsteuer, steuerlicher Optimierung oder auch bei der Praxisgründung bzw. -übernahme beraten kann erfahren Sie hier.

Steuerberater für Zahnärzte finden

Wann brauchen Zahnärzte einen Steuerberater?

Bei der Steuerberatung von Zahnärzten bestehen spezielle Anforderungen. Steuerberater, die sich auf die Beratung von Heilberufen spezialisieren, können Ärzte branchenspezifisch beraten. Dabei können sie gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Mandanten eingehen und so für ein optimales Beratungsergebnis sorgen. Insbesondere der Berufsstand von Ärzten und Zahnärzten erfordert bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen ein hohes Maß an Branchenkenntnis. In Bezug auf Steuergestaltung und -planung erweist sich die Praxisgründung oder Praxisübernahme, Praxisoptimierung oder Praxisübergabe oftmals als schwierig.

Des Weiteren sind Besonderheiten bei Umsatzsteuerbefreiungen zu beachten. Ein spezialisierter Steuerberater kann Fehler verhindern und auf die individuelle Situation zugeschnittene Lösungen vorschlagen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung für Zahnärzte
  2. Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis
  3. Strategische Beratung bei der Praxisgründung: Der BAG Vertrag
  4. Praxisübernahme: Das Nachbesetzungsverfahren
  5. Praxisabgabe: Die häufigsten Fehler
  6. Praxismanagement und Praxisoptimierung
  7. Was kostet ein Steuerberater für Zahnärzte?

1. Steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung für Zahnärzte

Ein spezialisierter Steuerberater kann auf individuelle Bedürfnisse eingehen und ist auf die Berufsgruppe von Ärzten, Zahnärzten und Heilberufen spezialisiert. Zahnärzte können dadurch nicht nur Zeit sparen, sondern auch sichergehen, dass Buchhaltung, Steuererklärung und weitere steuerrechtliche Angelegenheiten ordnungs- und fristgerecht durchgeführt werden. Außerdem können Sie einen betriebswirtschaftlichen Überblick kriegen woraus wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis zu steigern. Folgende Dienstleistungen werden von Steuerexperten angeboten:

  • Buchführung und Erstellung von Bilanzen
  • Abwicklung der Lohnbuchhaltung
  • Führung der Finanzbuchführung
  • Erstellung und Prüfung der Einnahmen-Überschussrechnung bzw. Jahresabschlusses
  • Erstellung der Steuererklärung
  • Teilnahme an Betriebsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA): Die Ertragslage wird ermittelt sowie betriebswirtschaftliche Kennzahlen, um die Geschäftsvorfälle der Praxis zu erfassen.
  • Prüfung der Praxis-EDV-Auswertungen: Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Praxiskostencheck
  • Prüfung der häufigen Fehler im Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer 

2. Umsatzsteuerbefreiung für Zahnärzte

In Bezug auf Fehler im Bereich der Umsatzsteuer sind bei Zahnarztpraxen Besonderheiten zu beachten. Für Zahnärzte, die ihre eigene Zahnarztpraxis führen, stellt sich oft die Frage: Welche Behandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind zahnärztliche Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei. Eine genaue Prüfung ist jedoch von Bedeutung, da nicht alle beruflichen Tätigkeiten des Zahnarztes unter diese Befreiung fallen.

Behandlungen, die u.a. von der Umsatzsteuer befreit:

  • Gesundheitsfördernde Leistungen: Das entscheidende Merkmal ist, ob Behandlungen dem Schutz der Gesundheit eines Patienten dienen oder nicht. Tätigkeiten zwecks Vorbeugung, Diagnose, Behandlung bzw. Heilung von Krankheiten bei Menschen sind von der Umsatzsteuer befreit.
  • Materialkosten: Kosten für Abdruckmaterialien, nicht individuell hergestellte Provisorien, Material für die direkte Unterfütterung von Prothesen und Versandkosten für Abdrücke sind steuerfrei.

Behandlungen, die u.a. umsatzsteuerpflichtig sind:

  • Ästhetische Leistungen: Steht das therapeutische Ziel nicht im Fokus der Behandlung, so ist die Leistung steuerpflichtig. Hierzu gehören unter anderen folgende Leistungen: Bleaching, Anbringen von Zahnschmuck, kosmetische Zahnreinigungen oder Austausch intakter Füllungen.
  • Vorträge und Gerichte: Wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeiten eines Zahnarztes sowie Honorare für Vorträge oder Fachartikel und das Erstellen von Gutachten für Versicherungen oder Gerichte sind von der Umsatzsteuer nicht befreit.
  • Praxisshop: Verkauf von Mundhygieneartikel im Prophylaxe Shop sind mit 19% umsatzsteuerpflichtig.
  • Eigenlabor: Das Eigenlabor fällt nicht unter die Steuerbefreiung. Lieferung bzw. Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, wenn diese im Eigenlabor der Zahnarztpraxis hergestellt wurden, sind somit steuerpflichtig. Die Zahnprothetik, die im Eigenlabor hergestellt wurde, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (7%).

Kleinunternehmerregelung für Zahnarztpraxen

Wenn die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze der Zahnpraxis im Vorjahr 17.500 Euro nicht überschreiten und sie im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen, so greift die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Daraus folgt, dass auf die eigentlich steuerpflichtigen Umsätze keine Umsatzsteuer erhoben wird. Es ist jedoch zu beachten, dass Zahnarztpraxen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Des Weiteren besteht das Recht, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Vorsteuerabzug & Umsatzsteuerveranlagung

Ist die Zahnarztpraxis umsatzsteuerpflichtig, kann sie die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gegenrechnen. Dies ist nur möglich, wenn diese im Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Umsätzen steht. In Bezug auf die Umsatzsteuerveranlagung, sind Umsatzsteuervoranmeldungen quartalsweise oder monatlich elektronisch abzugeben.

Oft erweist es sich als Herausforderung, Leistungen zu beurteilen. Deswegen kann ein auf Ihre Branche spezialisierter Steuerberater Fragen zur Umsatzsteuer beantworten und Ihnen dabei helfen, Steuern zu sparen.

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3. Strategische Beratung bei der Praxisgründung

Eine Praxisgründung oder Übernahme ist komplex und bindet einen Zahnarzt und dessen berufliche Existenz für einen langen Zeitraum. Eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist besonders wichtig, sowie ein ausgereiftes Konzept. Spezialisierte Steuerberater können dabei helfen, Hürden zu überwinden, um einen guten Start in die Selbstständigkeit zu gewähren. Verträge müssen durch einen Rechtsanwalt professionell formuliert und geprüft werden.

Praxisgründung für Ärzte

Wenn sich ein Zahnarzt dazu entscheidet, eine Praxis zu gründen, kann ein spezialisierter Steuerberater für Zahnärzte in folgenden Bereichen seine Unterstützung anbieten: Erstellung eines Businessplans, Hilfestellung bei der Praxisausrichtung sowie Praxisstrategie, Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen geplanter Maßnahmen. Auswertungen und Analyse, Hilfestellungen bei der Auswahl der finanzierenden Bank und bei staatlicher Förderungen.

Der BAG Vertrag

Um eine erfolgreiche Kooperation in einer Berufsausübungsgemeinschaft zu gewähren, bedarf es klarer Vorstellungen und Regelungen. Die Möglichkeiten wurden durch das Vertragsrechtsänderungsgesetz erweitert. Vertragliche Regelungen müssen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erstellt werden.

Folgende Themen bei einer Berufsausübungsgemeinschaft müssen dabei geregelt werden:

  • Rechtsform
  • Beteiligung der Gesellschafter und Stimmrecht
  • Personal
  • Gewinnbeteiligung
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Dauer
  • Kündigungs- und Trennungsregelungen
  • Aufnahme weiterer Partner und
  • Haftung

4. Strategische Beratung bei der Praxisübernahme

In Bezug auf eine Praxisübernahme sind spezialisierte Steuerberater eine Unterstützung, um die Übernahme von Verträgen, Personal und Patientenstamm zu prüfen und zu koordinieren.

Das Nachbesetzungsverfahren

Wichtig zu wissen ist, dass ein Nachbesetzungsverfahren nur in zulassungsbeschränkten Gebieten durchgeführt wird. Liegt keine Zulassungsbeschränkung vor, ist eine Zulassung bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung zu beantragen. Laut Nachbesetzungsverfahren muss sich der potenzielle Praxiskäufer innerhalb der vorgegebenen Frist auf die Praxisausschreibung bewerben. Dabei muss beachtet werden, dass zu spät eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Der Abgeber kann sich einen Wunschkandidaten aussuchen. Der Vertrag sollte jedoch vor der Entscheidung des Zulassungsausschusses besprochen werden. Mitbewerber können gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses Widerspruch einlegen und damit gegen die Zulassung.

Der Zulassungsausschuss beurteilt die Kandidaten aufgrund von folgenden Kriterien:

  • Berufliche Eignung
  • Alter der Approbation
  • Zeitliche Eintrag in die Warteliste
  • Dauer der ärztlichen Tätigkeit und das
  • Eventuelle Job-Sharing des potenziellen Nachfolgers mit dem abgebenden Arzt

5. Strategische Beratung bei der Praxisübergabe

Wenn der Zeitpunkt kommt, an dem ein Arzt sich dazu entschließt, die Arztpraxis abzugeben, muss der Verkauf und die damit einhergehende Nachfolgeregelung vorbereitet werden. Eine frühzeitige Vorbereitung des Ausstiegs ist zu empfehlen. Steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren, die den Kauf beeinflussen, dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Neben Auswertungen und Analysen kann ein spezialisierter Steuerberater in folgenden Bereichen eine beratende Funktion einnehmen: Fixierung der eigenen Grundvoraussetzungen rund um den Ausstieg, die eigenen Finanzen mit dem gesteckten Zeitplan in Einklang bringen, Abgabeprozess und strategische Planung der Nachfolge sowie die Erfassung der steuerlichen und standesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf der Praxis.

Wenn die Entscheidung getroffen wurde, dass die Arztpraxis verkauft werden soll, kommen viele Fragen auf. Diese können mithilfe eines Steuerberaters beantwortet werden und so können die folgenden Fehler vermieden werden.

Die häufigsten Fehler bei der Praxisabgabe

Betriebswirtschaftliche, juristische und steuerrechtliche Aspekte müssen bei der Praxisabgabe berücksichtigt werden. Dieser Prozess ist immer eine zweiseitige Handlung zwischen dem Arzt, der die Praxis abgibt und dem Arzt, der diese erwerben möchte. Folgende Fehler gilt es zu vermeiden:

  • Es wurde nicht genug Zeit eingeplant: Der Übergabeprozess wird nicht rechtzeitig begonnen, weil der damit verbundene Zeitaufwand unterschätzt wurde.
  • Mangelnde Konkretisierung: Der Nachfolgeprozess wird oft angedacht, jedoch nicht konkret geplant und konkretisiert.
  • Fehler in der Nachfolgeregelung: Die Nachfolge richtet sich nur nach der Person des potenziellen Nachfolgers und nicht nach der Gesamtkonzeption.
  • Mangelnde Kommunikation: Die Praxisnachfolge wird gegenüber den Mitarbeitern nicht rechtzeitig und ausführlich kommuniziert.
  • Mangelhafte Innovation und Wertverlust: Der Abgebende hat keinen Ansporn mehr zu Innovationen, Investitionen und unternehmerischer Dynamik. Die Fortentwicklung der Praxis wird dadurch vernachlässigt.

Oft werden Probleme nur einseitig betrachtet. Viele Praxisnachfolgeprozesse scheitern nach relativ kurzer Zeit, weil konzeptionelle, strategische und betriebswirtschaftliche Faktoren zu stark vernachlässigt werden.

6. Praxismanagement & Praxisoptimierung

Im Rahmen einer Praxisoptimierung kann das Ziel einerseits eine finanzielle Optimierung sein oder andererseits eine Verbesserung des alltäglichen Tätigkeitsumfeldes. Beispielsweise kann eine Umstellung der Arbeitszeiten zu einer Reduzierung der Wartezeiten führen.

Um die Zahnarztpraxis zu optimieren, muss der aktuelle Stand ermittelt werden. Des Weiteren werden steuerliche und betriebswirtschaftliche Analysen durchgeführt. Dies erfolgt nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht, sondern auch durch Finanzcontrolling, Praxiscontrolling, Umsatz- und Kostenvergleich. Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen werden Praxiszahlen sowie die laufende Buchhaltung erfasst wobei ein Experte helfen kann.

Buchhalter für Ihre Praxis finden

7. Was kostet ein Steuerberater für Zahnärzte?

Die genauen Kosten für einen Steuerberater hängen zum einen damit zusammen, welche Leistungen der Steuerberater erbringen soll und zum anderen, welche Art von Praxis Sie führen. Die Grundlagen der Honorarberechnung sind teilweise kompliziert und finden sich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wieder. Diese gibt einen gesetzlichen Rahmen vor, in dem sich die Kosten für einen Steuerberater bewegen müssen, der allerdings sehr groß ist. Deswegen empfehlen wir Ihnen, Steuerberater und Ihre Kosten zu vergleichen.

Steuerberaterkosten im Überblick

Im Folgenden präsentieren wir Ihnen zwei verschiedene Kostenbeispiele für einen Steuerberater für Ihre Zahnarztpraxis.

Beispiel 1: Zahnarztpraxis (Einzelunternehmen)

Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:

  • Betriebliche Steuererklärung
  • Jahresabschluss
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Eckdaten:

  • Typ: Einzelunternehmen
  • Anzahl Angestellte: 10
  • Anzahl Belege/ Rechnungen: 1.750
  • Form der Belege: Papier
Leistung Anwendung Preis (pro Jahr)
Finanzbuchhaltung Monatlich (x12) 250,00 € (3.000,00 €)
Lohnbuchhaltung Monatlich (x12) 130,00 € (1.560,00 €)
Umsatzsteuer-Voranmeldung Jährlich (x1) 50,00 €
Jahresabschluss Jährlich (x1) 1.500,00 €
Betriebliche Steuererklärungen Jährlich (x1) 700,00 €
Zwischenergebnis 6.810,00 €
19% USt. 1.293,90 €
Voraussichtliche jährliche Bruttokosten 8.103,90 €
 

Beispiel 2: Zahnarztpraxis (Freiberufler)

Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:
- Betriebliche Steuererklärung
- Jahresabschluss
- Finanzbuchhaltung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung

Eckdaten:
- Typ: Freiberufler
- Umsatz: 900.000 Euro
- Anzahl Angestellte: 0
- Anzahl Belege/ Rechnungen: 500
- Form der Belege: digital

Leistung Anwendung Preis (pro Jahr)
Finanzbuchhaltung Monatlich (x12) 200,00 € (2.400,00 €)
EÜR Jährlich (x1) 2.000,00 €
Steuererklärung Jährlich (x1) 800,00 €
Umsatzsteuererklärung Jährlich (x1) 130,00 €
Zwischenergebnis 5.330,00 €
19% USt. 1.012,70 €
Voraussichtliche jährliche Bruttokosten 6.342,70 €

Hinweis: Es handelt sich bei der Berechnung um einen durchschnittlichen Erfahrungswert. Tatsächliche Preise können abweichen.

Aufgrund einer Vielzahl an Möglichkeiten und steuerlichen Regelungen erweist es sich oft als große Herausforderung, den richtigen Steuerberater zu finden. Zahnärzte haben branchenspezifische Anforderungen und brauchen daher Beratung von spezialisierten Steuerberatern.

Bei Ageras können Sie so einen spezialisierten Steuerberater ganz einfach finden. Wir suchen bis zu drei passende Berater, deren Angebote Sie im Anschluss fachlich und preislich vergleichen können. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Sie müssen lediglich ein paar Angaben zu Ihrer Praxis und Ihren Vorstellungen der Zusammenarbeit machen und wir beginnen mit unserer Suche.

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