Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die beliebteste Unternehmens-Rechtsform in Deutschland. Will man seine GmbH-Anteile verkaufen, ist vieles zu beachten: 

  • Wer verkauft? 

  • Kommen die Anteile aus Privat- oder Betriebsvermögen? 

  • Wie hoch ist der Beteiligungsgrad an der Gesellschaft? 

  • Sollen die GmbH-Anteile verschenkt oder vererbt werden?

Bei jeder Übertragung und Veräußerung von GmbH-Anteilen kann die Steuerbelastung für den Gesellschafter besonders hoch oder besonders niedrig sein. Der Gesetzgeber lässt viele individuelle Möglichkeiten offen. Die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters ist bei dieser Komplexität unverzichtbar.

Wie kann ich eine GmbH verkaufen?

  1. Unternehmenswert bestimmen lassen: Lassen Sie Ihren Unternehmenswert durch einen versierten Steuerberater taxieren.

  2. Gesellschaftsvertrag checken: Prüfen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag auf Vorkaufsrechte und Zustimmungspflichten.

  3. Haftungsrisiken prüfen: Identifizieren Sie vor dem Angebot Ihrer Anteile mit Hilfe eines Fachanwalts persönliche Haftungsrisiken.

  4. Steuerberater einbeziehen: Lassen Sie sich von Steuerberater und Anwalt beraten, hinsichtlich unterschiedlicher Verkaufsszenarien und deren steuerlicher und rechtlicher Folgen.

  5. Käufer suchen: Falls die GmbH nicht innerhalb der Familie übertragen werden soll, suchen Sie einen Käufer über Unternehmensbörsen oder spezielle Makler.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer GmbH an?

Wenn Sie eine GmbH verkaufen statt liquidieren, können ungeplante steuerliche Folgen den Erlös empfindlich schmälern. Daher sollten Sie sich rechtzeitig und umfassend über die Besteuerung informieren, wenn Sie GmbH Anteile an der Gesellschaft verkaufen wollen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie eine GmbH mit Schulden veräußern, was rechtskonform möglich ist.

Wie die Besteuerung bei Verkauf der GmbH-Anteile abläuft, hängt maßgeblich davon ab, um welche dieser Varianten es sich handelt:

  • Share Deal als Privatperson: Verkauft eine Privatperson GmbH-Anteile als Share Deal (Anteilskauf) ist relevant, ob diese zum Betriebs- oder Privatvermögen gehören. Die Privatperson profitiert von Sonderregelungen des Einkommensteuerrechts.

  • Share Deal innrhalb der GmbH: Ein Share Deal ist auch innerhalb der GmbH möglich, beispielsweise wenn diese eigene Anteile an eine Tochtergesellschaft verkauft.

  • Asset Deal: Veräußert die GmbH einzelne Wirtschaftsgüter des Unternehmens, ist dies ein sogenannter Asset Deal, der vertraglich wesentlich aufwendiger ist.

Tipp:

Kapitalgesellschaften können im Gegensatz zu Privatpersonen Sonderregelungen in Anspruch nehmen, die sich auf ihre besondere unternehmensrechtliche Struktur gründen.

Besteuerung bei Verkauf aus Privatvermögen

Sobald eine Privatperson GmbH-Anteile verkauft, fallen Steuern an. Werden diese Anteile aus dem Privatvermögen veräußert, hängt die Besteuerung des Verkaufserlöses von der prozentualen Beteiligung an der Gesellschaft ab.

Man unterscheidet eine Beteiligung unter oder über 1 % des Gesamtkapitals:

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Beteiligung unter 1 % des Gesamtkapitals

Als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 4 EStG wird der Verkaufserlös steuerlich behandelt, wenn die Beteiligung unter 1 % des Gesamtkapitals der GmbH liegt. Zum zugrunde liegenden Steuersatz von 25 % werden Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben.

Wichtig:

Ergibt sich nach dem Verkauf der GmbH-Anteile ein Verlustvortrag, dürfen diese Verluste nach § 20 Abs. 6 EStG nur mit Erträgen aus Kapitalvermögen, nicht jedoch mit anderweitig erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Beteiligung über 1 % des Gesamtkapitals

Liegt die Beteiligung über 1 % des Gesamtkapitals einer GmbH, gehört der Verkaufserlös nach § 17 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Damit unterliegen diese dem vorteilhaften Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG):

  • 60 % des Veräußerungserlöses werden mit dem Einkommensteuersatz des Verkäufers plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
  • 40 % des Verkaufserlöses bleiben steuerfrei.

Veräußerungsverluste sind u. a. dann steuerlich relevant, wenn diese in den vergangenen 5 Jahren größer als 1 % waren.

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Beteiligung aus Betriebsvermögen

Besitzt eine Privatperson eine GmbH-Beteiligung aus Betriebsvermögen, unterliegt der Verkaufserlös der Einkommensteuer. Auch hier wird jedoch das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG angewandt.

Geht die Beteiligung so weit, dass sie das gesamte Nennkapital der GmbH umfasst, handelt es sich um den Verkauf eines Teilbetriebs. Dann sind die Freibetragsregelungen des Einkommensteuergesetzes unter § 16 EStG maßgeblich.

Voraussetzung ist, dass die Anteile vollständig zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers gehören und der Verkauf innerhalb eines Wirtschaftsjahres erfolgt.

Besteuerung bei Verkauf durch eine Kapitalgesellschaft

Ganz anders müssen Erlöse versteuert werden, wenn eine Kapitalgesellschaft ihre GmbH-Anteile verkauft:

Gewerbesteuer

Die nachfolgenden Regeln und Ausnahmen zur Körperschaftsteuer greifen auch auf die Gewerbesteuer durch. Grund hierfür ist, dass die Gewerbesteuer nach dem Körperschaftsteuergesetz ermittelt wird.

Körperschaftsteuer

Zuerst die gute Nachricht: Werden GmbH-Anteile durch eine Kapitalgesellschaft verkauft, sind die Erlöse nach § 8b KStG grundsätzlich steuerfrei. Dabei werden jedoch fiktive 5 % des beim Verkauf erzielten Gewinns als Ausgaben abgezogen. Dadurch bleiben nur 95 % des Erlöses steuerfrei − mit diesen Ausnahmen:

  • Ausgenommen von dieser Regelung sind Anteile, die über das Kreditwesen oder für den Eigenhandelserfolg erworben wurden.

  • Ebenfalls nicht hierunter fallen Anteile, die im Rahmen einer Sacheinlage erworben und innerhalb von 7 Jahren wieder veräußert werden.

  • Eine rückwirkende Einkommensteuerbelastung der einbringenden Person ist zu erwarten, wenn Gesellschaftsanteile aufgrund einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten 7 Jahre nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert werden. Der steuerbare Erlös vermindert sich dabei mit jedem Jahr um 1/7.

Besteuerung bei Wohnortwechsel ins Ausland

Zieht ein Gesellschafter ins Ausland, kommt es zur Besteuerung eines fiktiven Verkaufserlöses seiner GmbH-Anteile. Diese Besteuerung erfolgt nach § 6 AStG.

In Einzelfällen kann der Gesetzgeber eine Stundung dieser Steuerbelastung auf 5 Jahre gewähren.

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Kann ich eine GmbH verschenken?

Die GmbH ist der Deutschen beliebteste Rechtsform eines Unternehmens. Nicht nur, weil die Haftung eingeschränkt ist, sondern auch, weil sie leicht zu verschenken ist. Ob zu besonderen Anlässen oder im Rahmen der Nachfolgeregelung sind Anteilsübertragungen beliebt, denn viele GmbHs sind in Familienbesitz. Dabei übertragen Gesellschafter ihre Anteile sukzessive oder komplett an Ehepartner oder Kinder.

Trotz der familiären Bindung dürfen steuerliche, insbesondere schenkungsteuerliche Regeln nicht außer Acht gelassen werden. Denn eine Schenkung ist auch im Familienkreis schenkungssteuerpflichtig, wobei Ehepartner und Kinder von Freibeträgen profitieren.

An Ehegatten können alle 10 Jahre Vermögenswerte über 500.000 EUR steuerfrei verschenkt werden, an Kinder Werte in Höhe von 400.000 EUR. Bei wertvollen GmbH-Anteilen reichen diese Freibeträge und Zeiträume jedoch kaum aus für eine zeitnahe Übertragung oder den Verkauf einer GmbH im Ganzen.

Mehr Chancen haben da schon Unternehmen, deren GmbH-Anteile günstig bewertet werden. Dazu gehören Start-up-Unternehmen, die mangels marktgängiger Produkte noch keine Bewertung zulassen.

Bei älteren Unternehmen schaffen zwar das Bewertungsgesetz und diverse Bewertungsverfahren Klarheit, aber individuelle Besonderheiten verwischen diesen Eindruck schnell. Die Lösung liegt häufig in der direkten Abstimmung über den GmbH-Anteilswert mit den Finanzbehörden.

Besondere Vergünstigungen bis hin zur Steuerbefreiung sehen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz vor, wenn es sich bei den GmbH-Anteilen um Betriebsvermögen handelt.

Unsere Empfehlung:

Lassen Sie von einem Steuerberater klären, ob Bedingungen oder Ausnahmetatbestände für eine komplette Steuerbefreiung ausreichen. Die gesetzlichen Möglichkeiten dazu sind ebenso umfangreich wie kompliziert.

Ein zusätzlicher Vorteil: Das steuerfreie Vermögen kann dann steuerfrei auf Angehörige übertragen werden. Eine Familienstiftung als Empfänger ist ebenso steuerbefreit denkbar.

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Lassen sich GmbH-Anteile vererben?

Sie wollen GmbH-Anteile nicht zu Lebzeiten verschenken, sondern vererben? Der Gesetzgeber stuft GmbH-Anteile nach § 15 GmbHG grundsätzlich als vererbbar ein. Dazu sieht ein Gesellschaftsvertrag meist Regelungen vor, nach denen die GmbH oder die Gesellschafter vererbte Anteile bis zu einer bestimmten Frist einziehen dürfen. Das Ziel ist es, gesellschaftsfremde Interessen möglichst auszuschließen.

Im Rahmen einer Zwangseinziehung der vererbten Anteile hat der Erbe Anspruch auf finanzielle Gegenleistung. Diese muss angemessen sein und dem Anteilswert entsprechen. Die Feststellung des Anteilswerts übernimmt u. a. ein Steuerberater. Dieser berät sich in Zweifelsfragen direkt mit dem Finanzamt.

Nicht vergessen:

Eine Klausel im Gesellschaftsvertrag, nach dem die GmbH-Anteile eines verstorbenen Gesellschafters automatisch erlöschen oder unentgeltlich eingezogen werden, ist unzulässig.

Fazit: Der Verkauf einer GmbH ist steuerlich komplex

So einfach die GmbH wegen Ihrer Haftungsfragen erscheint, so kompliziert ist der Verkauf der GmbH-Anteile. Schon irreführende Bezeichnungen des Kaufgegenstandes können den GmbH-Verkauf auch im Nachhinein unwirksam machen.

Führen Sie den Verkauf daher über den gesamten Prozess nur mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts und eines versierten Steuerberaters durch. Letzterer setzt sich in Einzelfragen direkt mit dem Finanzamt in Verbindung, um optimale Lösungen zu finden.

 

 

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