Wenn die Steuererklärung ansteht dann verzweifeln viele schon beim Ausfüllen der Steuerformulare. Und manchmal ist es wirklich nicht einfach durchzublicken, welche Anlagen und Formulare für Ihre Steuererklärung notwendig sind und was wie auszufüllen ist.

Für viele Arbeitnehmer, aber auch wer eine freiwillige Steuererklärung abgibt, kann es sich daher lohnen, dafür einen Steuerberater einzustellen.

So funktioniert die Steuererklärung!

Mithilfe eines Steuerberaters lernen Sie, welche Anlagen der Steuererklärung für Sie relevant sind und wie Sie diese auszufüllen müssen. So können Sie ärgerliche und womöglich kostenschwere Fehler vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht beim Finanzamt landet.

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Die wichtigsten Anlagen der Steuererklärung

Welche Anlagen müssen Sie für Ihre Steuererklärung ausfüllen? Einen ersten Überblick über die Steuerformulare kriegen Sie hier. Alle nötigen Formulare und Anlagen für die Steuererklärung kriegen Sie entweder bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder online bei Elster.

 

Anlage

Anwendung als/für

Mantelbogen Alle
Anlage N Arbeitnehmer
Anlage S Freiberufler, andere Selbstständige
Anlage G Gewerbetreibende
Anlage Vorsorgeaufwand Versicherungsbeiträge
Anlage AV Riester-Rente
Anlage KAP Kapitalanleger
Anlage V Miet- oder Pachteinnahmen
Anlage Kind Kinder
Anlage R Einkünfte aus Renten
Anlage SO Sonstige Einkünfte

Das sind nur die wichtigsten Anlage und Formulare, die Sie für Ihre Steuererklärungen ausfüllen werden müssen. Es gibt aber noch sehr viele weitere Anlagen – zum Beispiel, wenn Sie ausländische Kapitaleinkünfte (Anlage AUS) oder vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) beziehen und vieles mehr.

Mantelbogen: Das Hauptformular der Steuererklärung

Egal wie Ihre berufliche Situation aussieht, der Mantelbogen ist das Grundgerüst der Steuererklärung und muss daher von jedem ausgefüllt werden. Hier werden Details wie Name, Adresse und Steuernummer abgefragt sowie Ihre Bankverbindung. Letztere ist besonders wichtig, wenn Sie eine Steuerrückzahlung erwarten.

Außerdem müssen Sie im Mantelbogen angeben, ob Sie Kirchensteuer zahlen aber dafür keinen Freistellungsauftrag für die Bank beantragt haben. Ansonsten wird sie automatisch abgezogen und Sie tragen einfach nur den Betrag auf dem Mantelbogen ein.

Neben dem Mantelbogen müssen Sie auch die Anlage N, Anlage S oder Anlage G ausfüllen. Welche für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab: Anlage N steht für nichtselbständige Arbeit, also Arbeitnehmer, während Sie Anlage S ausfüllen müssen, wenn Sie selbständig sind oder Anlage G, wenn Sie gewerbliche Einkünfte haben.

Anlage N für Arbeitnehmer

Die Anlage N muss immer ausgefüllt werden, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten. Dazu gehören auch Minijobs und wenn Sie arbeitslos waren, aber Ausgaben zur Jobsuche hatten oder eine Pension oder Betriebsrente bekommen. Wichtig für Ehepaare: auch bei einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung muss jeder Partner eine eigene Anlage N ausfüllen.

Die meisten Angaben, die in der Anlage N abgefragt werden, können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Dazu gehören unter anderem der Lohn und Versorgungsbezüge.

Außerdem können Sie so einiges an Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie nichts eintragen, wird automatisch ein Freibetrag von € 1,000 angerechnet. Aber wenn Sie mehr Aufwendungen hatten, sollten Sie diese unbedingt angeben. Dazu gehören Ausgaben wie Fahrt- und Reisekosten, Arbeitsmittel, Beiträge für Berufsverbände und ein Arbeitszimmer zu Hause.

Häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Wichtig ist es, dass Sie all diese Werbungskosten entsprechend belegen können und die Belege für Ihre Steuererklärung zur Hand haben. Sind Sie sich unsicher, was Sie abschreiben können oder nicht, dann fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

Unterlagen für die Steuererklärung: Was braucht der Steuerberater?

Ein Bonus: die Kosten für den Steuerberater können Sie auf der nächsten Steuererklärung in der Anlage N auch wieder geltend machen.

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Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, also freiberuflich tätig (nicht gewerblich) ist, der muss die Anlage S ausfüllen. Dabei sind sowohl Gewinne und Verluste in der Anlage S einzutragen. Auch wenn Sie im Steuerjahr nur die Absicht hatten, freiberuflich tätig zu werden und dafür Aufwendungen anfielen, müssen Sie die Anlage S ausfüllen. Das gleich gilt für Freiberufler in einer Personengesellschaft. Auch hier gilt, dass jeder Ehegatte eine eigene Anlage ausfüllen muss.

Auf der ersten Seite der Anlage S müssen Sie Ihren Gewinn eintragen. Dieser resultiert entweder aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung mit doppelter Buchführung oder einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wenn Sie nur eine EÜR anfertigen müssen, dann müssen Sie zusätzlich seit 2017 die dazugehörige Anlage EÜR ausfüllen. Sie tragen also Ihre Werbungskosten nicht separat auf der Anlage ein wie bei der Anlage N, sondern diese sind Teil Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung oder EÜR.

Zusätzlich müssen in der Anlage S Veräußerungsgewinne gelistet werden (diese kommen nicht auf die EÜR) und Vergütungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Aufpassen: Auch wer eine selbständige Nebenbeschäftigung hat, muss die Anlage S ausfüllen! Anlage S gilt für alle Freiberufler und andere Selbstständige (§ 18 EStG).

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Anlage G: Gewerbetreibende (§ 15 EStG)

Wer Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt, der muss als Selbständiger die Anlage G ausfüllen. Auch dabei müssen Sie zunächst Ihren Gewinn angeben, der durch die Buchführung oder EÜR ermittelt wird sowie Anteile, wenn Sie zu einer Personengesellschaft gehören. Dazu müssen Sie heutzutage auch die Anlage 34a ausfüllen.

Wenn Sie schon Gewerbesteuer auf Ihre Gewinne zahlen, dann können Sie eine Steuerermäßigung auf die Einkommensteuer in der Anlage G beantragen.

Gute Neuigkeiten gibt es dabei für Existenzgründer. Viele Ausgaben fallen unter die Gründungskosten und können schon vorgenommen berücksichtigt werden. Was Sie aufführen können und was nicht, lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater oder Gründungsberater erklären.

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Anlage Vorsorgeaufwand & Anlage AV

Anlage Vorsorgeaufwand: Zusätzlich müssen Sie die sogenannte Anlage Vorsorgeaufwand (für Versicherungsbeiträge) ausfüllen. Dabei geht es um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Außerdem können Sie hier zusätzliche Versicherungen wie Unfall-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen aufführen. Die Arbeitgeberanteile sowie die Arbeitnehmeranteile zu den gesetzlichen Versicherungen finden Sie jeweils auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Beitrags- oder Bonuszahlung erhalten haben, kann es sich lohnen mit Ihrem Steuerberater zu sprechen. Denn diese werden teils mit den monatlich gezahlten Beiträgen verrechnet wobei sich Ihr Sonderausgabenabzug verringern kann.

Anlage AV: Wenn Sie zudem eine private Rentenversicherung wie eine Riesterrente haben, dann brauchen Sie dazu die Anlage AV. Dabei können Sie dann bis zu € 2,100 der Beiträge von der Steuer absetzten.

Anlage KAP: Für Kapitalanleger

Die Anlage KAP gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen und ist meistens nicht zwangsläufig auszufüllen. Es kann sich aber je nach Fall lohnen. Sie muss ausgefüllt werden, wenn Sie Kapitalerträge erwirtschaftet haben und keine Abgeltungssteuer abgeführt haben.

Eine freiwillige Abgabe lohnt sich, wenn Sie ausländische Quellensteuer auf die Einkommensteuer anrechnen wollen oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt wurde. Ob es sich für Sie lohnt, eine KAP ausfüllen, das sagt Ihnen der Steuerberater.

Anlage V 

Wer Miet- oder Pachteinnahmen hat, der muss zusätzlich zur Einkommensteuer die Anlage V ausfüllen. Dabei ist es egal, ob eine ganze Immobilie oder nur einzelne Räume vermietet werden. Die Anlage muss jeweils pro Immobilie ausgefüllt werden – wenn Sie also mehrere Wohnungen in einem Haus haben, dann brauchen Sie nur eine Anlage V.

Im Allgemeinen tragen Sie auf der Anlage V die diversen Mieteinnahmen ein sowie die Werbungskosten. Dazu gehören Dinge wie Renovierungen oder Maklerkosten aber auch Kreditzinsen.

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Anlage Kind

Wer Kinder hat, der muss auf der Steuererklärung zudem eine Anlage Kind ausfüllen, und zwar für jedes Kind eine. Zunächst müssen Sie allgemeine Informationen wie Identifikationsnummer, persönliche Angaben und die Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt, eintragen.

Zusätzlich müssen Sie die Höhe des Kindergeldanspruches eingetragen und hier können auch diverse Freibeträge für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes geltend gemacht werden. Auch Versicherungsbeiträge für das Kind können eingetragen werden.

Ist Ihr Kind schon volljährig oder wenn Sie alleinerziehend sind, dann gelten besondere Regeln. Darüber lassen Sie sich am besten im Detail von einem Steuerberater informieren, sodass Sie keinen der möglichen Steuervorteile, die ein Kind mit sich bringt, verpassen.

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Anlage R: Einkünfte aus Renten

Wer Einkünfte aus Renten oder Altersvorsorgeverträgen erzielt, der muss außerdem die Anlage R einreichen. Teile der Rente sind steuerpflichtig und daher muss auch eine Steuererklärung mit der Anlage R ausgefüllt werden.

Neben den Angaben zu den diversen Rentenbeträgen können Sie als Rentner auch Werbungskosten vermerken. Es gibt einen Pauschalbetrag pro Person von € 102. Wollen Sie mehr absetzen, müssen die Werbungskosten detailliert aufgeführt werden.

Es müssen aber nicht nur gesetzliche Renten, sondern auch private Renten sowie Riesterrenten oder Betriebsrenten auf der Anlage R aufgeführt werden.

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Anlage SO: Sonstige Einkünfte

Die Anlage SO bezieht sich auf sonstige Einkünfte. Bis 2004 mussten auf dieser Anlage auch Renten eingetragen werden, wofür es allerdings jetzt die separate Anlage R gibt.

Zu sonstigen Einkünften gehören wiederkehrende Bezüge wie Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen dank Realsplitting, gelegentliche Vermietung von beweglichen Gegenständen, Abgeordnetenbezüge und private Veräußerungsgeschäfte.

Was genau dazu gehört und was nicht, das kann Ihnen der Steuerberater sagen. Den passenden finden Sie bei uns. Die Kosten richten sich dabei unter anderem nach dem Aufwand sprich, wie viele Anlagen der Steuerberater für Ihre Steuererklärung ausfüllen muss.

Übersicht: Steuerberater Kosten

Wenn Sie Ihre Steuererklärung an einen Steuerberater abgeben wollen, dann können Sie sich bei uns bis zu 3 kostenlose und unverbindliche Angebote einholen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir stellen Ihnen passende Steuerberater vor. Diese können Sie genau beraten, welche Anlagen Sie für Ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen und das auch gerne für Sie übernehmen.

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