Wer ein Restaurant oder Gastronomiebetrieb gründet, gründet ein Unternehmen und muss sich deswegen auch mit dem Thema Steuern befassen. Dabei können ganz schön viele Fragen aufkommen, mit denen man sich als Gastronom nicht unbedingt auskennt: Welche Steuern kommen auf mich zu? Welche Ausnahmen und Begünstigungen gibt es? Welche Fehler können vermieden werden? Wie kann ich Zeit, Nerven und Geld beim Thema Steuern sparen?

Aufgrund von neuen Regelungen und häufigen Änderungen im Steuerrecht, ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten. Deswegen finden Sie bei Ageras Antworten zu den häufigsten Fragen und den passenden Steuerberater, der Ihnen bei steuerrechtlichen Fragen für Ihr Restaurant hilft.

Steuerberater für mein Restaurant finden

Inhaltsverzeichnis

1. Bin ich ein Gastronom?
2. Welche Steuern fallen an?
3. Wann brauche ich einen Steuerberater?
4. Gründen im Gaststättengewerbe - An alles gedacht?
5. Fünf Fehler die Sie als Gastronom vermeiden sollten
6. Was kostet ein Steuerberater für die Gastronomie?
7. Wie finde ich die passende Steuerberaterung?

Bin ich ein Gastronom?

Ein Gastwirt oder Gastronom ist ein selbständiger Unternehmer, der fachlich und eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb führt. Ein Gastronomiebetrieb befasst sich mit dem Ausschank und der Verköstigung an zahlende Gästen. Hierbei handelt sich um eine Dienstleistung, die angeboten wird.

Was brauche ich, um ein Restaurant zu eröffnen?

Wer ein Restaurant oder eine Gaststätte eröffnen möchte, braucht nicht nur ein gutes Küchenkonzept und Marketingkenntnisse, sondern muss sich schon im Vorfeld um ein paar bürokratische Dinge kümmern. Dazu gehören unter anderem folgende:

  • Gewerbeschein vom Gewerbeamt
  • Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt für Sie und alle Angestellten
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, die besagt, dass Sie keine  Steuerschulden haben
  • Konzession für den Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder die Zubereitung von Speisen, die verkauft werden sollen

Das eigene Café – 9 Tipps zur Gründung und Finanzierung

Welche Steuern fallen für Restaurants an?

Wer ein Restaurant eröffnet muss sich mit einer Vielzahl an Steuern befassen. Als Gastronom erweist es sich oft als schwierig, den Überblick zu behalten. Da lohnt sich die Investition in einen spezialisierten Steuerberater, der Sie fachgerecht berät.

Unter anderen müssen Sie als Gastronom an diese Steuern denken:

Die Umsatzsteuer

Wer Speisen und Getränke verkauft, muss eine Umsatzsteuer erheben. Je nach Art des Betriebes und welche Getränke ausgeschenkt werden, bestehen Unterschiede in der Besteuerung. Wer einen Stehimbiss führt, muss nur 7 % Umsatzsteuer erheben. Restaurants mit Sitzplätzen erheben 19 % Umsatzsteuer, da hier von einer Dienstleistung ausgegangen wird.

Getränke werden grundsätzlich auch mit 19 % Umsatzsteuer besteuert, ausgenommen sind jedoch Leitungswasser und Milch. Diese Getränke unterliegen dem reduzierten Steuersatz von 7 %. Kompliziert wird diese unterschiedliche Besteuerung zum Beispiel bei einem Cappuccino to-go. Übersteigt der Milchanteil 75 % (Anteil am Gewicht!) kann der reduzierte Steuersatz angewendet werden.

Gewerbesteuer

Der Gewerbeertrag wird aus dem Jahresüberschuss und dem Verlustvortrag errechnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewerbesteuermesszahl beträgt 3,5 %. Der Gewerbeertrag wird mit der Gewerbesteuermesszahl multipliziert. Dieser Wert wird dann nochmals mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz wird von den Gemeinden individuell erhoben. Die genaue Höhe des Hebesatzes finden sie auf der Webseite der zuständigen Gemeinde. Das Ergebnis ist der Anteil der Gewerbesteuer in Prozent.

Beachten Sie, dass Einzelunternehmer und Personalgesellschaften einen Freibetrag in der Höhe von 24.500 Euro vom Gewerbeertrag abziehen können.

→ Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x 3,5 % x Hebesatz ←

Grundsteuer

Grundlage für die Steuerberechnung ist der Wert des Betriebes bzw. des Grundstücks. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.

Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer

Bei einer Personengesellschaft und Einzelunternehmen werden die Gesellschafter bzw. Inhaber zur Einkommensteuer veranlagt. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist (GmbH, AG) muss die Körperschaftsteuer abgeführt werden.

Lohnsteuer

Wer Mitarbeiter beschäftigt muss Lohnsteuer zahlen. Lohnsteuer wird jedoch direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Weitere Steuern

Wer in der Gaststätte alkoholische Getränke verkauft, sollte sich über folgende Steuern informieren: Schaumweinsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer.

Wann brauche ich einen Steuerberater?

Ein auf die Gastronomie spezialisierter Steuerberater kann steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen für Sie beantworten. Des Weiteren kann er Sie bei der Gründung, bei den laufenden Geschäftstätigkeiten und bei der Optimierung Ihres Gastronomiebetriebs beraten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Themen:

Steuern und Abgaben: Ein spezialisierter Steuerberater erstellt sämtliche Steuererklärungen und Bilanzierungen. Falls keine Buchführungspflicht besteht, wird eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt. Dazu müssen Sie diverse Fristen und Regelungen im Blick behalten, wobei Sie der Steuerberater unterstützen kann.

Kassenführung: In der Gastronomie ist die Kassenführung von großer Bedeutung. Sie muss korrekt und gewissenhaft geführt werden. Fehler sollten von Anfang an vermieden werden.

Buchhaltung und Finanzbuchhaltung: Ein spezialisierter Steuerberater kann dabei helfen, die Buchhaltung richtig zu führen und kann des Weiteren die Ergebnisse analysieren. Dies ist besonders hilfreich, wenn Gastronomiebetriebe ihre Ergebnisse optimieren möchten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen gesammelt und geordnet haben. Fehlende Belege, eine falsche Berechnung und nicht angegeben Umsätze können zu Chaos in der Buchhaltung führen und oft kostspielige Folgen haben.

Buchhaltung, Finanzbuchhaltung & Bilanzbuchhaltung – Was sind die Unterschiede?

Gewerbesteuer: Die Höhe der Steuer hängt vom Ertrag und der Region ab, in der sich die Betriebsstätte befindet. In Städten werden Betriebe höher belastet.

Lohnbuchhaltung: Wer Personen einstellt, muss Löhne bezahlen und eine Lohnbuchhaltung führen. Des Weiteren gilt es, die Regelungen zu Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung zu beachten.

Steuerberater für die Gastronomie

Gründen im Gaststättengewerbe - An alles gedacht? 

Wer sich dazu entscheidet, ein Gaststättengewerbe zu gründen, muss einige Details bedenken. Ein spezialisierter Steuerberater kann Sie bei der Erstellung eines Businessplans unterstützen und Sie in den folgenden Fragen unterstützen.

Businessplan erstellen – in 7 Schritten erklärt

Haben Sie eine Gaststättenerlaubnis?

Für den Ausschank von alkoholischen Getränken ist eine Gaststättenerlaubnis notwendig. Diese muss beim zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt, beim Landratsamt oder der Stadt schriftlich beantragt werden. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Unterlagen Sie dafür haben müssen.

Unabhängig davon, ob Sie eine Gaststättenerlaubnis benötigen, muss die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt angezeigt werden.

Haben Sie die Gewerbeaufsicht kontaktiert?

Beachten Sie die Vorschriften im Gaststättengewerbe. Bei der Gründung im Gaststättengewerbe bestehen zahlreiche Vorschriften für die Räumlichkeiten. Die Gewerbeaufsicht ist der richtige Ansprechpartner.

Sind bauliche Veränderungen geplant?

Bei baulichen Veränderungen oder einer anderen Nutzung der Räumlichkeiten als bisher, müssen Sie das zuständige Bauamt kontaktieren.

Haben Sie an die Hygienevorschriften gedacht?

Es besteht eine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift im Bereich Lebensmittelhygiene. Die Bundeslebensmittel-Hygieneverordnung schreibt die bisherige Regelung allgemeiner Hygieneanforderungen für Gastgewerbe und dessen Personal vor. Informieren Sie sich über die Maßnahmen, Schulungen und Kontrollen, die Sie selber durchführen müssen.

Über folgende lebensmittelrechtliche und hygienerechtliche Bestimmungen sollten Sie sich genau informieren:

  • Getränkeschankanlagenverordnung
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
  • Hackfleischverordnung
  • Speiseeisverordnung
  • Butterverordnung
  • Milchverordnung
  • Hühnereier-Verordnung

Jugendschutz? Beachten Sie die Rechtslage

Informieren Sie sich über die Rechtslage des Jugendschutzgesetz (JuSchG). Wichtig ist, dass der Gewerbetreibende die geltende Vorschriften des JuSchG bekannt macht. Stellen Sie sicher, dass der Aushang deutlich an einer einsehbaren Stelle gut lesbar ist.

An GEMA gedacht?

Dabei handelt es sich um die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte. Bei der öffentlichen Wiedergabe und Urheber geschützten Werken ist Werkanmeldung bei der GEMA verpflichtend. Für die Werkanmeldung ist eine Mitgliedschaft bei der GEMA Voraussetzung, das können Sie auf der GEMA Webseite ganz einfach machen. Des Weiteren finden Sie auf der Webseite alle relevanten Formulare.

5 Fehler, die Sie als Gastronom vermeiden sollten

Sofortmeldung nicht abgegeben

Wer kennt das nicht? Ein Mitarbeiter meldet sich krank und eine Vertretung muss schnell gefunden werden. Dabei gilt es für Sie, die Sofortmeldepflicht zu beachten. Jeder Mitarbeiter, der beschäftigt wird, muss vorher angemeldet werden, sonst handelt es sich um Schwarzarbeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Die Anmeldepflicht gilt auch für Praktikanten und Aushilfen, die unentgeltlich arbeiten. Die Sofortanmeldung ist unkompliziert und muss bei der DSRV vorgenommen werden, wo sich jeder Arbeitgeber registrieren muss.

Pauschalbeträge

Das Finanzamt nimmt an, dass sie in Ihrem eigenen Betrieb essen. Jeder Gastronom muss diese Sachentnahme versteuern. In 2019 beträgt der Sachbezugswert 3.012 Euro (wenn warme und kalte Speisen angeboten werden). Monatlich beläuft sich der Wert daher auf 251 Euro. Wer genau Buch führt, kann den Wert selbst berechnen und als Privatentnahme angeben. Es ist sehr schwierig, Begründungen zu finden, um den Sachbezugswert nicht zu bezahlen.

Umsatzsteuer: 19 % und 7 %

Die Umsatzsteuer muss korrekt berechnet werden. Für Gäste, die im Restaurant essen, müssen 19 % Umsatzsteuer berechnet werden. Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung. Wenn ein Gast das Essen mitnimmt oder es einen Lieferservice gibt, fallen nur 7 % Umsatzsteuer an. Dabei handelt es sich um eine Lebensmittellieferung. Diese Regelung gilt nicht für Getränke und Luxusspeisen.

Schwundbuch

Wenn gewisse Lebensmittel nicht mehr verkauft werden können, weil sie abgelaufen oder verdorben sind, sollten sie in ein Schwundbuch eingetragen werden. Das Finanzamt prüft, ob die Einnahmen und die Ausgaben für Lebensmittel übereinstimmen. Mit einem Schwundbuch können Gastronomen bei einer Betriebsprüfung nachweisen, dass bestimmte Lebensmittel nicht verkauft wurden.

Elektronische Kasse

Auch beim Führen einer elektronischen Kasse können Fehler entstehen. Achten Sie deswegen darauf, die „Mindest-Dokumentationsunterlagen“ aufzubewahren. Wenn Sie diese nicht vorlegen können, kann es als schwerer formeller Mangel angesehen werden.

Des Weiteren sollten Stornobuchungen korrekt gebucht werden. Das Fehlen solcher kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung Manipulation vermutet. Eine weitere Fehlerquelle ist die Vermischung von baren und unbaren Zahlungen in der Kasse. Die Finanzverwaltung prüft immer häufiger und detaillierter, weshalb Sie hier ein fachkundiger Buchhalter unterstützen sollte, um Fehler bei der Kassenführung zu vermeiden.

Buchhalter für die Gastronomie finden

Was kostet ein Steuerberater für die Gastronomie?

Die genauen Kosten für einen Steuerberater hängen zum größten Teil damit zusammen, welche Leistungen der Steuerberater erbringen soll. Geht es lediglich um eine Gründungsberatung oder soll der Steuerberater Ihre betrieblichen Steuererklärungen sowie die gesamte Buchführung übernehmen?

Darüber hinaus spielt es eine Rolle, wie hoch Ihr Umsatz ist und wie viele Mitarbeiter Sie eingestellt haben. Unten können Sie sich zwei Beispiele für die Kosten eines Steuerberaters in der Gastronomie anschauen. Die Grundlagen der Honorarberechnung des Steuerberaters finden Sie in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wollen Sie mehr über die genaue Berechnung der Kosten einzelner Dienstleistungen erfahren, so könnte Sie folgende Artikel interessieren:

Was kostet ein Steuerberater
Was kostet die Buchführung beim Steuerberater

Beispiel 1: Steuerberaterkosten für Gastronomie (Einzelunternehmen)

Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:

  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Finanzbuchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

Eckdaten:

  • Typ: Einzelunternehmen
  • Umsatz: 120.000 Euro
  • Anzahl Belege/ Rechnungen: 350
  • Form der Belege: Papier

Leistung

Anwendung

Preis

Finanzbuchhaltung

Monatlich (12x)

130,00 € (1.560,00 €

Betriebliche Steuererklärungen

Jährlich (1x)

400,00 €

EÜR

Jährlich (x1)

500,00 €

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatlich  (x12)

10,00 € (120,00 €)

Steuerbescheid prüfen

Jährlich (1x)

90,00 €

Zwischenergebnis

2.670,00 €

19 % USt.

507,30 €

Voraussichtliche jährliche Bruttokosten

3.177,30 €

Achtung: Es handelt sich bei der Berechnung um einen durchschnittlichen Erfahrungswert. Tatsächliche Preise können abweichen.

Beispiel 2: Steuerberaterkosten für Gastronomie (UG)

Aufgaben, die der Steuerberater übernehmen soll:

  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Bilanz & GuV
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung

Eckdaten:

  • Typ: UG
  • Umsatz: 500.000 Euro
  • Anzahl Mitarbeiter: 10
  • Anzahl Belege/ Rechnungen: 800
  • Form der Belege: Digital (Vorbereitung der Buchhaltung mit Buchhaltungsprogramm)

Leistung

Anwendung

Preis

Finanzbuchhaltung (inkl. USt-VA & ZM)

Monatlich (12x)

120,00 € (1.440,00 €)

Betriebliche Steuererklärungen

Jährlich (1x)

1.000,00 €

Bilanz & GuV

Jährlich (x1)

1.800,00 €

Lohnbuchhaltung

Jährlich (1x)

1.600,00 €

BWA

Monatlich (12x)

250,00 € (3.000,00 €)

Zwischenergebnis

8.840,00 €

19 % USt.

1.679,60 €

Voraussichtliche jährliche Bruttokosten

10.519,60 €

Achtung: Es handelt sich bei der Berechnung um einen durchschnittlichen Erfahrungswert. Tatsächliche Preise können abweichen.

Wie finde ich die passende Steuerberatung?

Obwohl es den gesetzlichen Rahmen gibt, können verschiedene Steuerberater unterschiedlich viel kosten. Aufgrund des Ermessensspielraums sind können diese Unterschiede recht groß sein. Deswegen kann es sich lohnen, die Angebote von verschiedenen Steuerberatern zu vergleichen.

Bei Ageras geht das einfach und ist für Sie zudem kostenlos und unverbindlich. Beschreiben Sie uns kurz Ihre Anforderungen und Bedürfnisse und wir machen uns auf die Suche nach drei passenden Kandidaten. Im Anschluss können Sie die Angebote ganz leicht, fachlich und preislich vergleichen und den idealen Steuerberater für Ihr Restaurant finden. Machen Sie direkt den ersten Schritt, um einen Steuerberater zu finden, der sich in der Gastronomie und den damit einhergehenden steuerlichen Anforderungen auskennt und zu Ihrem Budget passt.

3 Angebote von Steuerberatern anfordern

 

Inhalt